Gesuch für befristete Nacht- und Sonntagsarbeit in der Stadt Zürich stellen
Anleitung
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Was Sie wissen müssen
Wenn Sie ein Gesuch zu Anlässen, welches weitere Bewilligungen wie z.B. solche im Rahmen des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes (RLG) oder des Lärmschutzes benötigen, müssen Sie Ihr Gesuch direkt bei der Stadt Zürich einreichen.
Weitere Gesuche für befristete Nacht- und Sonntagsarbeit
Sind keine der genannten anderen Bewilligungen erforderlich, bitten wir Sie mit dem Formular auf dieser Seite fortzufahren.
Feiertagsarbeit
Neben Nacht- und Sonntagsarbeit ist auch die Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen bewilligungspflichtig.
Dies sind im Kanton Zürich die folgenden Feiertage:- Neujahrstag (1. Januar);
- Karfreitag;
- Ostermontag;
- Tag der Arbeit (1. Mai);
- Auffahrt;
- Pfingstmontag;
- Bundesfeiertag (1. August);
- Weihnachtstag (25. Dezember);
- Stephanstag (26. Dezember).
Die Arbeit an lokalen, nicht gesetzlichen Feiertagen wie Sechseläuten, Knabenschiessen oder Berchtoldstag ist nicht bewilligungspflichtig.
Fristen und Kosten
Gesuche müssen mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn der zu bewilligenden Arbeitszeit eingereicht werden. Für kurzfristig ausgestellte Bewilligungen wird ein Expresszuschlag erhoben.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
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Formular ausfüllen
Kontakt
Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen