Quellensteuer auf Papier abrechnen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    Um Ihre Quellensteuer abrechnen zu können, brauchen Sie eine SSL-/Arbeitgebernummer.

    Folgende Angaben brauchen Sie von allen quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden um das Formular vollständig ausfüllen zu können:

    • AHV-Nummer, Name, Vorname und Geburtsdatum
    • anspruchsberechtigte Gemeinde (Wohnort)
    • steuerbarer und satzbestimmender Bruttolohn
    • Anzahl Kinderabzüge
    • Kirchensteuer (Ja/Nein)
    • Tarif und anzuwendender Steuersatz
  2. Formular ausfüllen

    Sie haben folgende Möglichkeiten, die Quellensteuern in Papierform abzurechnen:

    Kantonales Abrechnungsformular

    • für die Quellensteuerabrechnung auf Lohneinkünfte.
    • für die Quellensteuerabrechnung auf geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen.

    Abrechnungsformulare für Fälligkeiten bis 31. Dezember 2020 finden Sie am Ende der Seite.

    Nachfolgend finden Sie eine Wegleitung, wie Sie die Formulare korrekt ausfüllen.

    Standardisierter Ausdruck aus der Lohnbuchhaltung

    Der Ausdruck aus der Lohnbuchhaltung muss folgenenden Standard erfüllen.

    Schweizweit einheitliches Abrechnungsformular für Ersatzeinkünfte

    - für die Quellensteuerabrechnung auf Ersatzeinkünfte aus Arbeitsverhältnissen sowie aus Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung

    Zu beachten:

    Die Abrechnungen in Papierform müssen zwingend alle erforderlichen Daten enthalten. Damit diese Daten eingescannt und anschliessend elektronisch verarbeitet werden können, müssen Sie die Formvorschriften einhalten. Insbesondere müssen Sie das Formular vollständig mittels Computer ausfüllen, da Handeintragungen nicht gescannt werden können.

    Nicht korrekt ausgefüllte Abrechnungsformulare werden retourniert und allenfalls muss die Bezugsprovision gekürzt oder gestrichen werden.

  3. Formular abschicken

    Die Zustellung dieser Abrechnungen hat auf dem Postweg zu erfolgen.

    Kanton Zürich - Steueramt

    Adresse

    Bändliweg 21
    Postfach
    8090 Zürich
    Route (Google)

       

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Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Quellensteuer

Adresse

Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich
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