Open Government Data beziehen und nutzen
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Open Government Data (OGD) sind frei zugängliche Daten der öffentlichen Verwaltung. Unternehmen können sie für Analysen, digitale Produkte oder neue Geschäftsmodelle nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- OGD sind grundsätzlich frei nutzbar, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden.
- OGD werden durch die Verwaltung stabil publiziert und aktiv unterhalten und verbessert.
- Unternehmen können offene Daten für Marktanalysen, Standortentscheidungen, digitale Produkte und datenbasierte Dienstleistungen verwenden.
Was sind Open Government Data?
Offene Verwaltungsdaten umfassen Datensätze, die von Behörden erhoben und der Öffentlichkeit zur freien Weiterverwendung bereitgestellt werden. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) per Juli 2027 werden alle Daten, die nicht schützenswert sind, von der Verwaltung als Open Government Data publiziert. Bereits heute veröffentlichte Beispiele umfassen etwa statistische Daten, geografische Informationen, Mobilitätsdaten oder Umweltmessungen.
Die Daten stehen in maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung und können direkt heruntergeladen oder über Programmierschnittstellen abgerufen werden.
Voraussetzungen und Vorgaben
Bei der Nutzung von Open Government Data (ODG) sind folgende Punkte zu beachten:
Lizenzbedingungen einhalten
Alle OGD stehen unter offenen Lizenzen, zum Beispiel Creative Commons (CC). Diese erlauben eine freie Nutzung, können aber bestimmte Bedingungen wie die Nennung der Quelle oder ein Verbot der kommerziellen Nutzung enthalten. Prüfen Sie die Lizenzbedingungen für jeden Datensatz separat.
Sorgfältige Interpretation
Daten der öffentlichen Verwaltung entstehen im Rahmen von Verwaltungsaufgaben und sind nicht immer für jede Verwendung geeignet. Eine sorgfältige Interpretation ist wichtig, um fehlerhafte Schlussfolgerungen zu vermeiden. Eine Haftung der datenanbietenden Stelle (Quelle) bei unsachgemässer Verwendung von OGD ist ausgeschlossen.
Richtlinien für die Datenpublikation
Unternehmen, die eigene Daten offen publizieren möchten, orientieren sich an den OGD-Richtlinien des Kantons Zürich. Diese legen unter anderem fest, in welchen Formaten Daten bereitzustellen sind und welche Metadaten angegeben werden müssen. Für Nutzende von OGD liefern die Richtlinien Hinweise zum einheitlichen Aufbau der Open Data.
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Prüfen Sie, welche Datensätze für Ihr Vorhaben geeignet sind. Der Datenkatalog des Kantons Zürich und das nationale Portal opendata.swiss bieten eine durchsuchbare Übersicht über verfügbare Datensätze. Nutzen Sie die Filterfunktionen, um nach Thema, Anbieter respektive Anbieterin oder Format zu suchen.
Wenn Sie die benötigten Daten nicht finden, kontaktieren Sie die Fach- und Koordinationsstelle OGD des Kantons, damit diese sich um deren Veröffentlichung bemühen kann.
Viele Datensätze stehen als direkte Downloads in Formaten wie CSV, JSON oder XML zur Verfügung. Manche Datenanbieter stellen für eine automatisierte und regelmässig aktualisierte Nutzung eine API bereit. Die entsprechenden technischen Informationen finden Sie in der Dokumentation des jeweiligen Datensatzes.
Verwenden Sie die Daten für Ihre Analysen, Produkte oder Dienstleistungen. Beachten Sie dabei die Lizenzbedingungen.
Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt
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Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr