Eichämter
Die kantonalen Eichämter sind für den Vollzug der gesetzlichen Regelungen von Messmitteln zuständig. Sie kontrollieren und prüfen die eingesetzten Messmittel und sorgen so dafür, dass ein fairer Handel möglich ist.
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Über uns
Messmittel, die in den Bereichen Handel und Geschäftsverkehr, Gesundheit, Schutz der Umwelt, Öffentliche Sicherheit und amtliche Feststellung von Sachverhalten verwendet werden, müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das gilt beispielsweise für Waagen in Geschäften oder Zapfsäulen bei Tankstellen. Auch für die Mengenangaben vorverpackter Waren (Fertigpackungen) bestehen gesetzliche Bestimmungen.
Die vier kantonalen Eichämter sind für die Eichung und Überwachung der Messmittel und Fertigpackungen zuständig und stehen den Firmen für Fragen zur Verfügung.
Pflichten beim Verwenden von Messmittel
Wenn Sie Messmittel, wie
- Waagen,
- Volumenmessmittel (z.B. Tanklastwagen, Tanksäulen),
- Raummasse (Ausschankgefässe und Trinkgläser),
- Längenmasse,
- Abgasmessgeräte (für Messungen an Verbrennungsmotoren),
benutzen, um Waren zu verkaufen oder Handel zu treiben benutzen, müssen Sie diese prüfen lassen.
Diese Messmittel sind gesetzlich geregelt und unterstehen Kontrollen durch die kantonalen Eichämter. Sie als Verwender oder Verwenderin sind verantwortlich dafür, dass Ihre Messmittel den Vorschriften genügen und die Nacheichung fristgemäss durchgeführt wird.
Welche Messmittel dürfen Sie verwenden?
Neu in Verkehr gebrachte Messmittel der erwähnten Kategorien müssen die folgende Kennzeichnung aufweisen.
Die Zeichen bedeuten:
- CE: Konformitätskennzeichen
- M: Metrologie-Kennzeichen
- 20: Jahr des Inverkehrbringens
- 1259: Kennnummer der verantwortlichen Konformitätsbewertungsstelle (hier als Beispiel die Nummer der Konformitätsbewertungsstelle METAS-Cert)
Neue Messmittel melden
Wenn Sie für den Verkauf von Waren ein neues Messmittel angeschafft haben, müssen Sie dieses mit der entsprechenden Meldekarte dem zuständigen Eichamt melden. Ausnahmen sind Ausschankgefässe und Trinkgläser.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Fertigpackungen
Firmen die Fertigpackungen herstellen oder importieren, müssen die Bestimmungen gemäss der Mengenangabeverordnung (SR 941.204) einhalten.
Das Eichamt ZH+1 ist für die Überwachung dieser Bestimmungen zuständig. Der Eichmeister steht den Firmen für Fragen zur Verfügung, die sich aus der Anwendung der Verordnung ergeben.
Informationen über die Verordnungen über die Mengenangabe (MeAV) im Offenverkauf und auf Fertigpackungen
Grundlagen
Alle Grundlagen zur Tätigkeit unserer Eichmeister finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS.
Finden Sie Ihr Eichamt
Der Kanton Zürich ist in vier Eichkreise aufgeteilt. Die zuständigen Eichämter befinden sich in Mönchaltorf (ZH+1 und ZH+3), in Affoltern am Albis (ZH+2) und in Winterthur (ZH+4).
Für die Prüfung der Mengenangaben Ihrer vorverpackter Waren (Fertigpackungen) melden Sie sich beim Eichamt ZH+1.
Für alle weiteren Dienstleistungen helfen Ihnen die Eichämter ZH+2, ZH+3 und ZH+4 weiter. Die Zuständigkeits-Gebiete und Kontaktangaben der einzelnen Eichämter finden Sie hier:
Kontakte und Standorte
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ansprechperson: Oliver Storz
Adresse: Mettlenbachstrasse 29, 8617 Mönchaltorf
Telefon: +41 44 948 15 15
Mobile: +41 79 636 28 80
E-Mail: ZH+1@eichamt-zh.ch
Bereich:
Mengenabgabeverordnung Fertigpackungen für den ganzen Kanton
Hinweis:
Das Eichamt ZH+1 nimmt keine Prüfung und Meldung von Messmitteln vor.
Ansprechperson: Markus Firmann
Adresse: Alte Obfelderstrasse 68, 8910 Affoltern am Albis
Telefon: +41 44 461 57 89
E-Mail: zh2@eichamt.zuerich
Bereiche:
Prüfung und Meldung Messmittel
Zuständig für:
Bezirk Zürich, Stadtkreise: 2, 3, 4, 5, 9, 10 und 11
Bezirke: Affoltern, Dielsdorf, Dietikon, Horgen und Bülach
ohne die Gemeinden: Wallisellen, Dietlikon, Bassersdorf, Nürensdorf, Kloten, Lufingen und Oberembrach
Ansprechperson Oliver Storz
Adresse: Mettlenbachstrasse 29, 8617 Mönchaltorf
Telefon: +41 44 948 15 15
Mobile: +41 79 636 28 80
E-Mail: ZH+3@eichamt-zh.ch
Bereich:
Prüfung und Meldung Messmittel
Zuständig für:
Bezirk Zürich: Stadtkreise 1, 6, 7, 8 und 12
Bezirke: Meilen, Hinwil und Uster
zusätzlich die Gemeinden: Wallisellen und Dietlikon.
Ansprechperson: Robert Merten
Adresse: Birchwaldstrasse 10, 8409 Winterthur
Telefon: +41 52 242 81 91
E-Mail: robert.merten@ds.zh.ch
Bereich:
Prüfen und Melden Messmittel
Zuständig für:
Bezirke: Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur
Zusätzlich die Gemeinden: Kloten, Lufingen, Oberembrach, Bassersdorf und Nürensdorf