Im Kanton Zürich gelten neun gesetzliche Feiertage. Diese sind den Sonntagen gleichgestellt. Zudem gibt es im ganzen Kanton verschiedene lokale, nicht gesetzliche Feiertage.
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Gesetzliche, den Sonntagen gleichgestellte Feiertage im Kanton Zürich
(Art. 20a Abs. 1 Arbeitsgesetz und § 1 Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz des Kantons Zürich)
Feiertag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Neujahrstag | 1. Januar |
1. Januar |
Karfreitag |
29. März | 18. April |
Ostermontag |
1. April |
21. April |
Tag der Arbeit |
1. Mai |
1. Mai |
Auffahrt | 9. Mai |
29. Mai |
Pfingstmontag | 20. Mai | 9. Juni |
Bundesfeiertag |
1. August |
1. August |
Weihnachtstag | 25. Dezember |
25. Dezember |
Stephanstag | 26. Dezember | 26. Dezember |
Lokale, nicht gesetzliche Feiertage
Ein Anspruch auf einen bezahlten freien (Halb-)Tag an lokalen, nicht gesetzlichen Feiertagen wie Sechseläuten, Fasnachtsmontag, Knabenschiessen oder Berchtoldstag besteht nur dann, wenn dies vereinbart wurde (insbesondere durch Einzelarbeitsvertrag, Personalreglement oder Gesamtarbeitsvertrag [GAV]). Die Arbeit an diesen Tagen ist nicht bewilligungspflichtig.
Liste des Bundesamts für Justiz
Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite ein Dokument mit dem Titel «Gesetzliche Feiertage und Tage, die in der Schweiz wie gesetzliche Feiertage behandelt werden» aufgeschaltet. Dieses sorgt regelmässig für Verwirrung, da darin betreffend den Kanton Zürich Tage genannt werden, welche keine kantonalen Feiertage sind. Wie auch im Dokument mit «Hinweisen zum genannten Verzeichnis» ausgeführt, stellt dieses keine Liste der arbeitsgesetzlich den Sonntagen gleichgestellten Feiertage dar. Diese bestimmen sich im Kanton Zürich einzig nach dem Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz.
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