Gesuch für befristete Nacht- und Sonntagsarbeit in der Stadt Zürich stellen
Anleitung
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Was Sie wissen müssen
Wenn Sie ein Gesuch zu Anlässen, welches weitere Bewilligungen wie z.B. solche im Rahmen des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes (RLG) oder des Lärmschutzes benötigen, müssen Sie Ihr Gesuch direkt bei der Stadt Zürich einreichen.
Weitere Gesuche für befristete Nacht- und Sonntagsarbeit
Sind keine der genannten anderen Bewilligungen erforderlich, bitten wir Sie mit dem Formular auf dieser Seite fortzufahren.
Feiertagsarbeit
Neben Nacht- und Sonntagsarbeit ist auch die Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen bewilligungspflichtig.
Dies sind im Kanton Zürich die folgenden Feiertage:- Neujahrstag (1. Januar);
- Karfreitag;
- Ostermontag;
- Tag der Arbeit (1. Mai);
- Auffahrt;
- Pfingstmontag;
- Bundesfeiertag (1. August);
- Weihnachtstag (25. Dezember);
- Stephanstag (26. Dezember).
Die Arbeit an lokalen, nicht gesetzlichen Feiertagen wie Sechseläuten, Knabenschiessen oder Berchtoldstag ist nicht bewilligungspflichtig.
Fristen und Kosten
Gesuche müssen mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn der zu bewilligenden Arbeitszeit eingereicht werden. Für kurzfristig ausgestellte Bewilligungen wird ein Expresszuschlag erhoben.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Arbeitszeitgesuche betreffend den Zeitraum vom 23. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 müssen bis spätestens 16. Dezember 2024 eingereicht werden.
Später eingereichte Gesuche können aufgrund der Verwaltungsschliessung erst ab dem 6. Januar 2025 bearbeitet werden.
Für Ihre Kenntnisnahme danken wir Ihnen bestens. -
Formular ausfüllen
Kontakt
Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen