Herzlich willkommen im Strassenverkehrsamt

Schön bist du bei uns

Wir freuen uns, dich als wertvolle Ergänzung in unserem Team willkommen zu heissen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unsere Pensionskasse ist die BVK.
  • Wenn wir eine Nebenbeschäftigung haben, müssen wir sie melden.
  • Wenn wir mit einem Fahrzeug arbeiten kommen, stehen uns Mitarbeitenden-Parkplätze zur Verfügung.
  • Wir müssen uns an den Verhaltenskodex halten.
  • Wir müssen uns an die Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail halten.
  • Wir können unsere Basis-Unfallversicherung erweitern.
  • Wir können von Lunch-Check profitieren.

Vor deinem Stellenantritt senden wir dir weitere Informationen zu deinem ersten Arbeitstag.

Weitere Informationen zu unseren Anstellungsbedingungen findest du im Handbuch Personalrecht:

Deine Anstellungsverfügung

Du hast deine Anstellungsverfügung per Brief erhalten. In der Verfügung stehen die Grundlagen deiner Anstellung.

Ergänzende Personalangaben

Ergänze das per Post erhaltene Formular «Ergänzende Personalangaben» und schicke es uns zurück.

Unsere Pensionskasse

Unsere Pensionskasse ist die BVK. Mit deinem Eintrittstag wirst du aufgenommen. Für die Überweisung deiner Freizügigkeitsleistung hast du genügend Zeit. Die BVK wird dir Zugangsdaten zustellen, damit du dich auf dem Versichertenportal «myBVK» registrieren kannst. Dort kannst du den Einzahlungsschein abrufen, den du für die Übertragung deines bisherigen Sparguthabens brauchst.

Nebenbeschäftigung

Wenn wir eine Nebenbeschäftigung haben, müssen wir sie melden. Lies das «Merkblatt Nebenbeschäftigung» aufmerksam durch und bestätige deine Nebenbeschäftigungen in der per Post erhaltenen Beilage «Bestätigung Verhaltenskodex und Nebenbeschäftigung».

Parkplatz

Wenn wir mit einem Fahrzeug arbeiten kommen, stehen uns Mitarbeitenden-Parkplätze zur Verfügung. Sofern du an einer Parkmöglichkeit interessiert bist, lies das «Reglement Parkplatzbewirtschaftung» aufmerksam durch und schicke uns die mit der Post erhaltenen Beilage «Parkplatzgesuch» zurück.

Verhaltenskodex

Wir müssen uns an den Verhaltenskodex halten. Lies den «Verhaltenskodex» aufmerksam durch und schicke uns die per Post erhaltene Beilage «Bestätigung Verhaltenskodex und Nebenbeschäftigung» unterschrieben zurück.

Nutzung von Internet und E-Mail

Wir müssen uns an die Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail halten. Lies die per Post erhaltene Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail aufmerksam durch und schicke sie uns unterschrieben zurück.

Lunch-Check-Karte

Du kannst von Lunch-Check profitieren. Lunch-Check ist ein Verpflegungsbeitrag, der über eine persönliche Karte läuft und von uns sowie von dir je zur Hälfte finanziert wird. Mit der Lunch-Check-Karte kannst du in vielen Restaurants bezahlen.

Der monatliche Verpflegungsbeitrag beträgt bei einem Vollzeitpensum Fr. 250, wovon dir monatlich Fr. 125 vom Lohn abgezogen werden. Wenn du Teilzeit angestellt bist, wird Höhe des Verpflegungsbeitrages und des Lohnabzuges dem Beschäftigungsgrad entsprechend vermindert.

Wenn du davon profitieren möchtest, fülle das per Post erhaltene Bestellformular aus und schicke es uns zurück.

Ergänzende Unfallversicherung

Die Ergänzungsversicherung übernimmt die Behandlungskosten, die in der obligatorischen Unfallversicherung limitiert sind (Spitalbehandlung in der Halbprivat- oder Privatabteilung und volle Kostendeckung im Ausland).

Wenn du davon profitieren möchtest, fülle das per Post erhaltene Formular aus und schicke es uns zurück. Weitere Informationen findest du in der «Wegleitung Unfallversicherung».

Fragen oder Unklarheiten?

Wenn du noch weitere Fragen hast, sind wir über die Kontaktangaben weiter unten auf dieser Seite gerne für dich da.

Kontakt

Strassenverkehrsamt – Personalwesen

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8036 Zürich
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