Betrieb & Kontrolle von Tankanlagen

Inhabende von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert, einwandfrei betrieben und gewartet werden.

Inhabende oder Betreibende von Tankanlagen

Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen aufweisen und regelmässig kontrolliert sowie einwandfrei betrieben und gewartet werden. Das heisst:

  • Tankanlagen sind alle 10 Jahre durch eine Fachperson/Fachfirma kontrollieren zu lassen (Sichtkontrolle oder Tankrevision);
  • Leckanzeigesysteme sind unaufgefordert alle 2 Jahre durch eine Fachperson/Fachfirma auf Funktionstüchtigkeit prüfen zu lassen;
  • Bewilligung, Prüfprotokolle und Kontrollrapporte sind zehn Jahre, nach Obligationsrecht (OR), aufzubewahren;
  • Die nach den Weisungen des AWEL erforderlichen Schutzeinrichtungen sind anzubringen;
  • Allfällige Erweiterungen oder Änderungen sind dem AWEL zu melden oder bewilligen zu lassen;
  • Dem AWEL ist jederzeit Zutritt zu den Tankanlagen und Einsicht in das Tankkontrollheft zu gewähren;
  • Umweltgefährdende Ereignisse der Anlage sind der zuständigen Behörde unaufgefordert zu melden. 

Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zur Tankkontrolle

Tankanlagen und deren Sicherheitseinrichtungen, z.B. Schutzbauwerke (Auffangwannen) aus Beton, Stahl oder Kunststoff, müssen periodisch kontrolliert werden, da diese Anlageteile einer natürlichen Alterung ausgesetzt sind. Diese Kontrollen liegen nicht nur im Interesse des Gewässerschutzes, sondern auch des Eigentümers. Erfahrungsgemäss treten an nicht öldicht ausgekleideten Betonschutzbauwerken (Auffangwannen) oft Risse auf. Auffangwannen aus Stahl oder Kunststoff können korrodieren, sodass deren Dichtheit und Stabilität nicht mehr gewährleistet ist.

Ohne Innenreinigung nehmen die Schlammrückstände im Tankinnern zu und führen bei Stahltanks zwangsläufig zu vermehrten Korrosionsschäden. Es ist auch mit einer Zunahme von Brennerstörungen zu rechnen. Mit einer Innenreinigung und einem Innenanstrich wird wesentlich zur Werterhaltung des Tanks beigetragen. Es empfiehlt sich daher, nicht zuletzt auch aus lufthygienischen Gründen (saubere Verbrennung), die Innenreinigung durch eine Fachfirma periodisch ausführen zu lassen, auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Mängelbehebung

Tankanlagen dürfen nur befüllt werden, wenn die Kontrollpflicht erfüllt ist und allfällige Mängel behoben wurden. Daher sind die bei der Kontrolle festgestellten Mängel umgehend und selbstständig durch eine Tankfachfirma beheben zu lassen.

Kontrollpflicht 

Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die kantonale Wasserverordnung (WsV) schreiben vor, dass die Inhabenden oder Betreibenden dafür sorgen, dass Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (grösser 450 Liter) mindestens alle zehn Jahre durch eine Fachperson kontrolliert werden.

Lageranlagen sind alle zehn Jahre einer Sicht- bzw. Zustandskontrolle von aussen zu unterziehen. Dies beinhaltet die Überprüfung der Tanks, des Schutzbauwerks oder Auffangwanne sowie der Leitungen und Armaturen auf Zustand und Dichtheit. Druckausgleichsleitung und Abfüllsicherung sind einer Funktionskontrolle zu unterziehen.

Inhabende oder Betreibende von Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten erhalten im Kanton Zürich vom AWEL, Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe, rechtzeitig eine Aufforderung zur Kontrolle. Eine Innenreinigung des Tanks ist freiwillig, jedoch im Sinne der Werterhaltung und mittelfristigen Betriebssicherheit zu empfehlen. Zur Qualitätssicherung werden durch das AWEL Stichkontrollen bei Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob die Gewässerschutzvorschriften sowie der Stand der Technik eingehalten werden.

Fachfirmen

Alle Kantone haben mit dem Branchenverband CITEC Suisse der Tankfachleute einen Standard vereinbart und die Qualitätssicherung geregelt. CITEC Suisse pflegt eine Liste mit allen Fachfirmen die über Personal mit der nötigen Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung verfügen um die Arbeiten tadellos auszuführen.

Es dürfen nur Aufträge an Fachfirmen erteilt werden die auf der Liste aufgeführt sind.

Sollten trotzdem Schwierigkeiten mit einer Fachfirma auftreten, können Sie sich an die Ombudsstelle der CITEC Suisse oder an das AWEL, Sektion Tankanlagen wenden.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Tankanlagen und Transportgewerbe

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Walcheplatz 2
8090 Zürich
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