Unternehmen mit regelmässigem Umgang mit Gefahrgut müssen gemäss der Schweizer Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und den kantonalen Vollzugsbehörden melden.
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Ziele der GGBV
Mit dem Ziel die Sicherheit bei Transporten mit Gefahrgut auf öffentlichen Strassen, Schienen und Gewässern zu erhöhen, hat der Bund auf den 1. Juli 2001 die Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV, SR 741.622 erlassen.
Die GGBV gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Tätigkeiten zum Transport von gefährlichen Gütern auf allen Verkehrswegen ausführen. Unternehmen sind verpflichtet, Gefahrgutbeauftragte (GGB) zu benennen und diese dem Arbeitsinspektorat zu melden. Die Gefahrgutbeauftragten haben die Aufgabe, Risiken zu minimieren, die durch das Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter ergeben können.
Ausbildungspflicht
Die Gefahrgutbeauftragten haben eine Ausbildung zu absolvieren und sind anschliessend in ihrem Unternehmen dafür mitverantwortlich, dass die Sicherheitsbestimmungen rund um den Transport von gefährlichen Gütern umgesetzt werden.
Was ist als Unternehmer zu tun?
- Feststellen, ob der Betrieb unter die GGBV fällt.
- Melden: Falls der Betrieb unter die GGBV fällt, muss man eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und der zuständigen Behörde im Kanton Zürich- dem Arbeitsinspektorat, melden.
Welche Aufgaben haben Gefahrgutbeauftragte?
Gefahrgutbeauftragte beraten ihr Unternehmen in allen Belangen der Gefahrgutbeförderung und überwachen die gesetzeskonforme Abwicklung der Transportprozesse von Gefahrengut. Weiter haben sie die Aufgabe, einen Jahresbericht zuhanden der Unternehmensleitung über die Tätigkeiten des Unternehmens bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter zu erstellen.
Wer kann Gefahrgutbeauftragte/r sein?
Arbeitnehmende, Inhaber oder eine aussenstehende Person im Mandatsverhältnis können die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen.
Unternehmen im Kanton Zürich melden die Angaben zum Unternehmen und zu den Gefahrgutbeauftragten mit folgenden Meldungen:
Weiterführende Informationen
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