Gewässerschutz-Pikettdienst

Hier erfahren Sie, was die Einsatzkräfte bei Gewässerverschmutzungen tun und wie sie aufgeboten werden, was im Kanton Zürich alles passiert und was Sie tun können.

Alarmieren

Bei Gewässerverschmutzungen (zum Beispiel Oel, Schaum, Trübungen, tote Fische) ist unmittelbarer Handlungsbedarf angezeigt. Rufen sie die Polizei oder Feuerwehr an. Diese rücken zusammen mit dem Gewässerschutz-Pikettdienst aus, beurteilen die Situation und leiten die nötigen Massnahmen ein.

Rufen Sie sofort bei der Polizei (117) oder Feuerwehr (118) an, Meldungen am Folgetag oder später sind oft nutzlos!

Wem melde ich?

Wenn Sie eine Gewässer- oder Bodenverschmutzung feststellen, melden Sie diese sofort der Kantonspolizei, Telefon 117, oder falls ein sofortiger Handlungsbedarf zur Verhinderung der Schadenausbreitung (z. B. Öl auf dem Gewässer) angezeigt ist, der Feuerwehr, Telefon 118.

Was melde ich?

Nennen Sie Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen und informieren Sie über Ort, Art und Ausmass des Geschehens.

Und dann?

Die Einsatzkräfte von Polizei bzw. Feuerwehr rücken aus und kümmern sich um die Schadenbehebung und die Beweissicherung. Dabei werden sie vom Gewässerschutz-Pikettdienst des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) unterstützt. Das Aufgebot des Pikettdienstes erfolgt durch die Kantonspolizei bzw. die Feuerwehr.

Gewässerschutz-Pikettdienst

Der Pikettdienst unterstützt die Einsatzkräfte bei folgenden Aufgaben:

  • Beurteilung der Umweltverschmutzung
  • Schadenbegrenzung
  • Schadenbehebung
  • Suche nach der Ursache, bzw. dem Verursacher
  • Entsorgung von verunreinigtem Material
  • Probenahme (Wasser, Erdmaterial)

Die Städte Zürich und Winterthur verfügen über eine eigene Pikettorganisation, da der Schadendienst an sie delegiert ist.

Andreas Meyer

Leiter Gewässerschutz-Pikettdienst

gewaesserschutz@bd.zh.ch
+41 43 259 32 07

Vorbeugen von Verschmutzungen

Gelangen wassergefährdende Stoffe in die Umwelt, ist meist nicht nur das sichtbare Gewässer betroffen, auch das Kanalisationsnetz oder gar das Grund- und Trinkwasser können gefährdet sein.

Oftmals können solche Verschmutzungen durch Achtsamkeit und einfache Massnahmen verhindert werden.

Abwassersystem

Durch regelmässigen Unterhalt von Entwässerungsanlagen können Verstopfungen vermieden werden. Saug- und Spülwagenunternehmer helfen den Liegenschaftseigentümern, diesen Unterhalt fachgerecht vorzunehmen.

Technische Anlagen

Halten Sie technische Anlagen und Geräte in betriebssicherem Zustand. Viele Anlagen oder Geräte enthalten Öle oder andere wassergefährdende Flüssigkeiten. Wassergefährdende Flüssigkeiten sind sicher und gemäss den Vorschriften zu lagern.

Haushalt

Auch Haushalte bergen Gefahren für Gewässerverschmutzungen. Der unvorsichtige Umgang mit Farben, Lösungsmittel, Dünger, Pestiziden etc. kann schwerwiegende Folgen für das Gewässer haben. Entsorgen Sie Reste solcher Stoffe über die Sonderabfallsammelstellen und nicht über die Kanalisation. Beachten Sie die Hinweise und Sicherheitsvorschriften auf der Etikette.

Ursachen 

Gewässer- und Bodenverschmutzungen können unter anderem verursacht werden durch:  

  • Unachtsamkeit
  • Unwissen bezüglich der Entwässerungssituation
  • fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln
  • nicht betriebstüchtige Anlagen
  • Unfälle etc.

Die häufigsten Ursachen für Gewässer- und Bodenverschmutzungen (im Jahr 2023) sind in nachfolgender Grafik dargestellt.

Leer
Häufigste Verursacher von Gewässer- und Bodenverschmutzungen im Jahr 2023 (Total 188 AWEL-Pikettfälle).

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Bevölkerungsschutz

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: