Gesundheitswesen: Eignungsabklärung

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Eignungsabklärung

In der Eignungsabklärung für den Gesundheits- und Betreuungsbereich wird geprüft, ob sich eine stellensuchende Person ohne Berufserfahrung für den Hilfspflegeberuf eignet. Die Eignungsabklärung besteht aus einem Assessment, 2-3 Einzelgesprächen und bei Bedarf aus zusätzlichen 3 Schnuppertagen. Die zuweisenden RAV-Personalberatenden erhalten nach Abschluss der Eignungsabklärung eine detaillierte und schriftliche Empfehlung als Entscheidungsgrundlage.

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