Kostenaufschlagsmethode, Steueraufwand nicht Bestandteil der Kostenbasis (Praxishinweis)

Thema
Juristische Personen
Unterthema
Gewinnsteuer (§§ 63 - 77)
Titel
Kostenaufschlagsmethode, Steueraufwand nicht Bestandteil der Kostenbasis (Praxishinweis)
Erlassdatum
11. März 2024
Gültig ab
11. März 2024
ZStB-Nummer
64.5

Im Rahmen der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode bildet der Steueraufwand keinen Bestandteil der Kostenbasis. 

Diese Praxispräzisierung trägt den internationalen Entwicklungen sowie dem Urteil des Bundesgerichts vom 27. Mai 2019 (2C_495/2017, 2C_512/2017) Rechnung und gilt ab sofort. Es gilt die Massgeblichkeit der Handelsbilanz. 

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

Adresse

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