Staat & Religion
Die Religionsgemeinschaften sind für den Staat ein wichtiger Partner. Neben den verfassungsrechtlich anerkannten sind grosse nicht-anerkannte Gemeinschaften entstanden. Der Kanton Zürich will auch für das Verhältnis zu diesen Gemeinschaften verbindliche Grundlagen schaffen.
Inhaltsverzeichnis
Öffentlich-rechtliche Anerkennung
Durch die öffentlich-rechtliche Anerkennung, geregelt im Kirchengesetz, wird eine Religionsgemeinschaft zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das ist die gleiche Kategorie, zu der beispielsweise auch die politischen Gemeinden gehören. Konkret heisst das, dass diese Religionsgemeinschaften besondere Rechte haben:
- das Recht, Steuern zu erheben
- das Recht, in den öffentlichen Schulen Religionsunterricht durchzuführen
- das Recht, in öffentlichen Institutionen Seelsorge zu leisten
- das Recht auf finanzielle Unterstützung durch den Staat für Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung
Den Vorteilen, die die Anerkennung bringt, stehen einige Pflichten gegenüber. Diese Religionsgemeinschaften müssen
- eine staatliche Aufsicht dulden
- finanzielle Transparenz herstellen
- gewisse organisatorische Bedingungen erfüllen, z.B. die demokratische Pfarrwahl
Im Kanton Zürich haben drei Religionsgemeinschaften diesen Status: die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft und die Christkatholische Kirchgemeinde.
Privatrechtliche («kleine») Anerkennung
Neben der öffentlich-rechtlichen Form der Anerkennung gibt es die Form der privatrechtlichen, der sogenannt «kleinen» Anerkennung, geregelt im Gesetz über die anerkannten jüdischen Gemeinden.
Dabei werden die betreffenden Religionsgemeinschaften als privatrechtliche Vereine anerkannt. Sie werden nicht zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Rechtswirkungen gehen weniger weit: Diese Gemeinschaften haben zum Beispiel nicht das Recht, Steuern zu erheben.
Im Kanton Zürich sind zwei jüdische Gemeinden in dieser Form anerkannt: die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde Zürich Or Chadasch.
Finanzielle Beiträge
Die anerkannten Zürcher Kirchen leisten Jugendarbeit, bieten Sozialberatungen, betreiben Jobbörsen und vieles mehr im Dienst der gesamten Bevölkerung. Dafür erhalten die fünf anerkannten Religionsgemeinschaften 50 Millionen Franken pro Jahr vom Kanton Zürich.
Diese Beiträge des Kantons für kirchliche Leistungen mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung stützen sich auf die Kantonsverfassung und das Kirchengesetz. Verteilt werden die Beiträge nach einem festgelegten Schlüssel auf die fünf Religionsgemeinschaften. Voraussetzung ist, dass sich die kirchlichen Angebote an alle Menschen, unabhängig von ihrer Kirchen- und Religionszugehörigkeit, wenden. Um die Verwendung der staatlichen Beiträge aufzuzeigen, reichen die anerkannten Religionsgemeinschaften sogenannte Tätigkeitsprogramme ein, die vom Kantonsrat bewilligt werden.
Studie zu kirchlichen Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung
Eine Studie der Universität Zürich von 2017 erfasst diese kirchlichen Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung umfassend und aktuell. Resultat: Der Aufwand der Kirchen für ihre Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist höher als die Summe, die die Kirchen vom Staat bekommen.
Nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften
Die Religionslandschaft im Kanton Zürich ist stark im Umbruch: Neben den anerkannten sind grosse nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften entstanden.
In Kürze:

Die Direktion der Justiz und des Innern hat eine Studie in Auftrag gegeben, um die Situation der nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich zu untersuchen und Empfehlungen zum Umgang mit diesen Religionsgemeinschaften aufzustellen. Im Zentrum stehen die beiden zahlenmässig grössten Gemeinschaften: die islamische und die christlich-orthodoxe Gemeinschaft. Beide haben im Kanton Zürich Dachverbände: die Vereinigung der islamischen Organisationen in Zürich und der Verband orthodoxer Kirchen im Kanton Zürich.
Bedarf nach tragfähigen Strukturen
Die Untersuchung hat die organisatorischen Strukturen, die Finanzierung und die Tätigkeiten der Religionsgemeinschaften sowie die persönlichen Hintergründe und die Qualifikationen der aktiven Schlüsselpersonen untersucht. Sie zeigt in organisatorischer und finanzieller Hinsicht eine starke Belastung der Gemeinschaften.
Die Studie sieht somit einen Bedarf nach einer Religionspolitik, die gemeinsam mit den Gemeinschaften mittel- und langfristige Perspektiven für tragfähige Strukturen ausarbeitet.
Die Studie erachtet es zudem als angezeigt, auch die Leistungen und Aktivitäten der öffentlich-rechtlich nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung wahrzunehmen und auf geeignete Weise zu unterstützen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Regelung des Verhaeltnisses zu nicht anerkannten Religionsgemeinschaften PDF | 123 Seiten | deutsch | 4 MB
- Download Faktenblatt zur Studie zur Regelung des Verhältnisses zu nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften PDF | 2 Seiten | Deutsch | 83 KB
- Download Zusammenfassung der Empfehlungen der Studie PDF | 2 Seiten | Deutsch | 37 KB
- Download Schlüsse aus der Studie und Weiterentwicklung des Verhältnisses zu nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften PDF | 2 Seiten | Deutsch | 44 KB
- Download Gemeinsame Schwerpunkte von Kanton und anerkannten Religionsgemeinschaften PDF | 4 Seiten | deutsch | 115 KB
- Download Kirchliche Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Kanton Zürich PDF | 169 Seiten | deutsch | 4 MB
- Download Tätigkeitsprogramm 2020-2025 der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Römisch-katholischen Körperschaft PDF | 19 Seiten | deutsch | 176 KB
- Download Tätigkeitsprogramm 2020-2025 der Jüdischen Liberalen Gemeinde Or Chadasch PDF | 7 Seiten | deutsch | 194 KB
- Download Tätigkeitsprogramm 2020-2025 der Israelitischen Cultusgemeinde PDF | 24 Seiten | deutsch | 2 MB
- Download Tätigkeitsprogramm 2020-2025 der Christkatholischen Kirchgemeinde PDF | 3 Seiten | deutsch | 25 KB
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