Unternehmensstandort
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Sie planen einen Unternehmensstandort im Kanton Zürich? Diese Seite zeigt Ihnen, welche Informationen und Ressourcen für Ihre Standortwahl verfügbar sind.
Auf dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Informationen zu Verkehrsanbindung und Infrastruktur helfen Ihnen bei der Standortwahl.
- Je nach Branche benötigen Sie spezifische Bewilligungen.
- Kantonale und regionale Standortförderungen unterstützen Sie bei Ihrer Planung
- Informieren Sie sich über die geltenden Gesetze und steuerlichen Bestimmungen im Kanton Zürich
Hinweis: Rechtliche, steuerliche und infrastrukturelle Voraussetzungen müssen im Einzelfall individuell geprüft werden.
So gehen Sie vor
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Überlegen Sie, welche Anforderungen Ihr Unternehmen an den Standort hat.
- Wieviel Fläche brauchen Sie?
- Wie wichtig ist die Verkehrsanbindung?
- Gibt es Branchenbeschränkungen für Ihren Betrieb?
Nutzen Sie das Gewerbebaulandmonitoring oder das ImmoMail der Stadt Zürich. Alternativ können Sie sich an eine regionale Standortförderung wenden – diese hilft auch bei der Immobilienvermittlung.
Überprüfen Sie die Verkehrsanbindung an Ihrem geplanten Standort. Informieren Sie sich über öffentliche Verkehrsmittel, Autobahnanbindung und Parkierungsmöglichkeiten.
Je nach Branche benötigen Sie für Ihren Betrieb spezifische Bewilligungen. Prüfen Sie auf der Übersichtsseite zu Gewerbe- und Betriebsbewilligungen, welche Anforderungen für Ihr Gewerbe gelten, und kontaktieren Sie ihren Branchenverband.
Bei Fragen wenden Sie sich an die kantonale oder regionale Standortförderung oder die Standortgemeinde.
Informieren Sie sich über die geltenden Gesetze und steuerlichen Bestimmungen im Kanton Zürich.
Das Kantonale Steueramt bietet Informationen zu Steuersätzen, Steuerrechnung, Steuerwissen, sowie steuerlichen Anreizen.
Melden Sie Ihren Standort bei der Gemeinde und im Handelsregister an.
Weitere Informationen
Kantonale Standortförderung
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Detailfragen sollten möglichst früh mit Fachpersonen oder den zuständigen Behörden geklärt werden.
Kontakt
Amt für Wirtschaft – Standortförderung
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr