Unselbständige melden

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Anleitung

  1. Wer meldet die Erwerbstätigkeit an/ab?

    Die Meldung hat vor Aufnahme/Beendigung der Erwerbstätigkeit zu erfolgen und ist durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin oder die beauftragte Drittperson (Integrationsprogramme) vorzunehmen. Das Meldeverfahren ist kostenlos.

  2. Welche Angaben sind notwendig?

    Es sind Informationen zur erwerbstätigen Person, zum Arbeitgeber/zur Arbeitgeberin sowie zur ausgeübten Tätigkeit anzugeben. Die Angaben müssen korrekt und vollständig sein. Bei Verstoss gegen die Meldepflicht kann eine Busse ausgesprochen werden.

  3. Formular ausfüllen

    Personalien
    Art des Aufenthaltstitels

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    123456789 Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie die ZEMIS-Nummer gemäss Angaben unter dem Button «i» ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Geschlecht

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Angaben zum Arbeitgeber/zur Arbeitgeberin

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    CHE-___.___.___ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie die UID-Nummer im Format CHE-XXX.XXX.XXX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Angaben zur Drittperson
    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Angaben zur Tätigkeit
    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    TT.MM.JJJJ

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige Zahl an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige Zahl an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige Zahl an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Lohnrechner

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    GAV

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bemerkungen

    Vielen Dank.

    Besten Dank für Ihre Meldung. Ihre Angaben wurden erfolgreich übermittelt.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  4. Vielen Dank

    Die Erwerbstätigkeit kann gemäss Art. 65 VZAE aufgenommen werden, sobald diese gemeldet worden ist. Diese Bestätigung gilt als Beleg dafür, dass die Meldung erfolgt ist. Sie stellt hingegen keine Genehmigung allfälliger Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften dar. Meldeverstösse können sanktioniert werden.

    Ist Ihre Meldung unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt, werden Sie in den nächsten Wochen vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (AWI) per E-Mail kontaktiert. Eine allfällige Rückfrage seitens des AWI hat jedoch keinen Einfluss auf die Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Bitte beachten Sie, dass auch die Beendigung der Erwerbstätigkeit, ein Stellenwechsel sowie ein Stellenantritt bei weiteren Arbeitgebern meldepflichtig sind.

    Bei Fragen steht Ihnen unsere Hotline von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 043 259 91 11 zur Verfügung oder Sie kontaktieren uns unter der E-Mail-Adresse meldeverfahrenvaflue@vd.zh.ch.

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Personenfreizügigkeit Meldeverfahren

Telefon

+41 43 259 91 11


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr
14 bis 16 Uhr

E-Mail

meldeverfahrenvaflue@vd.zh.ch