Verstösse zu Arbeitsbedingungen und Lärm melden
Anleitung
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An wen richtet sich dieses Formular?
Arbeitnehmende oder Drittpersonen können hier Verstösse gegen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Mutterschutzes, des Jugendarbeitsschutzes oder des Unfallversicherungsgesetzes melden. Dies umfasst Verstösse gegen Vorgaben zum betrieblichen Gesundheitsschutz, darunter zu Arbeits- und Ruhezeiten oder auch die Verletzung der persönlichen Integrität, oder im Bereich der Arbeitssicherheit, fehlende oder defekte Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und weitere Mängel.
Anzeigen und Beschwerden zum Lärm durch Industrie- und Gerwerbelärm können auch hier gemeldet werden.
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Wer bearbeitet Ihre Meldung?
Anzeigen und Beschwerden zu Arbeitsbedingungen
Das Arbeitsinspektorat ist zuständig für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden gemäss dem Arbeitsgesetz und dem Unfallversicherungsgesetz und den zugehörigen Verordnungen.
Arbeitssicherheit auf Baustellen
Die Suva ist zuständig für die Arbeitssicherheit auf Baustellen sowie in gewissen Betrieben, beispielsweise solchen mit grösseren Gefährdungen. Ihre Meldung leiten wir an die Suva weiter.
Arbeitsrechtliche und arbeitsvertragliche Aspekte
Arbeitsrechtliche Aspekte wie Kündigung oder arbeitsvertragliche Aspekte, beispielsweise Löhne, Probezeit, Anstellungsbedingungen usw. gehören nicht in unsere Zuständigkeit.
Bitte melden Sie sich zu diesen Themen direkt bei den Arbeitsgerichten, die teilweise kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Anzeigen und Beschwerden zum Lärm durch Industrie- und Gewerbeanlagen
Das Arbeitsinspektorat ist zuständig für Lärmbegrenzungen von Industrie- und Gewerbeanlagen, sofern diese Anlagen nicht auf dem Stadtgebiet von Zürich oder Winterthur liegen. Die Übersicht über die zuständigen Stellen und jeweiligen Kontakte finden Sie unter folgendem Link:
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Formular ausfüllen
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Kontaktnahme abwarten
Wir werden Ihre Meldung prüfen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sofern Sie keine Vertraulichkeit wünschen oder wenn wir Rückfragen hätten.
Kontakt
Amt für Wirtschaft – Arbeitsinspektorat
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr