Die Unternehmenslandschaft im Kanton Zürich wandelt sich stetig. Firmengründungen sind wichtig für einen dynamischen Wirtschaftsstandort. Schliessungen ebenso, damit Ressourcen für zukunftsfähige Unternehmen frei werden. Handelsregisterdaten erlauben einen tagesaktuellen Blick auf das Geschehen.
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Neugründungen
Neugründungen von Unternehmen sind wichtige Innovationstreiber und sorgen für das Wachstum eines Wirtschaftsstandorts.
Eintrag im Handelsregister
Am Anfang fast jedes Unternehmens steht die Neueintragung ins Handelsregister. Ausnahme: Für Einzelunternehmen mit weniger als 100'000 Franken Jahresumsatz ist der Eintrag freiwillig. Das Handelsregisteramt registriert aber nicht nur für wirklich neue Unternehmen eine Neueintragung. Auch neue Zweigstellen und Fusionen bestehender Firmen lösen eine Neueintragung im Register aus.
Rund 75 Prozent der Neueintragungen betreffen Einzelunternehmen und GmbHs, rund 15 Prozent sind Aktiengesellschaften. Der Rest sind andere Rechtsformen wie Kollektivgesellschaften, Vereine und Stiftungen.
Konkurse
Einen gesunden Wirtschaftsstandort zeichnet aus, dass sich sein Unternehmensbestand erneuert. Firmenschliessungen setzen Ressourcen für neue Geschäftsideen frei.
Konkursverfahren eher die Ausnahme
Meist werden Firmen geschlossen, ohne dass ein Konkurs stattfindet. Das Handelsregisteramt registriert diese Schliessungen als Auflösung oder Löschung. Zum Konkurs kommt es nur, wenn eine Firma ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Sobald das Gericht über eine Firma den Konkurs eröffnet, verzeichnet das Handelsregister einen Konkursfall.
Weil zwischen der Eröffnung eines Konkursverfahrens und seiner Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) in der Regel nur wenige Arbeitstage verstreichen, geben die SHAB-Daten zeitnah Auskunft über das landesweite Konkursgeschehen.
Bei schwierigen Wirtschaftslagen nimmt die Zahl der Konkurse erfahrungsgemäss nicht sofort, sondern erst nach etwa einem Jahr zu.
In der Visualisierung gut erkennbar sind die gesetzlichen Betreibungsferien sieben Tage vor und nach Ostern, im Sommer vom 15. bis zum 31. Juli sowie sieben Tage vor und nach Weihnachten. Die Linien verlaufen als Folge davon jeweils horizontal, weil es in dieser Zeit fast keine Konkurse gibt. Seit 2025 ist die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, Firmen mit Zahlungsrückständen auf Konkurs zu betreiben, anstatt wie bisher auf Pfändung. Dies dürfte zu höheren Konkurszahlen beitragen.
Erhebung
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Datenquelle ist das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB). Dieses publiziert sämtliche Einträge und Änderungen in den kantonalen Handelsregistern, in der Regel drei Arbeitstage nach dem kantonalen Tagesregistereintrag. Die im SHAB publizierten Daten werden im Zentralen Firmenindex (ZEFIX) online zur Verfügung gestellt.
Berücksichtigt sind alle Neueintragungen im kantonalen Handelsregister. Diese Definition unterscheidet sich von der Zahl der Firmengründungen gemäss Bundesamt für Statistik, das nur tatsächlich neu entstandene Unternehmen mit marktwirtschaftlicher Tätigkeit und Beschäftigung zählt. Letzteres schliesst namentlich Fusionen, Übernahmen, Spaltungen und Restrukturierungen aus.
Die Daten umfassen Konkurse von im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten. Massgebend ist jeweils die Eröffnung eines Konkursverfahrens. Nicht enthalten sind Konkurse von nicht eingetragenen Firmen, Privatkonkurse und Konkurse aufgrund von Mängeln in der Organisation. Letztere werden ausgelöst, wenn die Organe einer Firma (z.B. die Geschäftsleitung) nicht mehr im gesetzlich vorgeschriebenen Masse besetzt sind, was meist bei Firmen der Fall ist, welche ihre Aktivitäten eingestellt haben.
Wegen Änderungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist die öffentliche Hand seit 2025 verpflichtet, Firmen mit Zahlungsrückständen auf Konkurs zu betreiben statt wie bisher auf Pfändung. Dies dürfte seither zu höheren Konkurszahlen beitragen.
Schliesst ein Unternehmen, wird es aus dem Handelsregister gelöscht. Wird das Unternehmen nicht in ein anders überführt (Fusion), findet vor der Löschung eine Liquidation oder ein Konkursverfahren statt. Liquidationen werden als «Auflösung», Konkurse als «Konkurs» im Handelsregister erfasst. Ausnahmen: Bei Einzelunternehmen werden keine «Auflösungen» registriert. Schliesst ein Einzelunternehmen wird es direkt gelöscht oder durchläuft ein Konkursverfahren.
Über die Löschungen informiert das Handelsregisteramt:
Mehr dazu
Unsere Analysen aus der Reihe «statistik.info»:
Webartikel zur Frage, was Firmengründerinnen und -gründer auszeichnet:
Offene Behördendaten zum Thema:
Neueintragungen, Konkurse, Löschungen und Sitzverlegungen auf der Webseite des Handelsregisteramtes:
Weiterführende Informationen
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