Richtlinien der Regierungspolitik

Die Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 sind vom Regierungsrat 2023 festgesetzt worden. Sie bestehen aus den langfristigen Zielen des Kantons, den Legislaturzielen des Regierungsrates und den Massnahmen zu deren Umsetzung.

Der Regierungsrat legt mit 10 Legislaturzielen und 59 Massnahmen ein ehrgeiziges und umfangreiches politisches Programm zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen vor (zh.ch/legislaturziele).

Im vorliegenden KEF sind die Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 in den jeweils zuständigen Direktionen und Leistungsgruppen verankert.

Die langfristigen Ziele umfassen sämtliche kantonalen Tätigkeiten, gelten dauerhaft und ergeben sich aus der Verfassung und dem Gesetz. Sie sind vom Regierungsrat mit dem Beschluss über die Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 punktuell angepasst und ergänzt worden. Die Direktionen bilden die in ihre Zuständigkeit fallenden langfristigen Ziele ab. Die Leistungsgruppen setzen diese mit ihren Aufgaben um.

Die Legislaturziele sind die strategischen Schwerpunkte des Regierungsrates. Die Direktionen bilden die in ihre Zuständigkeit fallenden Legislaturziele ab. Die zuständigen Leistungsgruppen setzen die Massnahmen zur Umsetzung von Legislaturzielen als Entwicklungsschwerpunkte um. Aufgrund des Controllingberichts (RRB Nr. 336/2025) wird RRZ 10b mit vorliegendem KEF angepasst und bei zwei Massnahmen verzögert sich die Umsetzung über die Legislatur 2023–2027 hinaus. Zudem wurde eine Massnahme bereits abgeschlossen und eine Massnahme wird im vorliegenden KEF nicht mehr aufgeführt, weil sie voraussichtlich 2025 abgeschlossen wird (siehe unten).

Angepasste, verzögerte und abgeschlossene Massnahmen

Massnahme
Stand
Umsezung
RRZ 2c Die Begleitung der berufseinsteigenden Lehrpersonen weiterentwickeln und stärken.
  • Die Massnahme ist im vorliegenden KEF nicht mehr aufgeführt, da sie voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen wird.
 
Abschluss voraussichtlich 2025 BI 
RRZ 2g Für die wachsende Zahl Auszubildender im Kanton genügend Schulraum bereitstellen und eine vorausschauende Flächensicherung vorantreiben.
  • Um den bis Mitte der 2030er-Jahre bestehenden Engpass an Mittelschulraum zu beheben, wurden bereits zahlreiche Massnahmen geplant und teilweise umgesetzt. Verzögerungen bei den Neubauten der Kantonsschulen Uetikon am See und Zimmerberg erschweren jedoch die Bedarfsdeckung. Zudem könnte die Priorisierung der Investitionsvorhaben zur Verzögerung einzelner Projekte führen.
Verzögert BI, BD
RRZ 6e Gesamtverkehrs- und Strasseninfrastrukturprojekte zur Umsetzung bringen und Abklärungen für nachfolgende Projekte vorantreiben.
  • Es kommt zu einer Verzögerung des Projekts Tram Affoltern aufgrund der Priorisierung der Investitionsvorhaben im KEF 2025-2028. Die Projekte Tramtangente Nord, Glattalbahnverlängerung Kloten-Bassersdorf und Glattalbahnverlängerung Dübendorf-Dietlikon verzögern sich wegen der fehlenden Mittel. Aufgrund der kantonsweiten Priorisierung der Investitionsvorhaben werden auch laufende Strassenprojekte verschoben (vgl. auch Bauprogramm der Staatsstrassen für die Jahre 2025-2027, Vorlage 5975).
Teilweise verzögert VD, BD
RRZ 7d Die Deponieplanung umfassend erneuern und im kantonalen Richtplan verankern.
  • Mit der Gesamtschau Deponien wurden 23 neue Deponiestandorte evaluiert. Diese sind Gegenstand einer Revision des kantonalen Richtplans, die Ende 2024 öffentlich aufgelegt wurde.
Abgeschlossen BD
RRZ 10b Die digitale Transformation vorantreiben, indem Vorhaben aus den strategischen Initiativen und den Direktionen gebündelt und effizient realisiert werden.
  • Mit Beschluss Nr. 45/2025 hat der Regierungsrat die Strategie Digitale Verwaltung 2025+ festgesetzt. Die Massnahme RRZ 10b ist deshalb wie folgt anzupassen: «Die digitale Transformation vorantreiben, indem Vorhaben der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ und der Direktionen gebündelt und effizient realisiert werden.»
 
Angepasst Federführung SK, Umsetzung alle
Quelle: Kanton Zürich

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