Das Eigental ist eines der bedeutendsten Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Kanton Zürich. Die mitten im Tal verlaufende Strasse soll ab August 2027 für den motorisierten Verkehr dauerhaft gesperrt werden – ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Eigentals für die Natur und für eine naturnahe Erholung.
Darum geht es
Das zwischen Oberembrach, Nürensdorf, Bassersdorf und Kloten gelegene Eigental beherbergt eine aussergewöhnliche Vielfalt an Lebensräumen. Flachmoore, Trockenwiesen und Wälder bieten zahlreichen, zum Teil sehr seltenen Tier- und Pflanzenarten wertvolle Lebensräume. Mitten durch das enge Tal führt die Eigentalstrasse. Der Verkehr beeinträchtigt Flora und Fauna in vielfacher Weise.
Die Strasse soll deshalb Ende Juli 2027 für den motorisierten Verkehr geschlossen und künftig dem Veloverkehr vorbehalten bleiben. Diese Massnahme wurde nach einem breit abgestützten Prozess zusammen mit den Standortgemeinden beschlossen. Die Schliessung entspricht den rechtlichen Vorgaben für den Schutz der national bedeutenden Biotope und wertet das Eigental für die Natur und für eine naturbezogene Erholung auf.
Bis Ende Juli 2027 ist die Strasse mit Auflagen, wie temporären Sperrungen während der Hauptwanderzeit der Amphibien und einem Lastwagenfahrverbot, geöffnet. Diese Massnahmen bieten zwar einen gewissen Schutz für wandernde Arten, können aber andere negative Auswirkungen des Verkehrs auf die sensiblen Naturräume nicht beheben.
Aktuelle Informationen zu temporären Sperrungen
Während der zehnjährigen Übergangsfrist wird die Eigentalstrasse jeweils im Frühling, Sommer und Herbst zum Schutz der wandernden Amphibien temporär gesperrt. Hier ist ersichtlich, ob die Strasse aktuell offen oder gesperrt ist:
Übergeordnete Festlegungen
Das Eigental ist eines der bedeutendsten Natur- und Landschaftsschutzgebiete des Kantons. Es umfasst national bedeutende Flachmoore, Trockenwiesen und Amphibienlaichgebiete. Die Schutzbestimmungen auf Bundesebene fordern, dass diese Lebensräume ungeschmälert erhalten und bestehende Beeinträchtigungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit möglich beseitigt werden. Diese Vorgaben sind für die Kantone und Gemeinden verbindlich.
Der kantonale und die regionalen Richtpläne sehen im Eigental einen regionalen Veloweg vor. Gemäss der Velonetzplanung des Kantons Zürich soll dieser als Nebenverbindung für den Alltagsveloverkehr ausgestaltet sein.
Vielfältige Natur im Eigental
Das Eigental vereint auf kleinem Gebiet eine Vielzahl an wertvollen Lebensräumen. Der Eigentalweiher und die Flachmoore bieten zahlreichen Amphibienarten Laichplätze und ziehen Libellen und andere wasserliebende Arten an. Trockenwiesen beherbergen seltene Orchideenarten, Schmetterlinge und andere Insekten. Seltene Vögel, wie der Neuntöter oder die Rauchschwalbe, profitieren von diesem Futterangebot. Im Krebsbach kommen einheimische Edelkrebse vor, und die naturnahen Wälder sind Rückzugsorte für viele Tiere. Diese Vielfalt macht das Eigental zu einem «Hotspot» der Biodiversität im Kanton Zürich.
Der Schutz und die Aufwertung dieses «Hotspots» hat auch deshalb grosses Gewicht, weil die Vielfalt an Lebensräumen und Arten im Kanton Zürich in den vergangenen Jahrzehnten drastisch abgenommen hat. Damit sind wichtige Leistungen gefährdet, welche die Natur für uns erbringt – beispielsweise die Bestäubung von Nutzpflanzen durch Insekten oder der Hochwasserrückhalt in Feuchtgebieten.
Gewinn für die Natur durch Strassenschliessung
Obwohl seit 2017 verschiedene Einschränkungen gelten, wirkt sich der Verkehr nach wie vor negativ auf die Natur im Eigental aus. Dazu trägt auch die spezielle Topografie des Tals bei: Die Strasse beeinflusst auf einer Länge von rund 3 Kilometern nahezu alle geschützten Lebensräume, die sich entlang des engen Tals aneinanderreihen. Sie zerschneidet nicht nur die Wanderrouten von Fröschen, Kröten und Molchen, sondern verkleinert auch die Jagdreviere von Vögeln und Fledermäusen und die Lebensräume vieler anderer Tiere – von Käfern und anderen Insekten über Kleinsäuger wie Mäuse bis zu Rehen. Das aktuelle Verkehrsregime kann diese Barrierewirkung und das Kollisionsrisiko für die im Tal lebenden Tiere ausserhalb der temporären Sperrzeiten nicht beheben. Zudem verteilen sich die Amphibienwanderungen je nach Witterung über einen längeren Zeitraum. Die heutigen Sperrzeiten decken nicht alle Wanderbewegungen der Amphibien ab.
Hinzu kommen weitere Störungen, die von der Strasse ausgehen. Verkehrslärm und das Licht der Autoscheinwerfer in der Nacht sind in grossen Teilen des Eigentals wahrnehmbar. Schadstoffe aus Abgasen, Brems- und Pneuabrieb lagern sich neben der Strasse ab und führen dazu, dass seltene Pflanzen weniger gut wachsen.
Die geplante Schliessung der Strasse für den motorisierten Verkehr ist für die Natur deshalb ein grosser Gewinn. Die negativen Wirkungen durch Schadstoffe, Lärm und Licht sowie das Kollisionsrisiko für Wildtiere verschwinden weitestgehend.
Naturnahe Erholung im Eigental
Mit einem autofreien Veloweg bleibt das Eigental für die Bevölkerung zugänglich und wird für Ausflüge und Naturbeobachtungen noch attraktiver.
Der Kanton erarbeitet im Hinblick auf die definitive Schliessung der Strasse ein Konzept zur naturbezogenen Erholungsnutzung. Ziel ist es, die Fusswege und Aufenthaltsmöglichkeiten wie Feuerstellen oder Naturbeobachtungspunkte so zu gestalten, dass sensible Lebensräume geschützt bleiben und die Bevölkerung gleichzeitig attraktive Möglichkeiten zum Spazieren, Verweilen und Beobachten der Natur erhält.
Verkehr
Die Eigentalstrasse ist eine kommunale Verbindungsstrasse. Messungen an den kantonalen Zählstellen in der Umgebung zeigen, dass sich das Verkehrsaufkommen in den vergangenen zehn Jahren nicht wesentlich verändert hat und in letzter Zeit sogar leicht rückläufig war.
Während den bisherigen temporären Strassensperrungen im Sommer kommt es zu einer Verkehrsverlagerung von rund 2000 Fahrzeugen pro Tag. Dieser Verkehr wird zum grössten Teil auf das übergeordnete Strassennetz gelenkt. Ein kleiner Teil der Fahrzeuglenkenden sucht den Weg über die umliegenden Weiler, was für die dortige Bevölkerung spürbar ist. Massnahmen, um die negativen Auswirkungen der dauerhaften Strassensperrung in diesen Weilern zu begrenzen, liegen in der Zuständigkeit der Gemeinden. Der Kanton hat sich bereit erklärt, sie beratend zu unterstützen.
Bereits umgesetzte flankierende Massnahmen
Die zehnjährige Übergangsfrist zwischen 2017 und 2027 sollte Kanton und Gemeinden Zeit geben, um die nötigen Anpassungen an der Verkehrsinfrastruktur zu realisieren. Die Gemeinde Oberembrach hat auf der Umfahrungsstrecke via Madlikon Massnahmen zur Verkehrsberuhigung (Tempo 30 und bauliche Anpassungen an der Strasse) umgesetzt. An die Kosten hat der Kanton einen substanziellen Beitrag zugesichert, unter der Bedingung, dass die definitive Strassenschliessung vollzogen ist.
Der Kanton hat seinerseits bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt, welche die Kapazität auf dem übergeordneten Strassennetz im Raum Bassersdorf-Kloten sicherstellen. Auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, wie er etwa mit der Verlängerung der Glattalbahn geplant ist, sorgt dafür, dass Hauptverkehrsachsen entlastet werden.
Künftiges Verkehrsregime auf der Eigentalstrasse
Die Eigentalstrasse bleibt nach der Schliessung grundsätzlich Velofahrerinnen und Velofahren vorbehalten. Ausnahme sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Zufahrt zum Weiler Eigental wird weiterhin möglich sein.
Der Weg zum Kompromiss
Nach dem Winter 2013 musste die Eigentalstrasse aufgrund ihres schlechten Zustands gesperrt werden. Beschlüsse für eine Sanierung der Strasse, kombiniert mit Verkehrseinschränkungen zum Schutz der Amphibien, wurden von mehreren Seiten angefochten und vom Verwaltungsgericht aufgehoben. In der Folge riefen die Gemeinden Oberembrach, Nürensdorf und Kloten zusammen mit dem Kanton Zürich einen Runden Tisch ein. Daran waren neben den Standortgemeinden und verschiedenen kantonalen Stellen auch weitere Interessensgruppen und die umliegenden Gemeinden vertreten.
Als Resultat des breit abgestützten Prozesses entschieden der Kanton und die drei Standortgemeinden 2017 gemeinsam, dass die Strasse nach der Instandstellung nochmals für zehn Jahre geöffnet bleibt. Die Sperrzeiten während der Amphibienwanderung wurden erweitert, zudem gelten seit 2017 ein Fahrverbot für Lastwagen und Tempo 60.
Nach dieser Übergangsfrist soll die Strasse gemäss den Beschlüssen von 2017 für den motorisierten Durchgangsverkehr geschlossen und künftig dem Veloverkehr vorbehalten bleiben.
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Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Naturschutz