Quellensteuer auf Papier abrechnen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    Arbeitgeber- / SSL-Nummer

    Um Ihre Quellensteuer abrechnen zu können, brauchen Sie eine Arbeitgeber-/SSL-Nummer.

    Arbeitnehmende anmelden

    Quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende müssen bei jeder Anstellung angemeldet werden.

    Tarif bestimmen

    Bestimmen Sie den Tarif der arbeitnehmenden Person, für die Sie die Quellensteuer abrechnen.

  2. Formular ausfüllen

    Sie haben folgende Möglichkeiten, die Quellensteuern in Papierform abzurechnen:

    Abrechnungsformulare für Fälligkeiten bis 31. Dezember 2020 finden Sie am Ende der Seite.

    Der Ausdruck aus der Lohnbuchhaltung muss den beschriebenen Standard erfüllen.

    Für die Quellensteuerabrechnung auf Ersatzeinkünfte aus Arbeitsverhältnissen sowie aus Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung müssen Sie das schweizweit einheitliche Formular ausfüllen.

    Unvollständige sowie nicht korrekt oder von Hand ausgefüllte Abrechnungsformulare werden retourniert. Allenfalls wird die Bezugsprovision gekürzt oder gestrichen.

  3. Formular abschicken

    Die Zustellung dieser Abrechnungen hat auf dem Postweg zu erfolgen.

    Kanton Zürich - Steueramt

    Adresse

    Bändliweg 21
    Postfach
    8090 Zürich
    Route (Google)

       

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt – Quellensteuer

Adresse

Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

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