Rechte im Straf-Verfahren - in Leichter Sprache

Sie haben das Recht auf Schutz

Sie sind Opfer?
Dann haben Sie Recht auf Schutz.

Das bedeutet:
Sie bekommen Schutz bei einem Straf-Verfahren.
Zum Beispiel:

  • Niemand darf Ihren Namen öffentlich machen.
    Zum Beispiel: Ihr Name darf nicht in einer Zeitung stehen.
  • Jemand darf Sie zur Polizei
    oder zum Gericht begleiten.
  • Sie müssen die Tat-Person nicht sehen,
    wenn Sie nicht möchten. 

Sie haben das Recht auf Information

Das bedeutet:
Sie bekommen alle Informationen,
die Sie als Opfer brauchen.
Sie erfahren zum Beispiel,
wo Sie Hilfe bekommen.
Oder welche Rechte Sie im Straf-Verfahren haben.

Sie haben das Recht auf Beteiligung

Das bedeutet:
Sie dürfen sich am Straf-Verfahren beteiligen,
wenn Sie möchten. 
Zum Beispiel:

  • Sie dürfen zu einem Straf-Entscheid Einspruch erheben,
    wenn Sie mit einem Urteil nicht zufrieden sind.
  • Sie dürfen von der Tat-Person
    Schaden-Ersatz verlangen. 
    Schaden-Ersatz ist das Geld, 
    das jemand für einen Schaden bekommt. 

Kinder haben spezielle Rechte 

  • Tat-Personen dürfen Kinder nicht sehen, 
    ausser das Kind verlangt das.
  • Ein Kind muss nur 2-mal an ein Gespräch
  • Es ist immer eine Fachperson dabei
    bei einem Gespräch.
    Die Fachperson kennt sich aus mit Straf-Taten bei Kindern.

Kontakt

Kantonale Opferhilfestelle

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 41


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.30 Uhr

Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr

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kantonale.opferhilfestelle@ji.zh.ch