Anschubfinanzierung für energetische Betriebsoptimierungen mit energo

Mit einer Anschubfinanzierung an die Vertragskosten wollte das AWEL zwischen 2015 und 2018 herausfinden, ob sich Gebäudebetreiber freiwillig zu einer systematischen Betriebsoptimierung bewegen lassen und wie eine gesetzliche Pflicht dazu vollzogen werden müsste.

Wirkungsbereich
Energieeffizienz
Branche
Immobilienwirtschaft
Projektstand
abgeschlossen
Projektart
Machbarkeitsstudie
Projektpartner
energo

Ausgangslage

Das Bild zeigt ein Hotel, welches als Beispiel für einen Bau mit energetischem Optimierungspotenzial steht.
Hotels zählen zu den Gebäuden mit energetischem Optimierungspotenzial. Im Pilotprojekt wurden sechs Hotelbetriebe gefördert. Quelle: energo
  • Bei einer Betriebsoptimierung werden Heizung, Lüftung, Klima, Strom und Wasser eines bestehenden Gebäudes so eingestellt, dass der Energieverbrauch ohne bauliche Investitionen sinkt.
  • Der Verein energo ist seit 2001 auf solche Optimierungen spezialisiert und will als Projektpartner von EnergieSchweiz dazu beitragen, den CO2-Ausstoss in der Schweiz zu senken.
  • Das Modul 8 der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) zielt auf Nichtwohnbauten mit einem Stromverbrauch zwischen 200 und 500 Megawattstunden pro Jahr, im Kanton Zürich rund 1'900 Betriebsstätten und schweizweit etwa 12'000.
  • Obwohl eine Betriebsoptimierung fast immer wirtschaftlich ist, bleibt dieses Potenzial weitgehend ungenutzt, weil viele Gebäudebetreiber es unterschätzen oder ihnen Zeit und Anreiz fehlen.

Projektbeschrieb

Das AWEL beteiligte sich von 2015 bis 2018 mit 20 Prozent an den Vertragskosten neuer Betriebsoptimierungen im Kanton Zürich, vorgesehen waren 90 Projekte und höchstens 360'000 Franken. Umgesetzt wurde die Förderung zusammen mit dem Verein energo, dessen Geschäftsstelle Deutschschweiz in Hünenberg liegt. Gefördert wurde die Dienstleistung energo©ADVANCED mit Energiemonitoring, Beratung vor Ort durch einen zertifizierten Ingenieur, Projektbegleitung durch die Geschäftsstelle und einem Wirkungsnachweis auf Basis von Messwerten. Ein solches Projekt dauert drei bis fünf Jahre und verfolgt ein Einsparziel von 10 bis 12 Prozent. Das Pilotprojekt wurde mit jährlichen Zwischenberichten und einer abschliessenden Begleitstudie zu den Erfolgsfaktoren ausgewertet.

Projektziele

  • Erfolgsfaktoren und Hemmnisse für Betriebsoptimierungen im freiwilligen Markt ermitteln
  • Wirkung der Anschubfinanzierung auf neue Vertragsabschlüsse nachweisen, angestrebt waren 90 Projekte in drei Jahren
  • Vorschläge für einen wirksamen Vollzug einer gesetzlichen Pflicht zur Betriebsoptimierung nach Modul 8 der MuKEn 2014 erarbeiten
  • Monetären und weiteren Nutzen einer Betriebsoptimierung für Gebäudebetreiber beziffern

Erkenntnisse

Im Kanton Zürich kamen 51 neue Verträge mit einer Fördersumme von insgesamt 121'000 Franken zustande, also durchschnittlich rund 2'400 Franken pro Projekt, mehrheitlich für Mehrfamilienhaus-Siedlungen (36), dazu Hotels (6), Schulen (5), Gemeindeliegenschaften (2) sowie Firmen- und Gewerbeliegenschaften (2). Dass die Mitfinanzierung wirkt, zeigt der Vergleich in der Deutschschweiz: Von 232 Vertragsabschlüssen im Zielsegment zwischen 2012 und Mitte 2018 war rund ein Drittel gefördert, und 151 davon entfielen auf Kantone mit einem eigenen Förderprogramm. Entscheidend für den Erfolg sind der Rückhalt der Betriebsleitung, die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen technischem Dienst und Beratungsingenieur, die Eignung des Gebäudes und ein Weiterbetrieb von mindestens sechs bis acht Jahren, wobei sich die Projektkosten in der Regel in weniger als zwei Jahren amortisieren. Das AWEL zieht den Schluss, dass eine Betriebsoptimierung eine sinnvolle Effizienzmassnahme ist, eine gesetzliche Pflicht dazu mangels eines effizienten Vollzugs aus damaliger Sicht aber nicht vorschriftentauglich wäre

Ausblick

Das AWEL will bei verfügbaren Fördermitteln prüfen, wie sich die freiwillige Umsetzung von Betriebsoptimierungen mit Information, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung steigern lässt. Zum Zeitpunkt des Berichts war das Modul 8 in der Vernehmlassungsvorlage zum revidierten Zürcher Energiegesetz nicht enthalten.

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