Pflege bei Krankheit und im Alter in Leichter Sprache

Ein Mensch braucht für längere Zeit Pflege?

Dann gibt es ver·schiedene Möglich·keiten.

Hier lesen Sie:

- Wo bekommen Sie Pflege?

- Können Sie eine Person aus Ihrer Familie pflegen?

- Bekommen Sie einen Lohn dafür?

Wo bekommen Sie Hilfe?

Es gibt ver·schiedene Möglich·keiten.

  • Sie bekommen Pflege in einem Heim.
  • Oder Sie bekommen die Pflege zuhause.

Pflege im Pflegeheim

Sie wohnen in einem Pflegeheim.

Fachpersonen pflegen und betreuen Sie.

Pflege von der Spitex zuhause

Sie wohnen zuhause.

Fachpersonen von der Spitex kommen regel·mässig zu Ihnen.

Die Fachpersonen kümmern sich um Sie.

Pflege von der Familie zuhause

Sie wohnen zuhause.

Eine Person aus Ihrer Familie kümmert sich um Sie.

Zum Beispiel Ihr Sohn oder Ihre Partnerin.

Die Person bekommt dabei Hilfe von der Spitex.

Pflege im Heim oder von der Spitex

Dafür müssen die Gemeinden sorgen:

  • Es muss genug Plätze in Pflegeheimen geben.
  • Und es muss genug Spitex-Angebote geben.

Pflegeheime

Welche Heime gibt es im Kanton Zürich?

Hier ist eine Liste:

Die Gemeinde hilft Ihnen bei weiteren Fragen.

Spitex mit und ohne Vertrag

Es gibt Spitex-Organi·sationen mit einem Auftrag von der Gemeinde.

Und es gibt Spitex-Organi·sationen ohne Auftrag von der Gemeinde.

Die Kosten für die Spitex können darum unter·schiedlich sein.

Fragen Sie die Spitex:
«Welche Kosten muss ich selber bezahlen?»

Pflege von der Familie zuhause

Sie wohnen zuhause.

Eine Person aus Ihrer Familie kümmert sich um Sie.
Zum Beispiel Ihr Sohn oder Ihre Partnerin.

Eine Spitex-Organi·sation begleitet diese Pflege.

Die Spitex zeigt der Person aus Ihrer Familie:
Das darf die Person machen.

Eine Person aus Ihrer Familie braucht Pflege?

Dann melden Sie sich zuerst bei einer Spitex-Organi·sation.

  • Die Spitex prüft:
    Welche Pflege braucht die Person?
  • Die Spitex entscheidet:
    Welche Aufgaben dürfen Sie machen?
  • Die Spitex zeigt Ihnen:
    So machen Sie diese Aufgaben richtig.
    Die Spitex begleitet Sie dabei.
  • Sie müssen bei der Spitex an·gestellt sein.
    Sie bekommen dann Geld für diese Arbeit.

Wie finden Sie eine passende Spitex?

Suchen Sie eine Spitex in Ihrer Gemeinde.

Die Spitex muss eine Bewilligung haben.
«Bewilligung» bedeutet:
Die Spitex hat eine Erlaubnis vom Amt für Gesundheit.

Vergleichen Sie ver·schiedene Spitex-Organi·sationen.
Achten Sie zum Beispiel darauf:

  • Freunde und Bekannte finden die Spitex gut.
  • Die Spitex be·antwortet alle Ihre Fragen.
  • Die Spitex macht einen schrift·lichen Vertrag mit Ihnen.
  • Der Vertrag und der Lohn sind fair.

Hier finden Sie Listen mit Adressen von Spitex-Organi·sationen:

    Was dürfen Sie bei der Pflege machen?

    Sie sind keine Pflege·fachperson?

    Dann dürfen Sie nur bei der Grund·pflege helfen.
    «Grund·pflege» heisst:
    Sie helfen bei einfachen Sachen im Alltag.

    Zum Beispiel:

    • Sie helfen beim Waschen.
    • Sie helfen beim Anziehen.
    • Sie helfen beim Essen.
    • Sie helfen beim Bewegen.

    Bestimmte Pflege·aufgaben dürfen Sie nicht machen.

    Das heisst zum Beispiel:

    • Sie dürfen keine Medikamente geben.
    • Sie dürfen keine Wunden versorgen.
    • Sie dürfen keine Spritzen geben.

    Das darf nur eine Pflege·fachperson machen.

    Sie pflegen schon eine Person aus Ihrer Familie?

    Dann gibt es Regeln:

    • Sie schreiben jeden Tag auf:
      So haben Sie die Person gepflegt.
      Das haben Sie gemacht.
    • Spätestens nach einem Jahr besuchen Sie einen Kurs beim SRK.
      «SRK» ist die Abkürzung für «Schweizer·isches Rotes Kreuz».
      Oder Sie besuchen einen ähnlichen Kurs.
    • Eine Pflege·fachperson begleitet Sie.
      Sie müssen alle 2 Wochen miteinander telefonieren.
      Und die Pflege·fachperson muss Sie einmal im Monat besuchen.
    • Die Spitex ist Ihre Arbeit·geberin.
      Die Spitex bestimmt Ihren Lohn.
      Prüfen Sie:
      • Ist der Lohn fair? 
      • Ist der Vertrag fair?

    Wird Ihnen die Pflege zu viel?

    Sprechen Sie mit Ihrer Spitex.
    Die Spitex muss Sie unter·stützen.
    Hier finden Sie Tipps:

    Kontakt

    Gesundheitsdirektion – Bewilligungen & Aufsicht

    Adresse

    Stampfenbachstrasse 30
    Postfach
    8090 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

    Telefon

    +41 43 259 24 09

    Telefon

    09:00 bis 12:00 Uhr

    E-Mail

    gesundheitsberufe@gd.zh.ch