Finanzielle Lohnzuschüsse beantragen
Anleitung
-
Wer dieses Formular benötigt
Arbeitgebende können mit diesem Formular beim Amt für Arbeit finanzielle Zuschüsse für arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen für geflüchtete Personen beantragen.
-
Benötigte Unterlagen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Vorteile:
- Informationen zur geflüchteten Person (vollständiger Name, AHV-Nummer, ZEMIS-Nummer, Aufenthaltsstatus)
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung der geflüchteten Person
- Bei offenen Betreibungen Ihres Unternehmens: aktueller Betreibungsregisterauszug
Vorteile:
- Ausgefüllter Einarbeitungsplan
Vorteile:
- Kopie rechtsgültiger Arbeitsvertrag
Vorteile:
- Stellenbeschreibung oder Anforderungsprofil
Vorteile:
- Beschreibung oder Anmeldebestätigung der arbeitsplatzbezogenen Weiterbildung, inkl. Angaben zu den Kurskosten
-
Pflichten
Mit der Einreichung eines Gesuchs verpflichten sich Arbeitgebende:
- Arbeitnehmende (geflüchtete Personen) im Betrieb unter geeigneter Aufsicht einzuarbeiten;
- dem Amt für Arbeit den Einarbeitungsplan einzureichen, im Bedarfsfall auch fortlaufend aktualisiert;
- mit Arbeitnehmenden einen unbefristeten oder auf mind. 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag abzuschliessen;
- das Amt für Arbeit zu informieren, wenn der Arbeitsvertrag abgeändert und/oder der Erfolg der Einarbeitung gefährdet ist, z.B. durch längere Absenzen;
- Arbeitnehmenden den vertraglich vereinbarten Monatslohn rechtzeitig auszurichten sowie die gesetzlich erforderlichen Sozialleistungen zu bezahlen;
- für die Auszahlung der Finanziellen Zuschüsse dem Amt für Arbeit die Lohnabrechnungen fortlaufend einzureichen sowie
- die Zahlungsverbindungen des Betriebskontos mit Einzahlungsschein (QR-Code) einzureichen;
- während der beantragten Laufzeit der Finanziellen Zuschüsse im Bedarfsfall den Austausch mit der begleitenden Fachperson zu pflegen;
- am Ende der Einarbeitungszeit dem Amt für Arbeit auf Anfrage einen kurzen Bericht über den Verlauf und Erfolg der Einarbeitung sowie über die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden zu erstatten;
- die Finanziellen Zuschüsse auf Anordnung des Amts für Arbeit zurückzuerstatten, falls der Bezug unrechtmässig ist.
-
Formular ausfüllen
Kontakt
Amt für Arbeit – Arbeitgeberservice