Belastetes Grundstück veräussern oder teilen

Veräusserungen und Teilungen von Grundstücken, die von einem Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KbS) betroffen sind, sind bewilligungspflichtig. Veräusserungen umfassen beispielsweise Verkauf, Handänderung durch Erbschaft oder Schenkung.

Bewilligungsprozess

Je nach Beurteilung des belasteten Standorts ist die Art der Bewilligungserteilung für die Veräusserung und Teilung von Grundstücken unterschiedlich. Hier sehen Sie, wer wann dafür zuständig ist und was Sie einreichen müssen.

Grundstück im KbS?

Ist Ihr Grundstück im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen? Lage und Beurteilung von belasteten Standorten können Sie im GIS-Browser des Kantons Zürich einsehen. Hier können Sie sich mit Hilfe der Eingabe einer Grundstücksnummer oder einer Adresse das gewünschte Grundstück anzeigen lassen.

Wer erteilt die Bewilligung?

Für Grundstücke, auf denen sich belastete Standorte befinden, für die keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind (im KbS hellgelb) oder die weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig sind (im KbS dunkelgelb), hat das AWEL mit Allgemeinverfügung Nr. 0945 vom 18. Juni 2014 die Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung generell erteilt. Sie müssen sich nicht um die Erteilung einer altlastenrechtlichen Bewilligung bemühen, sondern können direkt Ihr Notariat kontaktieren.

Untersuchungsbedürftige Standorte sind im KbS blau,  überwachungsbedürftige Standorte orange und sanierungsbedürftige Standorte rot dargestellt. In all diesen Fällen ist bei einer Veräusserung oder Teilung immer eine Bewilligung des AWEL nötig. Bei untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten muss grundsätzlich zuerst eine Voruntersuchung durchgeführt werden.

Wer muss ein Gesuch um Bewilligung beim AWEL einreichen?

Die Person, die das Grundstück veräussern oder teilen möchte, oder das zuständige Notariat beantragt beim AWEL mit dem Gesuchsformular die Bewilligung zur Veräusserung beziehungsweise Teilung des Grundstücks. Beachten Sie dazu folgende Merkblätter:

Was müssen Sie beim AWEL einreichen?

Mit dem folgenden Formular können Sie beim AWEL ein Gesuch um Veräusserung und/oder Teilung von Grundstücken, die von einem KbS-Eintrag betroffen sind, einreichen:

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Altlasten

Adresse

Weinbergstrasse 34
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 39 73

Sekretariat


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