Zahlen & Fakten

Die Statistik zu Handelsregistereinträgen zeigt anhand von Neueintragungen, Konkursen, Löschungen und Sitzverlegungen auf, wie sich die Unternehmenslandschaft im Kanton Zürich entwickelt.

Neueintragungen

Als Neueintragung versteht man die erstmalige Erfassung von Unternehmen und weiteren Rechtseinheiten im Handelsregister.

Quelle: Handelsregisteramt, Kanton Zürich / Open Data herunterladen

In der Abbildung sind die Neueintragungen pro Quartal für die letzten drei Jahre dargestellt. Die Grafik kann gewechselt werden, so dass sie die Quartalswerte über das Jahr kumuliert zeigt. In der Grafik «Veränderung zum Vorjahresquartal» wird die prozentuale Veränderung dargestellt. 

Konkurse

Sobald das Konkursgericht über eine Firma den Konkurs eröffnet hat, wird ein Konkursfall registriert. Wird das Verfahren eingestellt und zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Konkursverfahren eröffnet, wird diese  Konkurseröffnung erneut gezählt.

Quelle: Handelsregisteramt, Kanton Zürich / Open Data herunterladen

In der Abbildung sind die Konkurse pro Quartal für die letzten drei Jahre dargestellt. Die Grafik kann gewechselt werden, so dass sie die Quartalswerte über das Jahr  kumuliert zeigt. In der Grafik «Veränderung zum  Vorjahresquartal» wird die prozentuale Veränderung  dargestellt.

Löschungen

Als Löschungen werden Schliessungen von Unternehmen und weiteren Rechtseinheiten erfasst. Darunter fallen auch Löschungen von Amtes wegen sowie  aufgrund eines Fusionsverfahrens. 

Quelle: Handelsregisteramt, Kanton Zürich / Open Data herunterladen

In der Abbildung sind die Löschungen pro Quartal für die letzten drei Jahre dargestellt. Die Grafik kann gewechselt werden, so dass sie die Quartalswerte über das Jahr  kumuliert zeigt. In der Grafik «Veränderung zum  Vorjahresquartal» wird die prozentuale Veränderung dargestellt.

Sitzverlegungen

Unternehmen und weitere Rechtseinheiten können ihre Domiziladresse ändern. Sobald ein Wechsel über die Kantonsgrenzen erfolgt, wechselt die Zuständigkeit des kantonalen Handelsregisters. Verlegt ein im Zürcher Handelsregister eingetragenes Unternehmen sein Domizil in einen anderen Kanton, wird dies als Wegzug aus dem Kanton Zürich gezählt. Umgekehrt hat eine Domiziländerung in eine Zürcher Gemeinde einen Eintrag im Zürcher Handelsregister zur Folge, was als Zuzug in den Kanton Zürich ausgewiesen wird.

Quelle: Handelsregisteramt, Kanton Zürich / Open Data herunterladen

In der Grafik sind die Zuzüge als positive Werte und die Wegzüge als negative Werte dargestellt. Die Grafik kann gewechselt werden, so dass sie die Quartalswerte über das Jahr kumuliert zeigt. Der Saldo der Sitzverlegungen bezeichnet die Differenz zwischen Zu- und Wegzügen von Unternehmen und weiteren Rechtseinheiten mit dem Kanton Zürich. In der Grafik Veränderung zum Vorjahresquartal wird die prozentuale Veränderung dargestellt.

Der Saldo der Sitzverlegungen bezeichnet die Differenz zwischen Zu- und Wegzügen von Firmen mit dem Kanton Zürich. Ein positiver Saldo bedeutet einen Sitzgewinn, d.h. mehr Firmen haben ihren Sitz in den Kanton Zürich verlagert als aus dem Kanton weggezogen sind. Ein negativer Saldo bedeutet einen Sitzverlust, d.h. es sind mehr Firmen weggezogen als zugezogen. Quelle: Handelsregisteramt, Kanton Zürich / Open Data herunterladen

Zur Erhebung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Als Datengrundlage dienen Meldungen aus dem Tagesregister des Handelsregisteramts. Diese Meldungen werden laufend dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) übermittelt. Das Statistische Amt bezieht diese Daten quartalsweise und nutzt sie in aggregierter Form für statistische Zwecke.

Arten von Konkursverfahren

Es gibt verschiedene Arten der Erledigung eines Konkursverfahrens. Die Auswahl der richtigen Verfahrensart obliegt der Konkursverwaltung bzw. dem Konkursgericht. Die Verwaltung prüft, ob einfache Verhältnisse vorliegen und ob die mutmasslich entstehenden Kosten gedeckt werden können. Je nach dem führt es

  • das ordentliche Verfahren durch

oder beantragt dem Konkursgericht

  • das summarische Verfahren
  • die Einstellung mangels Aktiven, die in der Folge auf Gläubigerantrag zur Spezialliquidation gemäss SchKG Art. 230a Abs. 2 führen kann.

Konkursverzeichnis

Es gibt kein offizielles kantonales oder schweizerisches Verzeichnis der hängigen oder abgeschlossenen Konkursverfahren. Gesetzlich vorgesehen sind

  • die Veröffentlichung der Konkurseröffnung
    • die Einstellung eines Verfahrens mangels Aktiven
    • ein Konkurswiderruf
    • die Auflage des Inventars
    • des Kollokationsplans (allenfalls mit Lastenverzeichnis)
    • eine Versteigerung
  • sowie die Publikation des Konkursschlusses.

Diese Informationen werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (www.shab.ch), im Amtsblatt des Kantons Zürich (www.amtsblatt.zh.ch) sowie in einem lokalen Publikationsorgan am Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners (SchKG Art. 35 / Kantonale Konkursverordnung § 7) publiziert.

Kontakt

Handelsregisteramt

Adresse

Schöntalstrasse 5
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8022 Zürich
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Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr

Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr

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