Grundsätzlich sind die auszubildenden Personen und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich. Wer seine Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht vollständig selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, Stipendien oder ein Darlehen zu beantragen. Dafür muss beim Kanton ein «Gesuch um Ausbildungsbeiträge» gestellt werden.
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Gesuch einreichen
Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge können Sie über die Plattform ZHservices erfassen und elektronisch übermitteln.
Hinweis zu den Fristen
Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge müssen Sie spätestens im Monat vor Beginn Ihres Ausbildungsjahres vollständig einreichen. Wenn Sie das Gesuch später einreichen, werden die Stipendien oder Darlehen entsprechend gekürzt. Wenn Sie das Gesuch später als sechs Monate nach Beginn Ihres Ausbildungsjahres einreichen, wird Ihr Gesuch nicht mehr behandelt und Sie bekommen keine Beiträge.
Wann wird mein Gesuch bearbeitet?
Aktuell werden die Gesuche, die im Juni 2024 eingereicht wurden, vertieft auf ihren Anspruch geprüft.
Wurde die 2. Rate noch nicht ausbezahlt?
Ihr Gesuch wurde bereits mit einem Entscheid beantwortet, die erwartete Rate haben Sie jedoch noch nicht erhalten. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Zahlung erst erfolgen kann, wenn Sie uns ausstehende Dokumente nachreichen. Details dazu finden Sie im Entscheid. Bitte senden Sie uns die nachzureichenden Dokumente elektronisch in Form eines PDF pro Thema an stipendien@ajb.zh.ch.
Stipendienrechner
Prüfen Sie mit dem Stipendienrechner, ob es sich aus finanzieller Sicht lohnt, ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge einzureichen.
Beantragung
Für den gesamten Prozess der Gesuchserfassung, der Gesuchseinreichung und das weitere Vorgehen steht Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.
Online-Kundenberatung
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Gesuchs? Hier können Sie einen Online-Termin bei der Kundenberatung buchen. Nach der Buchung erhalten Sie einen Einladungslink per E-Mail.
Anleitung
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Kontaktformular
Voraussetzungen
Für den Anspruch auf kantonale Stipendien und Darlehen gibt es eine Reihe von Voraussetzungen (nicht abschliessend):
- stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
- finanzielle Verhältnisse reichen nicht aus, um die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten zu finanzieren
- gewählte Ausbildung führt zu einem eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschluss
- auszubildende Person ist höchstens 45 Jahre alt
- weitere persönliche und familiäre Voraussetzungen
Alternativen zu kantonalen Stipendien und Darlehen
Wer keine oder zu wenig kantonale Alternativen zu kantonalen Stipendien und Darlehen erhält, hat weitere Möglichkeiten:
- Auch Gemeinden, insbesondere die Städte Zürich und Winterthur, können Ausbildungsbeiträge gewähren.
- Private Fonds und Stiftungen unterstützen die Finanzierung von Ausbildungen.
- Immatrikulierte Studierende der Universität Zürich, die alle anderen Finanzierungsquellen bereits ausgeschöpft haben (Eltern, Eigenverdienst, kantonale Stipendien) können bei der Fachstelle Studienfinanzierung der Universität ein Stipendium oder einen zinslosen Härtefallkredit beantragen.
- Stipendienberatung Stadt Zürich
- Studienfinanzierung der ETH
- Fachstelle Studienfinanzierung der Universität Zürich
- Stiftungsverzeichnis der Universität Zürich
- Schweizerisches Stiftungsverzeichnis
- Schweizerische Studienstiftung
- Stipendien/Fonds Staatssekretariat für Bildung und Forschung
- Verzeichnis Fonds & Stiftungen der ZHAW
- Fonds und Stiftungen des Amts für Jugend und Berufsberatung
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Stipendien
Telefon
Telefonzeiten
Haben Sie bereits ein Gesuch eingereicht:Montag und Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
9.00 bis 12.30 Uhr
Haben Sie Fragen zur Gesuchseinreichung (noch kein hängiges Gesuch vorhanden):
Montag bis Freitag
9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr