Die Klimadialog-Arbeitsgruppe «E-Mobilität» präsentiert auf dieser Seite ihre Empfehlungen zu verschiedenen Schwerpunkten.
Auf dieser Seite
- Empfehlungen der Arbeitsgruppe
- Empfehlung A: Öffentliche Ladeinfrastruktur – Betriebsmodelle und Kommunikation über Angebote fördern
- Empfehlung B: Elektrischer Fuhrpark: Gemeinde als Vorbildrolle und E-Mobilität bei Dienstleistern nachweisen
- Empfehlung C: Geteilte Mikro E-Mobilität – aktives Management und Regulierungen
- Kontakt
Empfehlungen der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe E-Mobilität beschäftigt sich mit zentralen Fragestellungen zur Förderung und Umsetzung der Elektromobilität in Gemeinden. Im Mittelpunkt der bisherigen Diskussionen standen insbesondere die Erfahrungen mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur, die Umstellung kommunaler Fahrzeugflotten auf Elektroantrieb sowie der Umgang mit geteilten Mikro-Mobilitätsangeboten.
Die hier zusammengefassten Empfehlungen basieren auf den bisherigen Erkenntnissen der Arbeitsgruppe. Sie dienen dazu, anderen Gemeinden praxisnahe Anhaltspunkte zu geben: Welche Lösungsansätze haben sich bewährt? Wo gibt es noch Herausforderungen? Und wie haben verschiedene Gemeinden vergleichbare Fragestellungen gelöst?
Die Informationen stellen einen Zwischenstand dar und werden bei Bedarf laufend aktualisiert. Die Arbeitsgruppe trifft sich weiterhin zwei bis dreimal jährlich und freut sich über neue interessierte Mitglieder.
Weitere hilfreiche und systematisch aufbereitete Informationen und Empfehlungen finden sich im Werkzeugkasten Elektromobilität des Kantons Zürich. Erkenntnisse der AG E-Mobilität sind in die Erarbeitung des Werkzeugkastens eingeflossen.
Empfehlung A: Öffentliche Ladeinfrastruktur – Betriebsmodelle und Kommunikation über Angebote fördern
Eine flächendeckende, gut funktionierende Ladeinfrastruktur ist die Grundlage für den Erfolg der Elektromobilität. Gemeinden stehen dabei insbesondere vor zwei zentralen Aufgaben: geeignete Standorte zu identifizieren und tragfähige Betreiber- sowie Finanzierungsmodelle aufzubauen.
Anleitung
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Standortwahl gemeinsam mit Fachstellen prüfen
Die Wahl geeigneter Standorte für Ladeinfrastruktur gelingt am besten in Zusammenarbeit mit Fachpersonen. Standortanalysen und Machbarkeitsstudien helfen, frühzeitig Klarheit über technische und wirtschaftliche Voraussetzungen zu gewinnen und die Planung in anstehende Tiefbauprojekte einzubetten.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Wichtig ist, dass Ladepunkte dort entstehen, wo Fahrzeuge ohnehin vorbeikommen oder längere Zeit stehen, damit unnötige Fahrten vermieden werden. Durch eine sorgfältige Planung lässt sich so Mehrverkehr in Quartieren verhindern.
- Fehlende Nachfrage oder schlechte Erschliessung führen zu ungenutzten Ladepunkten.
- Zu Beginn muss geklärt werden, ob Langsam- oder Schnelllader benötigt werden und welche Rahmenbedingungen vorhandene Netzanschlüsse und Leitungsführungen setzen.
- Zu schwache Netzanbindungen können den Anschluss neuer Stationen stark verteuern, verzögern oder auch verhindern.
- Gut konzipierte Pilotprojekte führen oft schneller und günstiger, insbesondere für kleine Gemeinden, zu Erkenntnissen als aufwändige Studien.
Beispiele aus Gemeinden
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Obfelden hat in der Gesamtrevision der kommunalen Richtplanung bereits im Jahre 2023 mögliche Ladepunkte für Elektro-Autos und Elektro-Velos definiert. Es wurden insbesondere Standorte an zentralen Lagen wie Schulhäuser, beim Gemeindehaus oder in der Badi ausgewählt.
Kloten hat den Bedarf an öffentlichen Ladestationen abklären lassen. Die Evaluation zeigt, wo im Stadtgebiet künftig zusätzliche Ladepunkte nötig sind. Das Vorgehen bietet eine fundierte Grundlage für Planung, Finanzierung und Kooperation mit Ladenetzanbietern.
Anleitung
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Klare Betreiber- und Finanzierungsmodelle definieren
Für einen erfolgreichen Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur braucht es verlässliche Betreiber- und Finanzierungsmodelle. Eine klare Trennung zwischen Infrastruktur (Bau, Netzanschluss) und Betrieb kann Risiken minimieren, schafft Transparenz in den Verantwortlichkeiten und erleichtert Ausschreibungen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Die Zuverlässigkeit der Partnerfirmen ist wichtig, bei Konkurs oder Ausstieg bleiben Gemeinden auf der Infrastruktur sitzen.
- Die Förderung von E-Mobilität soll in die langfristige Finanzplanung aufgenommen werden.
- Strategien zu Ladeinfrastrukturen sollen bei der Schaffung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften mitgedacht werden, die mit dem neuen Stromgesetz ab 2026 möglich werden.
- Zahlreiche Zahlungsmethoden anbieten und verbreitete Optionen wie Kreditkarte oder Twint unkompliziert gestalten. Zudem sollen die Ladetarife transparent kommuniziert werden, analog zu Benzin- und Dieselpreisen an Tankstellen.
Beispiele aus Gemeinden
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Beim Parkplatz neben dem Gemeindehaus in Gossau wurde eine Ladeinfrastruktur mit Photovoltaikanlage geprüft. Langfristig soll sie auch bidirektionales Laden ermöglichen. Betrieben würde die Anlage vom Elektrizitätswerk der Gemeinde, das zudem dynamische Preismodelle testen möchte.
Bonstetten finanziert die gesamte Infrastruktur. Bau, Betrieb und Abrechnung übernimmt die EKZ. Damit sind die Rollen klar verteilt: Die Gemeinde bestimmt über Preise und Investitionen, während die EKZ die technische Umsetzung und die laufende Verwaltung sicherstellt.
Zur Förderung der Elektromobilität hat der Zürcher Stadtrat am 18. Juni 2025 das Gesamtkonzept Elektromobilität mit 13 Massnahmen beschlossen.
Die Stadt Kloten vergibt Konzessionen für den Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladestationen auf stadteigenen Parkplätzen, um ein bedarfsgerechtes Ladenetz bereitzustellen. Während die Stadt die Basisinfrastruktur und Netzerschliessung erstellt, übernehmen die Konzessionsnehmenden die Installation der Ladestationen und den Betrieb gegen Entrichtung einer Konzessionsgebühr.
Die Stadt Winterthur startete im November 2024 ein zweijähriges Pilotprojekt mit Ladestationen an drei Standorten in der blauen Zone.
Empfehlung B: Elektrischer Fuhrpark: Gemeinde als Vorbildrolle und E-Mobilität bei Dienstleistern nachweisen
Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf Elektromobilität macht den Klimaschutz sichtbar und wirkt als Vorbild. Gemeinden stehen dabei vor der Aufgabe, ihre eigenen Fahrzeuge schrittweise zu elektrifizieren, klare Vorgaben in Submissionen zu verankern und die notwendige Ladeinfrastruktur rechtzeitig bereitzustellen.
Anleitung
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Eigene Flotte strategisch elektrifizieren
Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotten auf Elektromobilität verlangt eine klare Strategie. Roadmaps mit Prioritäten, Nutzungsanalysen und Infrastrukturplanung helfen, die Elektrifizierung verbindlich und effizient anzugehen. Im Sinne der Ressourceneffizienz sollen ebenfalls künftige Anforderungen an den Fuhrpark berücksichtigt und dessen Auslastung optimiert werden. Grundsätzlich gilt: Trotz höherer Anschaffungskosten sind Elektrofahrzeuge über die gesamte Lebensdauer betrachtet meist günstiger, da Betrieb und Unterhalt deutlich weniger kosten.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Roadmaps mit klarer Priorisierung und Infrastrukturplanung schaffen Verbindlichkeit.
- Vor der Anschaffung prüfen, wie oft ein Fahrzeug genutzt wird und welchen Treibstoffverbrauch es hat. Besonders viel genutzte oder treibstoffintensive Fahrzeuge sollten zuerst ersetzt werden.
- Regional gemeinsam genutzte Fahrzeuge können helfen, die Zahl der eigenen kommunalen Fahrzeuge zu reduzieren. Auch Fahrzeuge mit mehreren Funktionalitäten tragen zur Optimierung des Fuhrparks – z. B. Kommunalfahrzeug (Geräteträger) mit Ausstattung für Wischarbeiten und Winterdienst.
- Biotreibstoffe oder Hybridlösungen können in Ausnahmefällen Übergangslösungen sein. Bei einer Gesamtbetrachtung wird ihre ökologische Wirkung jedoch hinterfragt.
- Für Spezialfahrzeuge wie Winterdienst, Feuerwehr oder Forstwirtschaft fehlen häufig geeignete E-Modelle. Hier braucht es pragmatische Übergangslösungen oder regionale Kooperationen.
- Polizei- und Einsatzfahrzeuge stellen besondere Anforderungen an Reichweite und Einsatzbereitschaft, die nicht immer erfüllt werden können.
- Hohe Anschaffungskosten bremsen die Umsetzung. Eine Gesamtkostenanalyse über den Lebenszyklus zeigt aber meist Einsparungen durch tiefere Betriebskosten.
Beispiele aus Gemeinden
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Wallisellen hat neben Personenwagen, lediglich Brückenfahrzeuge (grosse und kleine Transporter) und eine Kehrmaschine elektrifiziert. Mit einer Roadmap wird nun systematisch aufgezeigt, wie die gesamte Flotte (inkl. Stadtpolizei und Feuerwehr) bis 2040 auf Netto-Null ausgerichtet werden kann. Dabei wird nicht nur der Ersatzfahrplan definiert, sondern auch die erforderliche Ladeinfrastruktur geplant und die finanziellen Auswirkungen transparent dargestellt.
Der Gemeinderat von Opfikon hat in der Klimastrategie 2021 festgelegt, dass bis 2030 alle kommunalen Fahrzeuge mit Ausnahme von Spezialfahrzeugen elektrisch betrieben sein müssen. Damit ist die Elektrifizierung politisch verbindlich beschlossen.
Bis auf begründete Ausnahmen will die Stadt Uster alle Fahrzeuge in ihrem Besitz bis 2030 auf alternative Antriebsformen umstellen. Mit externer Unterstützung erarbeitete die Stadt eine Roadmap für die Dekarbonisierung der Fahrzeugflotte. Damit will sie Einzelfälle in eine generelle Beschaffungspraxis überführen und offene Fragen klären.
Die Stadt Zürich hat sich zum Ziel gesetzt, bis auf wenige Ausnahmen die Flotte der Dienstfahrzeuge bis im Jahr 2035 mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Die Vorgaben für Beschaffung und Betrieb sind in der Fahrzeugpolitik geregelt.
Anleitung
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Klare E-Vorgaben in Submissionen integrieren
Über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungen können Gemeinden eine starke Hebelwirkung entfalten. Wenn Ausschreibungen für Entsorgung, Werkverträge oder andere Dienstleistungen die Nutzung von Elektrofahrzeugen positiv bewerten oder sogar verlangen, beeinflusst dies den Markt weit über die eigene Flotte hinaus. Rechtlich ist dies möglich, zum Beispiel über die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Entscheidend ist dabei eine Verankerung in einem Grundlagendokument und die politische Abstützung. So werden Submissionsregelungen zu einem verbindlichen Steuerungsinstrument.
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Vorteile:
- Vorgaben in Ausschreibungen können über CO₂-Kennwerte oder Fahrleistungsindikatoren messbar gemacht werden.
- Ladeinfrastruktur muss von Beginn an mitgedacht werden, damit Dienstleister ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können.
- Eine Übersicht über verfügbare Fahrzeuge erleichtert realistische Vorgaben.
- Es muss je nach Ausschreibung abgeklärt werden, was für Vorgaben gegenüber externen Dienstleistern gemacht werden können.
- Politische Abstützung im Gemeinderat ist zentral, um rechtliche Sicherheit und breite Akzeptanz zu schaffen. Aufnahme solcher Regelungen in Legislaturziele oder Massnahmenpläne stellt Verbindlichkeit und Kontinuität sicher.
Beispiele aus Gemeinden
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In der Stadt Kloten soll durch eine umweltgerechte Sammlung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien ein aktiver Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere eine fossilfreie Logistik sowie die Wiederverwendung der Textilien innerhalb der Schweiz.
Bei der regionalen Ausschreibung für Kehricht- und Grüngutsammlungen im Knonauer Amt wurden E-Vorgaben verbindlich integriert. Das zeigt, dass solche Massnahmen auch auf Verbandsebene möglich sind und dadurch grössere Wirkung entfalten.
Anleitung
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Ladeinfrastruktur parallel zur Flottenumstellung planen
Die Elektrifizierung der kommunalen Fahrzeugflotte gelingt nur, wenn Ladeinfrastruktur rechtzeitig und in ausreichender Qualität bereitsteht. Neue Fahrzeuge sollten daher erst beschafft werden, wenn deren Ladeinfrastruktur gesichert ist. Gemeinden können mit eigenen Ladestandorten entscheidend dazu beitragen, dass die Fahrzeuge zuverlässig im Alltag einsatzbereit sind. Eine parallele Planung verhindert teure Stillstände und stärkt die Betriebssicherheit.
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Vorteile:
- Ladeinfrastruktur frühzeitig in die Fahrzeugplanung einbeziehen, nicht erst nach der Beschaffung. Unzureichende Anschlüsse oder fehlende Kapazitäten verzögern die Einsatzfähigkeit neuer Fahrzeuge erheblich.
- Schnellladepunkte sind besonders für Einsatzfahrzeuge wichtig, da sie hohe Verfügbarkeit erfordern. Eigene Ladepunkte bei Polizei, Werkhof oder Feuerwehr sichern Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit.
Beispiele aus Gemeinden
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Gossau hat bei der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung eine Bestimmung aufgenommen, die bei Neubauten die Vorbereitung für Ladeinfrastruktur bei Parkplätzen für Bewohnende und Mitarbeitende verlangt. Die revidierte BZO muss noch von der Gemeindeversammlung angenommen werden (Status Herbst 2025).
Anleitung
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Krisenresilienz berücksichtigen
Neben Alltagstauglichkeit muss auch die Krisenfestigkeit der Flotten gewährleistet sein. Gemeinden sollten schon in der Planung Vorsorge treffen, wie Schutz, Rettung und Entsorgung im Fall von Stromengpässen oder Ausfällen funktionsfähig bleiben.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge benötigen besonders hohe Betriebssicherheit. Hier sind Übergangslösungen (Hybrid- oder Biotreibstofffahrzeuge) in Einzelfällen noch nötig.
- Ladeinfrastruktur mit Photovoltaik und Speicheranlagen, die einen Inselbetrieb ermöglichen, sowie Notstromaggregate können die Versorgung zusätzlich absichern.
- Eine Krisenplanung sollte auch Szenarien wie Blackouts oder längerfristige Stromknappheit berücksichtigen.
Empfehlung C: Geteilte Mikro E-Mobilität – aktives Management und Regulierungen
Sharing-Angebote von E-Scootern und Co. prägen zunehmend den öffentlichen Raum. Gemeinden stehen hier vor der Aufgabe, klare Regeln für anbietende Firmen und Nutzende zu schaffen, Abstellflächen und Monitoring zu organisieren. Die Angebote sollen sinnvoll mit dem öffentlichen Verkehr, publikumsintensiven Anlagen und der regionalen Planung verknüpft werden.
Anleitung
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Sharing-Angebote räumlich integrieren und mit ÖV abstimmen
Damit Sharing-Angebote wie E-Scooter oder Velos gut funktionieren, müssen sie räumlich mit dem öffentlichen Verkehr abgestimmt werden. Besonders wichtig sind Flächen rund um Bahnhöfe und zentrale Einrichtungen, die in Zusammenarbeit mit Dritten wie der SBB oder dem regionalen Busunternehmen geplant werden sollten. Diese Themen sollten frühzeitig in die kommunale und regionale Richtplanung aufgenommen werden.
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Vorteile:
- Sharing-Angebote über Gemeindegrenzen hinaus in regionalen Planungsgruppen abstimmen.
- Abstellflächen für Mikromobilität nach der Grösse neuer Quartiere dimensionieren, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Das betrifft vor allem Abstellflächen rund um Bahnhöfe, die nach der Anzahl Wohneinheiten in den angrenzenden Quartieren bemessen werden sollten, um den wachsenden Bedarf abzudecken.
- Unterschiedliche Einschätzungen zur Rolle von Mikromobilität im Verkehrssystem machen eine klare Kommunikation notwendig, um Akzeptanz bei Politik, Verwaltung und Bevölkerung zu schaffen.
- Fehlendes Management führt zu falsch abgestellten Fahrzeugen, Beschwerden aus der Bevölkerung und negativen Rückmeldungen.
Beispiele aus Gemeinden
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Mit Unterstützung des Shared Mobility Boosters wurde in der Region Zimmerberg (in den Gemeinden Wädenswil und Richterswil) ein strukturierter Prozess durchgeführt: Zuerst wurden regionale Bedürfnisse ermittelt, dann Anbieter kontaktiert und evaluiert. Auf dieser Basis fiel die Wahl auf einen geeigneten Anbieter für ein Sharing-Angebot. In Zusammenarbeit mit Stadtplanung, Verkehrsplanung und Polizei wurden zudem Sperrzonen definiert.
Anleitung
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Klare Reglemente und Begrenzungen erlassen
Damit Mikromobilitätsangebote nicht zu Problemen im öffentlichen Raum führen, sind klare Regeln notwendig. Gemeinden können die Anzahl Anbieter und Fahrzeuge begrenzen, Nutzungszonen festlegen und Gebührenregelungen einführen. So entsteht Ordnung, und Konflikte mit anderen Nutzungen des öffentlichen Raums werden vermieden. Pilotprojekte helfen zudem, lokale Bedürfnisse besser zu verstehen und Lösungen passgenau zu entwickeln.
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Vorteile:
- Verbindliche Rahmenbedingungen schaffen Transparenz und Verlässlichkeit. Unter anderem können in kommunalen Reglementen oder auch in individuellen Verträgen der Gemeinde mit den Anbietenden verschiedene Zonen definiert werden wie Betriebsgebiet, Parkierungszonen, Fahr- und Parkverbotszonen und Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit. Wichtig ist dabei den Ressourcenaufwand für die Gemeinde im Blick zu behalten und die Anbietenden in die Pflicht zu nehmen. Diese sind mittels Geo-Fencing in der Lage, solche Vorgaben technisch umzusetzen.
- Gebührenmodelle können Fehlverhalten eindämmen, etwa durch Kosten bei falsch abgestellten Fahrzeugen.
Pilotprojekte bieten die Chance, Erfahrungen zu sammeln und Reglemente schrittweise anzupassen. - Unkontrollierter Markteintritt ohne Steuerung führt oft zu Überangebot, mangelhafter Wartung und Beschwerden aus der Bevölkerung.
Beispiele aus Gemeinden
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Seit Januar 2025 gilt in Opfikon ein Reglement über den Betrieb von E-Scooter Angeboten in Opfikon. Dieses ersetzt das 2021 in Kraft getretene Reglement über den Betrieb von free-floating Angeboten. Mit einer Begrenzung der Anzahl Anbietenden und der Fahrzeugflotte, strengeren Anforderungen und Vorgaben an die Anbietenden und den Betrieb so wie von der Stadt definierten räumlichen Vorgaben wird der E-Scooter-Betrieb reguliert.
In Kloten werden Gebühren- und Zonenregelungen in Verträgen mit Anbietern festgeschrieben und ermöglichen der Gemeinde, den Betrieb aktiv zu steuern.
Anleitung
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Digitale Steuerung und Monitoring-Tools nutzen
Für ein wirksames Management von Mikromobilität können digitale Plattformen mit Echtzeitdaten unterstützen. Gemeinden können damit Nutzungszonen wie Park- und Sperrzonen definieren und bei Bedarf unkompliziert anpassen und so Konflikte im öffentlichen Raum reduzieren. Einfache Beschwerdemöglichkeiten für die Bevölkerung erhöhen die Akzeptanz, wenn Fahrzeuge störend oder unerlaubt abgestellt sind.
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Vorteile:
- Echtzeitdaten-Plattformen ermöglichen Monitoring, Steuerung und datengestützte Entscheidungsgrundlagen.
- Digitale Tools erleichtern der Gemeinde das Einrichten von Park- und Sperrzonen und schaffen Transparenz für Anbieter und Bevölkerung.
- Niederschwellige Beschwerdekanäle (z. B. über Apps oder Online-Formulare) steigern Akzeptanz und Vertrauen. Wichtig ist dabei den Ressourcenaufwand für die Gemeinde im Blick zu behalten und die Anbietenden in die Pflicht zu nehmen.
Beispiele aus Gemeinden
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Vianova kann für ein Echtzeit-Monitoring der E-Scooter eingesetzt werden. Kloten kann alle Fahrzeuge auf der Karte einsehen, Fehlplatzierungen markieren und diese direkt an die anbietenden Firmen zurückmelden, die innerhalb einer bestimmten Frist zur Korrektur verpflichtet sind. Damit wird der Betrieb aktiv gesteuert, ohne dass die Gemeinde selbst Ressourcen für Kontrolle und Verschiebung aufwenden muss.
Weiterführende Informationen
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Baudirektion / Direktion der Justiz und des Innern – Projektteam Klimadialog