Erwerbsleben und Soziale Sicherheit

Geschlecht und Behinderung können sich im Erwerbsleben gegenseitig beeinflussen. Dadurch können Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt entstehen, die zu Unterschieden bei Arbeitsbedingungen und Einkommen führen und Auswirkungen auf soziale Sicherheit sowie Armutsrisiken haben können.

Das ist ein Symbolbild für Zusammenhalt.

Hinter den Zahlen

Nadia sitzt am Küchentisch und rechnet. Lohn, Miete, Krankenkasse und die Kosten für  Therapien, die sie wegen ihrer Behinderung braucht. Am Ende bleibt eine kleine Zahl. Zu klein.

Am Vormittag war sie noch bei ihrer Mutter, hat eingekauft, organisiert, geholfen. Solche Aufgaben gehören zu ihrem Alltag. Danach die Arbeit, später noch eigene Termine rund um ihre Gesundheit. Sie arbeitet drei Tage pro Woche. Mehr schafft sie kaum – die Care-Arbeit, die zusätzlichen Anforderungen durch ihre Behinderung und die Erschöpfung lassen wenig Spielraum.

Als sie sich aus finanziellen Gründen doch auf eine Stelle mit einem etwas höherem Pensum bewerben muss, bekommt sie eine freundliche Absage. Man suche jemanden «flexibler einsetzbar».

Auch intern gibt es keine Entwicklungsmöglichkeiten. Für die Teamleitung braucht es 80 oder 100 Prozent. «Vielleicht später», sagt man ihr.

Nadia macht sich Sorgen: Ihre Einzahlungen in die Altersvorsorge sind tief. Rücklagen kann sie kaum bilden. Und wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, gerät alles ins Wanken.

Ausgangslage

Erwerbsarbeit bedeutet mehr als Einkommen. Sie schafft soziale Kontakte, Selbstständigkeit, Anerkennung und gesellschaftliche Teilhabe. Ein ausreichendes Einkommen ist zentral für ein selbstbestimmtes Leben.

Doch nicht alle Menschen haben die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderungen stossen auf dem Arbeitsmarkt weiterhin auf Barrieren, sowohl bei der Stellensuche als auch im Berufsalltag.

Gründe dafür sind unter anderem: 

  • zu wenig barrierefreie Arbeitsplätze 
  • starre Arbeitsmodelle  
  • Vorurteile zu angenommener Leistungsfähigkeit  
  • ungenügende Unterstützung im Bewerbungsprozess  
  • eingeschränkte Berufswahlmöglichkeiten

Geschlecht spielt dabei eine zusätzliche Rolle. Frauen mit Behinderungen sind häufiger von eingeschränkter Berufswahl, Teilzeitarbeit, tieferen Einkommen und finanzieller Unsicherheit betroffen. Auch Männer mit Behinderungen können geschlechtsspezifische Herausforderungen erleben, etwa durch Erwartungen an Erwerbsarbeit, finanzielle Verantwortung und das traditionelle Ernährermodell. Solche Rollenbilder können Druck erzeugen und den Umgang mit Behinderung im Erwerbsleben zusätzlich erschweren.

Wie steht es um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz?

Erschwerter Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt

50 % der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz schätzen ihre Chancen, eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden, als schlecht ein.

Zum einen gibt knapp die Hälfte an, dass es zu wenig Unternehmen gibt, die dazu bereit sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Zudem ist etwa ein Drittel der Meinung, dass es zu wenige Arbeitsplätze gibt, an denen Menschen mit Behinderungen tätig sein können. (Studie: Inklusionsindex 2023, Pro Infirmis)

Geschlechtsspezifische Perspektiven

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Im Jahr 2024 waren 62 % der Frauen mit Behinderungen und 80 % der Frauen ohne Behinderungen erwerbstätig. Bei Männern mit Behinderungen lag dieser Wert bei 66 % und bei Männern ohne Behinderungen bei 87 %.

Auffällig ist der hohe Anteil an Teilzeitarbeit: Im Jahr 2024 arbeiteten 65 % der Frauen mit Behinderungen Teilzeit, bei den Männern waren es 30 %. Die Gründe dafür unterscheiden sich deutlich nach Geschlecht. Während 26 % der Frauen ihre Krankheit oder Behinderung als Grund angaben, traf dies bei 44 % der Männer zu. Noch grösser ist der Unterschied bei familiären oder persönlichen Verpflichtungen: 33 % der Frauen nannten diesen Grund, gegenüber 11 % der Männer. 

Teilzeitmöglichkeiten sind eine wirksame Massnahme in der Vereinbarkeit und beruflichem und privatem Leben. Sie geht aber im bestehenden System mit bestimmten Herausforderungen einher: geringeres Einkommen, tiefere Altersvorsorge sowie eingeschränkten Aufstiegs- und Karrierechancen. So sind Männer mit Behinderungen mehr als doppelt so häufig in Vorgesetztenfunktionen tätig wie Frauen mit Behinderungen.

Diese Unterschiede entstehen nicht zufällig: Frauen übernehmen einen grossen Teil der unbezahlten Care-Arbeit. Diese Verpflichtungen werden durch gesellschaftliche Erwartungen verstärkt und erschweren oft die Vereinbarkeit mit Erwerbsarbeit.

Gleichzeitig erfordert das Leben mit einer Behinderung oft zusätzlichen Zeit- und Energieaufwand, etwa für Organisation, Gesundheit oder Unterstützung. Für viele Menschen mit Behinderungen entsteht dadurch eine Mehrfachbelastung, die sich besonders dort verdichtet, wo behinderungsbedingte Anforderungen, Erwerbsarbeit, unbezahlte Care-Arbeit und familiäre Verantwortlichkeiten ineinandergreifen.

Teilzeitarbeit und Benachteiligung in IV-Leistungen

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit. Für den Anspruch auf eine IV-Rente ist ein Invaliditätsgrad von mindestens 40 % erforderlich. Bei Teilzeitarbeit reicht die Einkommensdifferenz vor und nach Eintritt der Behinderung oft nicht aus, um diese Schwelle zu erreichen. Folge: kein Anspruch auf Rente oder Umschulung. Finanzielle Einschränkungen erschweren zudem die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung (mehr dazu auf der Seite «Bildung und Berufswahl»).


Benachteiligung in IV-Leistungen nach der Geburt eines Kindes

Procap weist darauf hin, dass bei der Prüfung der Erwerbsfähigkeit nach der Geburt eines Kindes häufig von einer Reduktion des Tätigkeitpensums der Mutter ausgegangen wird. Dadurch kann der Invaliditätsgrad sinken, was zu einer niedrigeren Rente führen kann. Aus einer Gleichstellungsperspektive spiegelt diese Praxis geschlechterstereotype Vorannahmen (Biases) wider: der weibliche Elternteil ist für die Care-Arbeit hauptverantwortlich und reduziert das Arbeitspensum. Diese Annahme und kann zu einer strukturellen Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen führen.

Offizielle Daten, die diese Effekte belegen, gibt es bisher nicht. Experten und Expertinnen gehen jedoch davon aus, dass solche geschlechterspezifischen Stereotype und Erwartungen, die Berechnung der IV-Leistung systematisch beeinflussen.

Armutsgefährung

In der Schweiz liegen Daten zur Armutsgefährdung vor, sie werden jedoch meist getrennt nach einzelnen Merkmalen erhoben. So gibt es Statistiken, die zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterscheiden, sowie Auswertungen zur Armutsgefährdung von Frauen und Männern ohne Behinderungen.

Erhebungen, die Geschlecht und Behinderung gleichzeitig berücksichtigen fehlen. Es bleibt dadurch unklar, wie viele Frauen und wie viele Männer mit Behinderungen armutsgefährdet sind. Zwar zeigen gewisse Auswertungen, dass Menschen mit Behinderungen insgesamt häufiger armutsgefährdet sind als Menschen ohne Behinderungen und dass Frauen ohne Behinderungen stärker betroffen sind als Männer ohne Behinderungen. Wie sich diese beiden Faktoren jedoch überschneiden, lässt sich statistisch nicht beantworten. Es ist weiterhin nicht selten, dass eines der Merkmale – Behinderung – gar nicht erfasst wird.

Altersarmut

  • Im Jahr 2023 waren 15 % aller über 65-jährigen ohne Behinderungen von Armut betroffen. Frauen noch mehr als Männer unter anderem aufgrund tieferer Löhne, Teilzeitarbeit und Erwerbslücken.
  • Der Gender Pension Gap im Jahr 2023 zeigt, dass Frauen ohne Behinderungen eine 31.2% kleinere Gesamtrente besitzen als Männer ohne Behinderungen (unter anderem aufgrund tieferer Löhne, Teilzeitarbeit und Erwerbslücken) und dadurch stärker von Altersarmut gefährdet.
  • Für Menschen mit Behinderungen gibt es keine spezifischen Zahlen zur Altersarmut. Es fehlen insbesondere Daten zu Altersarmut an der Schnittstelle von Geschlecht und Behinderung. 

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Daten zwar einzelne Merkmale wie Geschlecht oder Behinderung abbilden, die Kombination dieser Merkmale wird jedoch kaum erfasst.

Im Durchschnitt verdienen Menschen mit Behinderungen weniger als Menschen ohne Behinderungen. Obwohl diese Einkommensdifferenz in der Schweiz nicht offiziell erfasst wird, zeigt ein Gutachten aus dem Jahr 2021, dass der durchschnittliche Lohn von IV-beziehenden etwa 14 % niedriger ist als jener der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung. Offizielle Daten, die gezielt den kombinierten Effekt von Geschlecht und Behinderung ausweisen, gibt es bislang nicht. 

