Einleitung

Der Budgetentwurf 2026 sieht einen Aufwandüberschuss von 139 Mio. Franken vor. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung beträgt 1190 Millionen Franken für die Jahre 2022 bis 2029.

offizielles Regierungsfoto
Von links: Dr. Kathrin Arioli (Staatsschreiberin), Jacqueline Fehr, Mario Fehr, Carmen Walker Späh (Vize-Präsidentin), Dr. Martin Neukom (Regierungspräsident), Ernst Stocker, Dr. Silvia Steiner, Natalie Rickli. Quelle: Foto: Nicola Pitaro ©Staatskanzlei ZH

Wichtigstes in Kürze

Gestützt auf §§ 13 und 17 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) und die am 5. Juli 2023 festgesetzten Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 beschloss der Regierungsrat am 27. August 2025 den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 sowie den Budgetentwurf 2026. Der KEF wird dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme, das Budget zur Festsetzung vorgelegt.

Der Budgetentwurf 2026 sieht einen Aufwandüberschuss von 139 Mio. Franken vor. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung gemäss § 4 CRG beträgt für die Jahre 2022–2029 1190 Mio. Franken.

Die Investitionsausgaben 2026–2029 belaufen sich auf insgesamt 5,1 Mrd. Franken, davon rund 1,3 Mrd. Franken im Budgetentwurf 2026.
Die geplanten Investitionen können über die vier Planjahre zu rund 68% aus eigenen Mitteln finanziert werden. Über die KEF-Periode sind 1,4 Mrd. Franken durch zusätzliches Fremdkapital zu finanzieren. Die Bestnoten der Ratingagenturen für den Kanton Zürich bleiben nach Einschätzung des Regierungsrates erhalten.

Aufbau und Gliederung des KEF

Der KEF ist in zwei Teile gegliedert: Teil I, Planung des Regierungsrates, umfasst alle direktionsübergreifenden Themen. Teil II widmet sich den Planungen der Direktionen und der Staatskanzlei. Für jede Direktion erfolgt zuerst ein Überblick über die langfristigen Ziele und die Legislaturziele des Regierungsrates in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie über die Legislaturziele der Direktion. Es folgt ein Abschnitt über die Finanzierung auf Direktionsebene. Die Leistungsgruppenblätter beginnen mit den Aufgaben, Indikatoren und Entwicklungsschwerpunkten, gefolgt von den Informationen betreffend Personal und Finanzierung. Für jede Leistungsgruppe werden die durch den Kantonsrat zu beschliessenden Grössen am Schluss zusammenfassend dargestellt.

Weiter enthalten sind die Leistungsgruppenblätter von Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierenden Organisationen sowie der Budgetentwurf .

Online Publikation

Der KEF wird mit der vorliegenden Ausgabe erstmals online publiziert: zh.ch/kef. Der Teil I und der Budgetentwurf werden dabei in Form dieser Webseite aufbereitet. Sowohl der gesamte KEF als auch einzelne Kapitel können heruntergeladen werden.

Anpassungen in der Leistungsgruppenstruktur

Gegenüber dem KEF des Vorjahres wurde die Leistungsgruppe Nr. 6900, Tierseuchenfonds, aufgehoben. Die Leistungsgruppe Nr. 2270 wurde von «Religionsgemeinschaften» in «Fachstelle Religion» umbenannt.
 

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