Öffentliche Auflagen Luftfahrt

Hier finden Sie die öffentlichen Auflagen des Flughafens Zürich.

Flughafen Zürich
Verfahren zur Plangenehmigung für das Projekt «Neubau Dock A»

Auflagendetails

Start Auflage 

8. Juni 2026

Ende Auflage

7. Juli 2026

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

 Bau eines neuen Fingerdock als Ersatz für das bestehende Dock A (Detailprojekt).

 Das Gesuch umfasst folgende Elemente:

  •  Neubau Dock A nördlich des bestehenden Docks A,
  •  Neubau Dockwurzel A, inkl. Einbindung neuer Tower,
  •  Vorfeldanpassungen südlich Taxiway Alpha bis nördlich Dock B,
  •  Rückbau bestehendes Dock A und Tower.

Gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäss Anhang 4 Ziffer 211 der Gewässerschutzverordnung (GschV; SR 814.201) 

Alles im Flugplatzareal, Parzellen-Nr. 3139.15, Bereich um bestehendes Dock A, Gemeinde Kloten

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 – 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt(VIL; SR 748.131.1).

Die FZAG reichte das Plangenehmigungsgesuch für das Projekt «Neubau Dock A» am 20. Oktober 2023 ein. Es wurde eine Rahmen-Umweltverträglichkeitsprüfung über das Projekt Neubau Dock A und die damit in einem engen funktionalen Zusammenhang stehenden Teilprojekte für eine gesamtheitliche Umweltbetrachtung durchgeführt. Die Gesuchsunterlagen zeigten im Weiteren die maximale Dimensionierung des Vorhabens. Das Gesuch inkl. Rahmen-UVB lag vom 16. November bis 15. Dezember 2023 öffentlich auf.

Mit Verfügung vom 18. August 2025 vereinigte das UVEK die beiden Plangenehmigungsverfahren «Neubau ZRH-Tower» und «Neubau Dock A» und genehmigte den «Neubau ZRH-Tower». Das Verfahren «Neubau Dock A» wurde bis zur Einreichung der Gesuchsunterlagen des nun vorliegenden Detailprojekts sisitert und wird nun weitergeführt.

Es wird eine projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 8. Juni bis zum 7. Juli 2026 bei der folgenden Stelle zu den ordentlichen
Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Info-Schalter Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten

Im frei zugänglichen Bereich vor dem Eingang zur Zuschauerterrasse im Dock B wird eine Projektvisualisierung installiert.

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

  • Gegen Aspekte, die Gegenstand der vom 16. November bis 15. Dezember 2023 öffentlichaufgelegten Unterlagen waren, kann keine Einsprache mehr geführt werden.
  • Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
  • Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und darf gegen eine allfällige Plangenehmi­gung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
  • Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

5. Juni 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)
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Telefon

+41 43 258 83 81

Ansprechperson Philippe Gunzenhauser

E-Mail

lfg.afm@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: