06 Gesundheitsdirektion
Geschäftsbericht 2025 15.04.2026
Als Schwerpunkte der Gesundheitsdirektion wurden 2025 die Kurse für Hundehaltende weiterentwickelt und die Tierseuchenbekämpfung verbessert. Weiter wurden Grundlagen für die Pflegeheimbettenplanung erarbeitet, übertragbare Krankheiten überwacht und die Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung fortgesetzt.
Die Gesundheitsdirektion sorgt mit ihren vier Ämtern für eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung. Die Zürcherinnen und Zürcher sollen sich auf ein umfassendes Gesundheitswesen verlassen können. Dazu gehören neben sicheren Spitälern und weiteren medizinischen Institutionen auch einwandfreie Heil- und Lebensmittel sowie der Schutz vor Tierseuchen und Pandemien.
Hundegesetzgebung und Erweiterung der Rassetypenliste II
Verantwortungsvolle Hundehaltende und gut ausgebildete Hunde sind für die Sicherheit im öffentlichen Raum zentral. Nachdem das Bundesgericht im Frühling 2024 die Beschwerde gegen die revidierte Hundeverordnung abgewiesen hatte, konnte die Umsetzung der neuen Gesetzgebung erfolgen. Neu müssen Ersthundehaltende und solche, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Ausserdem müssen künftig alle Hundehaltenden einen praktischen Ausbildungskurs von mindestens sechs Lektionen absolvieren. Die Lernziele und Lerninhalte der Hundekurse werden vom Veterinäramt festgelegt. Im Zuge der Qualitätssicherung der Hundekurse müssen alle Hundeausbildenden, die eine Bewilligung des Veterinäramtes beantragen möchten, eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Der Aufbau dieses Kurs- und Prüfungssystems erforderte im Berichtsjahr erhebliche Ressourcen. Dies auch, weil das Veterinäramt einen neuen Standard für Hundekurse setzt und einen tierschutzgerechten, gewaltfreien Umgang mit Hunden verbindlich festlegt.
Aufgrund zweier schwerer Beissvorfälle mit Kindern hat der Regierungsrat beschlossen, Rottweiler per 1. Januar des Berichtsjahres der Rassetypenliste II zuzuordnen. Damit dürfen keine Rottweiler mehr gehalten und gezüchtet werden und es dürfen keine neuen Tiere in den Kanton zuziehen. Für die rund 350 Rottweiler, die vor dem 1. Januar 2025 im Kanton registriert waren, mussten die Hundehaltenden eine Haltebewilligung beantragen. Einige Hundehaltende zogen aus dem Kanton weg. Bei den verbleibenden Hunden führte das Veterinäramt eine Wesensbeurteilung durch. 293 Gesuche für Haltebewilligungen wurden geprüft und teilweise Sofortmassnahmen verfügt. In vier Fällen wurden Beschlagnahmungen wegen verbotener Hundehaltung veranlasst.
Pflegeheimbettenplanung
Die Pflegeheime leisten zusammen mit der ambulanten Pflege einen zentralen Beitrag an die Langzeitpflegeversorgung der Bevölkerung. Aufgrund des demografischen Wandels und des Bevölkerungswachstums nimmt der Anteil der älteren Bevölkerung deutlich zu.
Mit der Pflegeheimbettenplanung will der Kanton eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig tragbare Langzeitpflege sicherstellen. Die Gesundheitsdirektion hat in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons und der Gesundheitskonferenz Kanton Zürich die Grundlagen für eine neue Pflegeheimbettenplanung erarbeitet. Unter der Leitung des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich haben sich die 160 Zürcher Gemeinden eigenständig in 18 Versorgungsregionen organisiert. Den Versorgungsregionen und den Gemeinden kommen sowohl innerhalb des Projekts als auch in der künftigen Praxis eine wichtige Rolle zuteil.
Der Regierungsrat hat den provisorischen Versorgungsbericht sowie den Entwurf der Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung in die Vernehmlassung gegeben. Die Rückmeldungen fielen insgesamt positiv aus. Die Auswertung hat ergeben, dass eine Verankerung auf Gesetzesstufe erforderlich ist. Der Regierungsrat beschloss, die Grundlagen auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe zu verankern, die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden expliziter zu regeln, und hat das teilrevidierte Pflegegesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet (Vorlage 6055). Nach der Beratung durch den Kantonsrat 2026 und Inkrafttreten des Gesetzes wird das Antragsverfahren für Pflegeheime voraussichtlich Anfang 2027 starten. Die neue Pflegeheimliste tritt voraussichtlich im Frühling 2028 in Kraft.
Eindämmung übertragbarer Krankheiten
Migration, Reisen und klimatische Bedingungen begünstigen die Ausbreitung altbekannter Erreger wie Masern oder Diphtherie und schaffen neue Risiken, etwa durch Zoonose-Erreger wie Dengue- oder Chikungunya-Viren, Borreliose oder Vogelgrippe. Zum Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten werden 54 meldepflichtige übertragbare Krankheiten und Erreger aktiv überwacht. Meldungen von Laboratorien, Spitälern sowie Ärztinnen und Ärzten werden laufend geprüft, priorisiert und epidemiologisch abgeklärt. Diese umfassende Überwachung ermöglicht sowohl die rasche Reaktion auf akute Ereignisse als auch die Beobachtung langfristiger Entwicklungen und die Ableitung von Präventionsmassnahmen. Wirksamer Infektionsschutz setzt voraus, dass Mensch, Tier und Umwelt gemeinsam betrachtet werden (One Health).
