Anpassung des Vikariats

Vikarinnen und Vikare informieren das Volksschulamt bei Änderungen persönlicher Angaben, des Lohnkontos, der Berechtigung für die Familienzulage oder anderen administrativen Angaben.

Änderungen persönlicher Angaben

Vikarinnen und Vikare melden Änderungen persönlicher Angaben dem Volksschulamt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Vikarin oder der Vikar meldet die neue Wohnadresse, die geänderte Telefon-Nummer (privat, Mobile) oder die E-Mail-Adresse mit dem Datum des Inkrafttretens direkt dem Volksschulamt, Sektor Personal.

Bei einer Zivilstandsänderung schicken die Vikarinnen und Vikare Kopien der amtlichen Dokumente dem Sektor Personal des Volksschulamtes per E-Mail oder per Post zu:

  • bei Heirat: Kopie des Trauscheins
  • bei Eintrag der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft: Kopie der Partnerschaftsurkunde odes Partnerschaftsausweises
  • bei Scheidung: Kopie der ersten und letzten Seite des Scheidungsurteils sowie bei Bedarf eine Kopie der Bestätigung der Namenserklärung
  • bei Auflösung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft: Kopie der ersten und letzten Seite des Auflösungsurteils
  • bei Verwitwung: Kopie des Todesscheins

Die Mutation eines Lohnkontos müssen Vikarinnen und Vikare dem Sektor Lohn des Volksschulamts melden.

Folgende Angaben sind dazu notwendig:

  • IBAN-Nummer der Konto-Inhaberin bzw. des -Inhabers
  • Name und Vorname der Konto-Inhaberin bzw. des -Inhabers.
  • Geburtsdatum

Volksschulamt, Sektor Lohn

lohn@vsa.zh.ch
+41 43 259 22 72
Walchestrasse 21, 8090 Zürich

Die Anmeldung für eine Familienzulage (bei Erstanmeldung) oder eine Änderungsmeldung müssen Vikarinnen und Vikare mit den erforderlichen Unterlagen dem Sektor Lohn des Volksschulamts zustellen.

Volksschulamt, Sektor Lohn

lohn@vsa.zh.ch
+41 43 259 22 72
Walchestrasse 21, 8090 Zürich

Änderungen der Aufenthaltsbewilligung

Änderungen der Aufenthaltsbewilligung müssen Vikarinnen und Vikare umgehend mittels Formular dem Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal, mitteilen.

Änderung während Vikariatseinsatz

Die Grundlagen bei einem Vikariatseinsatz können sich aus verschiedensten Gründen ändern. Zum Beispiel wenn die abwesende kranke Lehrperson teilweise wieder unterrichten kann oder wenn die Vikarin bzw. der Vikar während seines Vikariatseinsatzes das Lehrdiplom erhält.

Änderung Unterrichtspensum

Ändert sich das Unterrichtspensum während eines Vikariats, meldet die Schulleitung bzw. Schulpflege die Änderung mit einer neuen Meldung der Absenz (Mutation) ans Volksschulamt.

Erhalt Lehrdiplom während Vikariatseinsatz

Erhält eine Vikarin oder ein Vikar während eines Vikariats das Lehrdiplom, wird der Vikariatsansatz auf den Folgetag nach Erhalt des Lehrdiploms angepasst. Die Vikarin oder der Vikar reicht dem Volksschulamt unaufgefordert eine Kopie des Lehrdiploms ein.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Personal

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 70

Sekretariat


Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr

Mittwoch
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

personal@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: