Unternehmensansiedlung und Expansion
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Sie möchten in den Kanton Zürich expandieren oder eine Niederlassung eröffnen? Der Kanton bietet ideale Bedingungen: schnelle Registrierung, attraktive Steuersätze, hoch qualifizierte Fachkräfte und erstklassige Infrastruktur. Diese Seite führt Sie durch die wichtigsten administrativen und regulatorischen Schritte.
Das Wichtigste in Kürze
- Entscheiden Sie sich für eine Gründungsform, ob Neugründung (AG, GmbH), Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft oder Akquisition einer bestehenden Gesellschaft.
- Sie müssen sich beim Handelsregister anmelden, um eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu erhalten.
- Je nach Branche und Geschäftstätigkeit können zusätzliche Bewilligungen erforderlich sein.
- Planen Sie Zeit für die Arbeitsbewilligungen ausländischer Mitarbeitender ein.
Einflussfaktoren auf die Expansion und Ansiedlung
- Gründungsform: Ob Neugründung, Niederlassung bestehender Gesellschaft oder Akquisition – die Wahl beeinflusst Anforderungen und Prozesse.
- Herkunftsland und Gesellschaftsform: Schweizer oder ausländische Gesellschaft – für Ausländer gelten teilweise unterschiedliche Anforderungen bei Notariatsbeglaubigungen und Dokumentation.
- Anzahl Mitarbeitende und deren Herkunft: Die Personalstruktur beeinflusst Bewilligungsverfahren und Sozialversicherungspflichten (EU/EFTA vs. Drittstaaten).
- Standortwahl im Kanton: Der Sitz beeinflusst Unternehmenssteuersätze, kommunale Anforderungen und verfügbare Infrastruktur.
- Unterstützung und Informationen: Die Startbox Zürich, das KMU-Portal der SECO und Ahead helfen Ihnen bei Ihrer Expansion.
- Auf EasyGov.swiss können Sie die entsprechenden Behördengänge digital erledigen.
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Neugründung einer Gesellschaft:
- Aktiengesellschaft (AG): Für grössere Unternehmen, internationale Strukturen. Mindestkapital: 100'000 Franken. Verwaltungsrat erforderlich.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Ideal für KMU, Startups, Mittelstand. Mindestkapital: 20'000 Franken. Flexible Verwaltung.
- Einzelunternehmen: Für freischaffende Personen. Kein Mindestkapital.
Niederlassung einer bestehenden Gesellschaft:
- Betriebsstätte (Branch Office): Ausländische Gesellschaften können eine Betriebsstätte eröffnen. Keine separaten Kapitalanforderungen. Muttergesellschaft bleibt haftbar.
Akquisition oder Übernahme:
- Kauf einer bestehenden Gesellschaft: Gründungsdokumente müssen von einem Notar beglaubigt werden.
Gründungsdokumente vorbereiten:
- Gesellschaftsvertrag oder Statuten (für AG/GmbH)
- Gründungsurkunde mit notarieller Beglaubigung
- Personalien der Gründer und Geschäftsführung
Anmeldung beim Handelsregister:
- Einreichung aller erforderlichen Dokumente beim kantonalen oder kommunalen Handelsregister
- Überprüfung durch die Registerbehörde – normalerweise 1–2 Wochen
Erhalt der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID):
- Eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer für Steuern, Sozialversicherungen und Behördenkommunikation
- Wird automatisch nach Handelsregister-Eintrag zugewiesen
Kapitalkonto (Depot-Konto):
- Hinterlegung des erforderlichen Gründungskapitals vor oder zeitgleich mit Handelsregister-Eintrag
- Betriebsstätte (Branch Office): Keine separaten Kapitalanforderungen
Betriebskonto eröffnen:
- Konto für tägliche Geschäftstransaktionen nach Gesellschaftseintrag
- Verschiedene Schweizer Banken bieten spezialisierte Services für Unternehmensgründungen an.
Je nach Geschäftstätigkeit können zusätzliche Bewilligungen erforderlich sein:
- Finanzdienstleistungen: Banklizenz, Regulierung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) für Banken und Wertpapierhändler
- Life Sciences: Pharmazie-Lizenz, Labor-Zertifizierungen
- Gaststätten: Gaststätten-Konzession, Alkohollizenz
- Immobilien und Handel: Verschiedene lokale Genehmigungen
Kontaktieren Sie die zuständige Behörde oder die Standortförderung frühzeitig für Klärung.
Anmeldung bei der SVA Zürich (Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich) oder eine andere Ausgleichskasse für:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Pflicht für alle Arbeitgeber mit Mitarbeitenden.
- Arbeitslosenversicherung (ALV): Erforderlich, wenn Mitarbeitende beschäftigt werden.
Eine Versicherung gegen Berufsunfall bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder privaten Versicherern ist Pflicht für alle Arbeitgeber.
Die Anmeldung erfolgt gleichzeitig mit dem Eintrag ins Handelsregister oder vor der Einstellung von Mitarbeitenden.
Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Wirtschaft – Standortförderung
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr