Hier finden Sie die öffentlichen Auflagen des Flughafens Zürich.
FlughafenZürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlagen KFWE und ZH_1078A
Auflagendetails
Start Auflage
8. Juli 2026
Ende Auflage
7. September 2026
Gesuchstellerin
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand
Bau der 4G/5G Mobilfunkanlagen KFWE und ZH_1078A auf dem Gebäude Catering.
Standort
Flughafengebiet, landseitig, auf dem Gebäude Catering, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 8. Juli bis und mit dem 7. September 2026 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Stadt Kloten, Info-Schalter Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten
Die Anlagen werden ausgesteckt.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel-che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
7. Juli 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität
FlughafenZürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlagen KFTE, ZU349-1 und ZH_1017A
Gesuchstellerin
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand
Bau der 4G/5GMobilfunkanlagen KFTE, ZU349-1 und ZH_1017A auf dem Dock E.
Standort
Flughafengebiet, luftseitig, auf dem Dock E, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 8. Juli bis und mit dem 7. September 2026 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Stadt Kloten, Info-Schalter Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten
Die Anlagen werden ausgesteckt.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel-che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
7. Juli 2026
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität
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Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr
Ansprechperson Philippe Gunzenhauser