Mehrwertsteuer (MWST) für Unternehmen
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Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Bundessteuer, die für viele Unternehmen bereits kurz nach der Gründung relevant wird. Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie prüfen, ob und ab wann Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Diese Seite führt Sie durch die wichtigsten Schritte.
Das Wichtigste in Kürze
- Umsatzgrenze: In der Regel entsteht die Mehrwertsteuerpflicht ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken.
- Bundessteuer: Die MWST ist eine Bundessteuer und wird bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verwaltet.
- Frühe Relevanz: Die Mehrwertsteuerpflicht betrifft viele Unternehmen bereits kurz nach der Gründung oder bei wachsendem Geschäft.
- Freiwillige Unterstellung: Auch wenn Sie die Umsatzgrenze noch nicht erreicht haben, kann eine freiwillige Unterstellung sinnvoll sein.
- Online-Abrechnung: Die Abrechnung der Mehrwertsteuer erfolgt online über das ePortal der Bundesverwaltung.
- Vorsteuerabzug: Sie können gezahlte MWST (Vorsteuer) von Ihren Einkäufen von Ihren Abgaben abziehen.
Mehrwertsteuerpflicht
Prüfen Sie folgende Punkte, um Ihre Mehrwertsteuerpflicht zu klären:
- Liegt Ihr Jahresumsatz über 100'000 Franken?
- Werden Leistungen erbracht, die unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen?
Art der Leistungen
- Nicht auf alle Leistungen muss Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
- Prüfen Sie, ob Ihre Geschäftstätigkeit der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt.
- Für einige Leistungen (Grundbedarf wie Lebensmittel, Hotellerie) gelten reduzierte Steuersätze.
Die aktuellen Sätze finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Mehrwertsteuerpflicht klären und registrieren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Berechnen Sie Ihren geschätzten Jahresumsatz.
- Berücksichtigen Sie alle steuerbaren Leistungen.
- Aktualisieren Sie diese Schätzung regelmässig.
- Nutzen Sie die Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
- Klären Sie mit Ihrer Buchhalterin oder Ihrem Buchhalter, ob Ihre Leistungen steuerpflichtig sind.
- Beachten Sie branchenspezifische Besonderheiten.
- Melden Sie sich rechtzeitig an.
- Nutzen Sie das Online-Anmeldeverfahren oder Papierformulare der ESTV.
- Erhalten Sie Ihre MWST-Nummer.
- Passen Sie Ihre Buchhaltung an die Mehrwertsteuerpflicht an.
- Überarbeiten Sie Ihre Rechnungsvorlagen.
- Implementieren Sie ein System zur Verfolgung von Vorsteuer und Umsatzsteuer.
- Planen Sie regelmässige Deklarationen (quartalsweise oder jährlich).
- Die Abrechnung der Mehrwertsteuer erfolgt online über das ePortal der Bundesverwaltung.
- Für Kleinunternehmen gibt es vereinfachte Abrechnungsverfahren.
Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Details sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kanton Zürich - Steueramt
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