Kostenaufschlagsmethode, Steueraufwand nicht Bestandteil der Kostenbasis (Praxishinweis)
Im Rahmen der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode bildet der Steueraufwand keinen Bestandteil der Kostenbasis.
Diese Praxispräzisierung trägt den internationalen Entwicklungen sowie dem Urteil des Bundesgerichts vom 27. Mai 2019 (2C_495/2017, 2C_512/2017) Rechnung und gilt ab sofort. Es gilt die Massgeblichkeit der Handelsbilanz.