Anträge

Junger Schreiner mit Kappe, Schutzbrille und Gehörschutz bearbeitet ein Holzstück. Im Hintergrund ein Schriftzug «HIER ZIMMERN CHAMPIONS» und ein grüner Kreis mit «TALENTFÖRDERUNG PLUS».

Lehrbetriebe im Kanton Zürich und Berufsverbände können einen Förderantrag für einzelne Fördermassnahmen oder für ein langfristiges Talent-Programm stellen.

Die Förderkategorien im Überblick

Übersicht Förderkategorien Talentförderung Plus
Einzelne Talente werden mit CHF 1’000 gefördert. Im Talent-Programm werden Betriebe mit CHF 5’000-15’000 gefördert.

Wettbewerb

Was?

Finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung Ihrer Talente auf Berufsmeisterschaften. Zum Beispiel für die Vorbereitung auf die Swiss Skills.

Wozu?

An Wettbewerbs-Veranstaltungen können sich Berufstalente mit den Besten ihres Fachs messen. Durch eine gründliche Vorbereitung stärken sie ihre Fähigkeiten und gewinnen an Sicherheit.

Interne Förderung

Was?

Finanzielle Unterstützung für betriebsinterne Fördermassnahmen. Zum Beispiel für eine Projektarbeit oder das Übernehmen von anspruchsvollen Aufgaben.

Wozu?

Durch interne Förderung können Ihre Talente neue Tätigkeitsfelder kennenlernen. Sie erhalten die Gelegenheit, ihre fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen praxisnah weiterzuentwickeln.

Externe Förderung

Was?

Finanzielle Unterstützung für Fördermassnahmen, die ausserhalb Ihres Lehrbetriebs stattfinden. Zum Beispiel ein Berufseinsatz in einer anderen Sprachregion oder in einer anderen Niederlassung.

Wozu?

Durch externe Förderung können Ihre Talente andere Unternehmenskulturen kennenlernen. Sie erhalten die Gelegenheit, ihre berufsspezifischen Sprachkompetenzen zu vertiefen.

Talent-Programm

Was?

Finanzielle Unterstützung für das Entwickeln und Umsetzen von langfristigen Talent-Programmen.

Wozu?

Lehrbetriebe und Berufsverbände wollen Talentförderung fest in ihrer Unternehmenskultur verankern. Ein Talent-Programm bildet dafür die Grundlage und trägt zur langfristigen Qualität von deren Ausbildung bei.

Voraussetzungen für Förderanträge

Es gelten folgende Voraussetzungen:

Ihr Bewertungsraster

Vorteile:

  • Sie wählen Ihre Talente auf der Basis von klaren Kriterien aus. Zum Beispiel mit unserem Bewertungsraster.
  • Sie treffen die Fördermassnahmen gezielt für Ihre Berufstalente.

Unsere Unterstützungen

Wir unterstützen

Vorteile:

  • zusätzliche und überobligatorische Fördermassnahmen in Ihrem Lehrbetrieb und

Vorteile:

  • Teilnahmen an Berufswettbewerben- und Meisterschaften

Wir unterstützen nicht

Vorteile:

  • allgemeine Massnahmen für alle Lernenden oder Angebote in Ihrem Lehrbetrieb, die lediglich die regulären Vorgaben der Bildungsverordnung (BiVo) erfüllen, und

Vorteile:

  • Teilnahmen an den Euro Skills und an den World Skills.

Vorteile:

    Ihr Förderaufwand

    Vorteile:

    • Unsere Förderbeiträge berücksichtigen Ihren zusätzlichen finanziellen, zeitlichen oder personellen Aufwand. 
    • Ihre Talentförderung muss während der Arbeitszeit stattfinden.

    Kriterien für Förderbeiträge

    Nach folgenden Kriterien werden Förderbeiträge für eine Talentförderung oder ein Talent-Programm vergeben:

    Zeitpunkt und Auszahlung

    Vorteile:

    • Die Fördermassnahme muss während der beruflichen Grundbildung und im vorgesehenen Schuljahr oder Kalenderjahr stattfinden.
    • Pro Talent ist während der gesamten Lehrzeit nur eine einmalige Unterstützung möglich (bei den einzelnen Anträgen).
    • Anträge für Talent-Programme können nur alle fünf Jahre gestellt werden.
    • Fördergeld wird nach Abschluss der Fördermassnahme ausgezahlt. Eine Überweisung erfolgt ausschliesslich an Lehrbetriebe oder Berufsverbände.

    Priorisierung und wiederkehrende Gesuche

    Vorteile:

    • Neue Fördermassnahmen haben Vorrang.
    • Wiederkehrende Gesuche werden qualitativ beurteilt. Entscheidend sind die Wirkung und die Qualität der Fördermassnahme.
    • Bei einem dritten Gesuch durch dieselbe Organisation sind nachzuweisen: eine Weiterentwicklung sowie eine zukünftige unabhängige Finanzierung der Fördermassnahme.

    Auflagen

    Vorteile:

    • Ihre Angaben im Förderantrag sind vollständig und wahrheitsgetreu erfasst.
    • Wenn Sie Ihre bewilligte Fördermassnahme absagen oder verschieben, müssen Sie umgehend das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) informieren.
    • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) kann Befragungen zu Ihrer bewilligten Fördermassnahme durchführen.
    • Ihr Lehrbetrieb oder Berufsverband und Ihre Lernenden stimmen einer möglichen Veröffentlichung von Erfolgsgeschichten zu. Mehr dazu auf:

    Unsere Jury

    Unsere Jury beurteilt Ihre Förderanträge. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Branchenverbänden, Lehrbetrieben, der kantonalen Berufsbildungskommission (BBK) und des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA).

    Mitglieder

    Kontakt

    Mittelschul- und Berufsbildungsamt – Talentförderung Plus

    Adresse

    Ausstellungsstrasse 80
    8090 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

    Telefon

    +41 43 259 78 56

    E-Mail

    talentfoerderung@mba.zh.ch

    Für dieses Thema zuständig: