Das Generalsekretariat berät und unterstützt die Direktionsvorsteherin und die Organisationseinheiten. Es besteht aus dem Generalsekretär und den Abteilungen Kommunikation, Fach- und Rechtsdienst, Human Resources & Entwicklung, Finanzen und Controlling sowie Digitale Transformation und Organisation.
Generalsekretär
Der Generalsekretär leitet das Generalsekretariat, unterstützt die Direktionsvorsteherin und koordiniert die Direktionsgeschäfte.
Kommunikation
Die Abteilung Kommunikation informiert die Öffentlichkeit transparent und verständlich über die Tätigkeiten der Direktion. Sie plant und koordiniert die interne und externe Kommunikation, berät die Direktionsvorsteherin und unterstützt sie bei ihren öffentlichen Auftritten und im Dialog mit Medien und weiteren Anspruchsgruppen.
Fach- und Rechtsdienst
Der Fach- und Rechtsdienst unterstützt die Direktionsvorsteherin bei parlamentarischen Geschäften, bei Vernehmlassungen der Direktion sowie in Rechtsfragen. Als «Think Tank» gibt er Impulse zu strategischen Fragen. Er beantwortet als Aufsichtsinstanz Fragen zu den Bereichen Gastgewerbe, Ruhetage und Ladenöffnungen. Schliesslich behandelt er Rekurse in den Bereichen, in denen die Volkswirtschaftsdirektion Rekursinstanz ist (v.a. Gastgewerbe, Entsenderecht, Arbeitsbewilligungen).
Rekurse
Die Volkswirtschaftsdirektion entscheidet unter anderem über Rekurse gegen Verfügungen des Amtes für Wirtschaft (AWI) und des Amtes für Arbeit (AFA) sowie gegen Verfügungen und Beschlüsse der Gemeinden im Zusammenhang mit dem Gastwirtschaftsgesetz. Sie ist insbesondere für die Beurteilung von Rekursen gegen Verfügungen aus folgenden Rechtsgebieten zuständig:
- Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige
- Entsendungen/Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
- Arbeitssicherheit
- Arbeitsvermittlung und Personalverleih
- Gastgewerbe
Verfahrensablauf
Nach Erhalt der Rekursschrift bestätigt die Volkswirtschaftsdirektion den Eingang des Rekurses. Gleichzeitig fordert sie die Vorinstanz zur Stellungnahme und Einreichung der Akten auf. Die Stellungnahme der Vorinstanz wird der rekurrierenden Partei zur freigestellten Stellungnahme zugestellt. Sobald alle Stellungnahmen vorliegen und die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen ist, wird in der Sache entschieden.
Kosten
Die unterliegende Partei hat grundsätzlich die Verfahrenskosten zu tragen. In der Regel betragen die Kosten für das Verfahren von der Volkswirtschaftsdirektion zwischen Fr. 600.00 und Fr. 1200.00 (inkl. MWST).
Personen mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben einen Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 600.00 zu leisten. Wird der Vorschuss nicht rechtzeitig geleistet, kann auf den Rekurs nicht eingetreten werden.
Grundsätzlich werden keine Parteientschädigungen gesprochen. Die unterliegende Partei kann aber für Umtriebe ihres Verfahrensgegners verpflichtet werden.
Human Resources & Entwicklung
Die Abteilung Human Resources & Entwicklung stellt das strategische und operative HR-Management über den gesamten Employee Lifecycle sicher. Sie erbringt spezifische Dienstleistung für die gesamte Direktion in den Bereichen HR Management, HR Services & Controlling, Bildung & Entwicklung sowie Organisations- und Kulturentwicklung.
Jobs und Karrieren beim Kanton
Finanzen und Controlling
Die Abteilung Finanzen & Controlling koordiniert und unterstützt die Planung sowie die Steuerung im Finanzwesen und Controlling innerhalb der
Volkswirtschaftsdirektion. Sie unterstützt die Direktionsvorsteherin in den finanzrelevanten Themen und erbringt spezifische Dienstleistungen für das Generalsekretariat.
Digitale Transformation und
Organisation
Die Abteilung Digitale Transformation und Organisation vertritt die Interessen der
Volkswirtschaftsdirektion in direktionsübergreifenden Gremien im elektronischen Bereich und erbringt spezifische Dienstleistungen für die gesamte Direktion im Bereich digitale Transformation.
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