Im Berichtsjahr gingen über 27'000 Meldungen ein. Häufig gemeldet wurden Atemwegserkrankungen wie Grippe und Covid-19, sexuell übertragbare Infektionen wie Chlamydiose, Gonorrhoe und Syphilis sowie Infektionen mit Campylobacter, Salmonellen und enterohämorrhagischen Escherichia coli, die meist über kontaminierte Lebensmittel übertragen werden. Zunehmende Aufmerksamkeit erforderten Masern und Legionellose. Masern treten aufgrund von Impflücken, unter anderem bei Migrantinnen und Migranten, wieder vermehrt auf, wobei rascher Zugang zur medizinischen Versorgung und gezielte Impfangebote zentral sind. Legionellen können schwere Lungenentzündungen verursachen und in einem Teil der Fälle sogar tödlich verlaufen. Sie vermehren sich besonders in stehendem Wasser innerhalb sanitärer Installationen. Entscheidend für die Prävention sind daher eine fachgerechte Bewirtschaftung und Überwachung der Warm- und Kaltwassersysteme.
Tierseuchenbekämpfung
Tierseuchen sind ansteckende Krankheiten, die direkt von Tier zu Tier oder indirekt, beispielsweise über Menschen, Gegenstände oder Insekten, übertragen werden. Sie stellen nicht nur für die Tierwelt eine Gefahr dar, sondern auch für die Menschen, da einige Tierseuchen auf diese übertragen werden können. Ausserdem können Tierseuchen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Im Berichtsjahr kam es im Kanton zu einem grossflächigen Ausbruch der Blauzungenkrankheit, der bei Rindern und Schafen zu vielen Tierverlusten führte. Zudem wurden im nahen Ausland mit der Maul- und Klauenseuche und der Lumpy Skin Disease zwei hochansteckende Tierseuchen gemeldet, die das Veterinäramt in erhöhte Alarmbereitschaft versetzten. Zudem verbessert das Veterinäramt kontinuierlich seine Abläufe für mögliche Krisensituationen. So fanden im Berichtsjahr mehrere Übungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest statt, es wurde eine Hundestaffel ausgebildet und die Drohnensuche nach toten Wildtieren im Fall eines Seuchenausbruchs wurde eingeführt. Ausserdem läuft das nationale fünfjährige Bekämpfungsprogramm gegen Moderhinke, eine schmerzhafte, ansteckende Klauenkrankheit, die vor allem Schafe betrifft.
Prävention und Gesundheitsförderung
Prävention und Gesundheitsförderung sind zentrale Bausteine des Gesundheitswesens, da sie die Gesundheit stärken und die Eigenverantwortung der Bevölkerung fördern. Als strategische Grundlage wurde ein kantonales Konzept für Prävention und Gesundheitsförderung verabschiedet. Es definiert Leitlinien und Themenschwerpunkte für die Präventionsarbeit. Im Berichtsjahr wurde das bewährte kantonale Aktionsprogramm für Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei älteren Menschen für weitere vier Jahre verlängert. Das Programm legt den Fokus unter anderem auf die Stärkung der Gesundheitskompetenz sowie auf Massnahmen für betreuende Angehörige und gegen Einsamkeit. Auch die Suizidprävention hat im Kanton eine lange Tradition. Bereits vor zehn Jahren lancierte der Kanton als einer der ersten der Schweiz ein Schwerpunktprogramm, an dem sich die Sicherheitsdirektion, die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion beteiligen. In der Suizidprävention wurden mitunter zahlreiche Schulungen durchgeführt, die sich an das Umfeld von gefährdeten Personen richteten. Ein besonderer Fokus lag auf der Prävention von psychischen Erkrankungen. In diesem Zusammenhang wurde die Kampagne «Wie geht’s dir?» im Berichtsjahr weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stehen sechs Impulse zur Stärkung der psychischen Gesundheit mit konkreten Handlungsanweisungen. Die gleichnamigen gelben Sitzbänkli machen das Thema psychische Gesundheit in den Gemeinden sichtbar, fördern den Austausch und tragen zur Enttabuisierung psychischer Erkrankungen bei. Das Angebot wird rege genutzt: Schon in über 50 Gemeinden steht ein solches Bänkli, das für das Miteinander und den Dialog steht.
Leistungsgruppen
Der Bericht enthält Informationen folgender Leistungsgruppen:
- 6000 Generalsekretariat
- 6010 Amt für Gesundheit
- 6100 Kantonale Heilmittelkontrolle, Kantonales Labor, Veterinäramt
- 6200 Prävention und Gesundheitsförderung
- 6300 Somatische Akutversorgung und Rehabilitation
- 6400 Psychiatrische Versorgung
- 6700 Beiträge an Krankenkassenprämien
- 6900 Tierseuchenfonds