Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass
Der Regierungsrat beschliesst:
I. Das kantonale Steueramt kann gegen Entscheide der Gemeindebehörden über Steuererlass innert 30 Tagen nach Zustellung Rekurs erheben, sofern die erlassenen Staats- und Gemeindesteuern Fr. 5000 für ein Steuerjahr übersteigen.
II. Der Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass vom 11. Juni 2003 wird aufgehoben.
III. Der neue Beschluss gemäss Dispositiv I tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Der Beschluss gemäss Dispositiv II wird auf dieses Datum aufgehoben.
1 OS 71, 157; Begründung siehe ABl 2016-03-18.