Verstösse zu Arbeitsbedingungen und Lärm melden

Anleitung

  1. An wen richtet sich dieses Formular?

    Arbeitnehmende oder Drittpersonen können hier Verstösse gegen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Mutterschutzes, des Jugendarbeitsschutzes oder des Unfallversicherungsgesetzes melden. Dies umfasst Verstösse gegen Vorgaben zum betrieblichen Gesundheitsschutz, darunter zu Arbeits- und Ruhezeiten oder auch die Verletzung der persönlichen Integrität, oder im Bereich der Arbeitssicherheit, fehlende oder defekte Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und weitere Mängel.

    Anzeigen und Beschwerden zum Lärm durch Industrie- und Gerwerbelärm können auch hier gemeldet werden.

  2. Wer bearbeitet Ihre Meldung?

    Anzeigen und Beschwerden zu Arbeitsbedingungen

    Das Arbeitsinspektorat ist zuständig für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden gemäss dem Arbeitsgesetz und dem Unfallversicherungsgesetz und den zugehörigen Verordnungen.

    Arbeitssicherheit auf Baustellen

    Die Suva ist zuständig für die Arbeitssicherheit auf Baustellen sowie in gewissen Betrieben, beispielsweise solchen mit grösseren Gefährdungen. Ihre Meldung leiten wir an die Suva weiter.

    Arbeitsrechtliche und arbeitsvertragliche Aspekte

    Arbeitsrechtliche Aspekte wie Kündigung oder arbeitsvertragliche Aspekte, beispielsweise Löhne, Probezeit, Anstellungsbedingungen usw. gehören nicht in unsere Zuständigkeit.

    Bitte melden Sie sich zu diesen Themen direkt bei den Arbeitsgerichten, die teilweise kostenlose Rechtsberatung anbieten.

    Anzeigen und Beschwerden zum Lärm durch Industrie- und Gewerbeanlagen

    Das Arbeitsinspektorat ist zuständig für Lärmbegrenzungen von Industrie- und Gewerbeanlagen, sofern diese Anlagen nicht auf dem Stadtgebiet von Zürich oder Winterthur liegen. Die Übersicht über die zuständigen Stellen und jeweiligen Kontakte finden Sie unter folgendem Link:

  3. Formular ausfüllen

    Art der Meldung
    Art

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Meldung erfolgt durch

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vertraulichkeit gewünscht?
    Vertraulichkeit

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Meldungen können vertraulich behandelt werden. Wenn das Arbeitsinspektorat einen Betriebsbesuch durchführt und allfällige Mängel anspricht, lässt sich insbesondere bei kleineren Betrieben nicht gänzlich ausschliessen, dass ein Arbeitgeber von sich aus Rückschlüsse auf eine Meldung macht.

    Stellung zum Betrieb
    Stellung zum Betrieb

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Betreffender Betrieb

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Meldung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Unterlagen hochladen
    Unterlagen

    Optionale Anhänge.

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

    <%- fileTitle %> <%- fileType %> | <%- fileSize %>

    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Einwilligung zur elektronischen Kommunikation
    Einwilligung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  4. Kontaktnahme abwarten

    Wir werden Ihre Meldung prüfen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sofern Sie keine Vertraulichkeit wünschen oder wenn wir Rückfragen hätten.

Kontakt

Amt für Wirtschaft – Arbeitsinspektorat

Adresse

Vulkanstrasse 106
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 91 00


Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

arbeitsinspektorat@vd.zh.ch