Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass

Thema
Steuerbezug
Titel
Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass
Erlassdatum
2. März 2016 (1)
Gültig ab
1. Juli 2016
ZStB-Nummer
185.1
Nummer alt
34/030


Der Regierungsrat beschliesst:

I. Das kantonale Steueramt kann gegen Entscheide der Gemeindebehörden über Steuererlass innert 30 Tagen nach Zustellung Rekurs erheben, sofern die erlassenen Staats- und Gemeindesteuern Fr. 5000 für ein Steuerjahr übersteigen.

II. Der Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass vom 11. Juni 2003 wird aufgehoben.

III. Der neue Beschluss gemäss Dispositiv I tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Der Beschluss gemäss Dispositiv II wird auf dieses Datum aufgehoben.


1 OS 71, 157; Begründung siehe ABl 2016-03-18.
 

Kontakt

Kantonales Steueramt

Adresse

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