Hier finden Sie die öffentlichen Auflagen des Flughafens Zürich.
Flughafen Zürich
Verfahren zur Plangenehmigung für das Projekt «Neubau Dock A»
Auflagendetails
Start Auflage
8. Juni 2026
Ende Auflage
7. Juli 2026
Gesuchstellerin
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand
Bau eines neuen Fingerdock als Ersatz für das bestehende Dock A (Detailprojekt).
Das Gesuch umfasst folgende Elemente:
- Neubau Dock A nördlich des bestehenden Docks A,
- Neubau Dockwurzel A, inkl. Einbindung neuer Tower,
- Vorfeldanpassungen südlich Taxiway Alpha bis nördlich Dock B,
- Rückbau bestehendes Dock A und Tower.
Gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäss Anhang 4 Ziffer 211 der Gewässerschutzverordnung (GschV; SR 814.201)
Alles im Flugplatzareal, Parzellen-Nr. 3139.15, Bereich um bestehendes Dock A, Gemeinde Kloten
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 – 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt(VIL; SR 748.131.1).
Die FZAG reichte das Plangenehmigungsgesuch für das Projekt «Neubau Dock A» am 20. Oktober 2023 ein. Es wurde eine Rahmen-Umweltverträglichkeitsprüfung über das Projekt Neubau Dock A und die damit in einem engen funktionalen Zusammenhang stehenden Teilprojekte für eine gesamtheitliche Umweltbetrachtung durchgeführt. Die Gesuchsunterlagen zeigten im Weiteren die maximale Dimensionierung des Vorhabens. Das Gesuch inkl. Rahmen-UVB lag vom 16. November bis 15. Dezember 2023 öffentlich auf.
Mit Verfügung vom 18. August 2025 vereinigte das UVEK die beiden Plangenehmigungsverfahren «Neubau ZRH-Tower» und «Neubau Dock A» und genehmigte den «Neubau ZRH-Tower». Das Verfahren «Neubau Dock A» wurde bis zur Einreichung der Gesuchsunterlagen des nun vorliegenden Detailprojekts sisitert und wird nun weitergeführt.
Es wird eine projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 8. Juni bis zum 7. Juli 2026 bei der folgenden Stelle zu den ordentlichen
Bürozeiten eingesehen werden:
- Stadt Kloten, Info-Schalter Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten
Im frei zugänglichen Bereich vor dem Eingang zur Zuschauerterrasse im Dock B wird eine Projektvisualisierung installiert.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise
- Gegen Aspekte, die Gegenstand der vom 16. November bis 15. Dezember 2023 öffentlichaufgelegten Unterlagen waren, kann keine Einsprache mehr geführt werden.
- Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
- Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
- Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
5. Juni 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität
Dokumente
- Download 01_Gesuchsbrief ZIP | Deutsch | 470 KB
- Download 02_D_Dossier Plangenehmigungsgesuch Neubau Dock A ZIP | Deutsch | 23 MB
- Download 05_R_Dossier Teilprojekt Rückbau Bestand Dock A ZIP | Deutsch | 15 MB
- Download Inhaltsverzeichnis PGG 23-05-005-Dock A PDF | 2 Seiten | Deutsch | 217 KB
- Download 04_V_Dossier Teilprojekt Layoutanpassungen Vorfeld ZIP | Deutsch | 557 MB
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Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr
Ansprechperson Philippe Gunzenhauser