Good Practices

Um aufzuzeigen, wie geschlechtssensible Ansätze in der Praxis aussehen können, folgen im Anschluss ausgewählte Good-Practice-Beispiele. Da die Massnahme A5 des kantonalen Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention den Fokus auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen legt, beziehen sich die Beispiele vor allem auf Angebote für Frauen mit Behinderungen. Hinzu kommt, dass bislang nur wenige Angebote bekannt sind, die spezifisch auf Männer mit Behinderungen zugeschnitten sind.

Da es in der Schweiz bislang nur wenige etablierte Angebote an der Schnittstelle von Geschlecht und Behinderung gibt, stammen die Beispiele teilweise aus umliegenden Ländern. Sie bilden keine abschliessende Liste, sondern eine dynamische Sammlung, die laufend erweitert werden soll. Hinweise auf weitere Good Practices, neue Angebote und aktuelle Erkenntnisse sind daher ausdrücklich willkommen.

Beispiele für Good Practices:

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Seit dem 1. Januar 2017 sind Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist eine wichtige Entwicklung zur Stärkung der Rechte von Frauen mit Behinderungen in diesen Einrichtungen. Frauenbeauftragte in WfbM sind selbst Frauen mit Behinderungen, die als Beschäftigte in der Werkstatt arbeiten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sich für die Rechte und Interessen der weiblichen Beschäftigten einzusetzen. Hierfür entwickelten das Weibernetz und das Netzwerk People First Deutschland ein Schulungskonzept in Leichter Sprache und schulten damit bundesweit Frauenbeauftragte.

Das Angebot richtet sich an Frauen mit psychischen oder körperlichen Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt benötigen oder Probleme am Arbeitsplatz haben. Frauen erhalten Unterstützung und Beratung bei der Jobsuche und im Bewerbungsprozess sowie bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Es umfasst psychosoziale Einzelberatung in Deutsch, Türkisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Arabisch und Englisch. Darüber hinaus werden Gruppenangebote zu den Themen Frauengesundheit und Arbeit organisiert.

Bereit für den Check?

Die folgenden Check-Fragen dienen als Impulse und Anregungen. Sie bieten eine Ausgangslage, um die Herausforderungen bestimmter Themenbereiche zu reflektieren. Sie liefern keine fertigen Lösungen, sondern laden dazu ein, bestehende Strukturen und Vorgehensweisen zu reflektieren und über Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf Gleichstellung und Inklusion nachzudenken.

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Sensibilisierung und Analyse: 

Ein grundlegendes Verständnis für geschlechtsspezifische Herausforderungen und Mehrfachdiskriminierung entwickeln.

--> Wie überschneiden sich Geschlecht und Behinderung in meiner Arbeit/meinem Fachbereich?

  • Zum Beispiel: Welche Rolle spielen Normen, Geschlechterstereotypen und Rollenbilder in meinem Fachbereich?
  • Zum Beispiel: Gibt es in meinem Fachbereich Informationen zur geschlechtsspezifischen Situation von Menschen mit Behinderungen oder welche Entwicklungen können antizipiert werden?

Organisation & Institutionalisierung:

Geschlechtssensible Prinzipien in organisatorische Strukturen, Richtlinien und Prozesse integrieren, um nachhaltige Verankerung zu gewährleisten.

--> Wie kann die Verschränkung von Geschlecht und Behinderung besser sichtbar gemacht werden, damit Angebote und Massnahmen alle Betroffenen berücksichtigen?

  • Zum Beispiel: Werden in Prozessen Geschlecht und Behinderung als Querschnittsthemen mitgedacht? Ernennen wir eine themenverantwortliche Person, die sensibilisiert ist und diese Perspektiven einbringt? 

Partizipation & Zusammenarbeit:

Den aktiven Austausch mit Selbstvertretenden, Fachorganisationen und Menschen mit Expertise fördern, um geschlechts- und behinderungsspezifische Perspektiven direkt in die Massnahmenentwicklung einfliessen zu lassen.

--> Wie können Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden?

  • Zum Beispiel: Wie ist sichergestellt, dass Angebote bedarfsgerecht gestaltet werden?

Umsetzung:

Geschlechts- und behinderungsreflektierte Massnahmen, Programme und Projekte gestalten

--> Welche geschlechts- und behinderungsspezifischen Bedarfe gibt es in meinem Bereich?

  • Zum Beispiel: wie betreffen Massnahmen Menschen unterschiedlicher Geschlechter und Behinderungsarten unterschiedlich?

Evaluation:

Die Wirkung der Massnahmen geschlechts- und behinderungssensibel überprüfen, bewerten und Anpassungen vornehmen, um eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen. Die Massnahmen sollen idealerweise dann von Selbstvertretenden bewertet werden.

--> Werden geschlechts- und behinderungsspezifische Indikatoren zur Erfolgskontrolle der Massnahme verwendet?

  • Zum Beispiel: Sehe ich, dass meine Massnahme sich unterschiedlichen auf Männer und Frauen mit Behinderung auswirkt?

Kontakt

Fachstelle Gleichstellung

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