Gesuch um SEBE-Anerkennung als ambulante Anbietende (Beitragsberechtigung) einreichen
Anleitung
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Wer dieses Gesuch einreichen kann
Das Gesuch für eine SEBE-Anerkennung als ambulante Anbietende (Beitragsberechtigung) kann von juristischen Personen (d.h. keine Einzelfirmen) ausgefüllt werden.
Die Voraussetzungen sowie die vorgegebenen Dokumente finden sich in der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende. Wir empfehlen, die Wegleitung vor der Einreichung des Gesuchs zu lesen.
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Gesuch einreichen
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
Telefon
Montag bis Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr