Liegenschaftenneubewertung 2025

Hier finden Sie die Vernehmlassungsunterlagen zur Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2025 (Weisung 2025).

Informationen & Unterlagen 

Seit 2009 hat der Regierungsrat keine Anpassungen mehr an der Weisung über die Bewertung von Liegenschaften und die Berechnung der Eigenmietwerte vorgenommen. In Entscheiden vom 11. November 2020 (SB.2020.00088) und vom 14. Februar 2020 (1 ST.2019.121) haben das Verwaltungs- und das Steuerrekursgericht entschieden, dass die nach der Weisung berechneten Vermögenssteuerwerte vieler Liegenschaften im Kanton Zürich, viel niedriger sind als ihre tatsächlichen Verkehrswerte. Die berechneten Vermögenssteuerwerte sind deshalb nicht mehr bundesrechtskonform und müssen angepasst werden.

Nach den bundesrechtlichen Vorgaben dürfen die Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften nicht tiefer als 70 Prozent des Verkehrswerts und die Eigenmietwerte nicht tiefer als 60 Prozent der Marktmiete liegen.
Das kantonale Steueramt hat 2021 ein Fachgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten hat festgestellt, dass seit 2009 im Kanton Zürich die Verkehrswerte von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Mittel um über 50 Prozent und die Mieten von Mietwohnungen um rund 15 Prozent gestiegen sind. Deshalb muss nun eine Neubewertung aller Liegenschaften durchgeführt werden.

Nach öffentlicher Ausschreibung hat die Finanzdirektion die Firma Wüest Partner AG beauftragt, neue Bewertungsregeln zu erarbeiten. Zusammen mit Wüest Partner AG und Vertretern der Gemeinden hat das kantonale Steueramt einen Entwurf der neuen Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2025 (Weisung 2025) erstellt.

Der Regierungsrat hat am 24. Januar 2024 die Finanzdirektion ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf dieser Weisung durchzuführen.

Die neuen Lageklassenpläne sind aufgeschaltet auf dem GIS-Browser (maps.zh.ch; Lageklassen 2025). 

Die Vernehmlassung dauert vom 8. Februar 2024 bis zum 8. Mai 2024.  Stellungnahmen und Fragen zur Vernehmlassungsvorlage können Sie elektronisch an die folgende Adresse senden:

Sekretariat Geschäftsleitung

Steueramt

rueckmeldungen-steueramt@zh.ch

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Rechtsdienst

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)

Für dieses Thema zuständig: