GGBV: Unternehmen, Personalien und Mutationen melden
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Was Sie wissen müssen
Unternehmen im Kanton Zürich, die der Gefahrgutbeautragtenverordnung (GGBV) unterstehen, melden die Personalien der oder des Gefahrengutbeauftragten (GGB) oder allfällige Mutationen dazu mit folgendem Formular.
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Formular ausfüllen
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit – Arbeitsbedingungen, Kontrollstelle Arbeitsmarkt
+41 43 259 91 00
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr und
13 bis 16 Uhr