Eichämter

Die kantonalen Eichämter sind für den Vollzug der gesetzlichen Regelungen von Messmitteln zuständig. Sie kontrollieren und prüfen die eingesetzten Messmittel und sorgen so dafür, dass ein fairer Handel möglich ist.

Über uns

Messmittel, die in den Bereichen Handel und Geschäftsverkehr, Gesundheit, Schutz der Umwelt, Öffentliche Sicherheit und amtliche Feststellung von Sachverhalten verwendet werden, müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das gilt beispielsweise für Waagen in Geschäften oder Zapfsäulen bei Tankstellen. Auch für die Mengenangaben vorverpackter Waren (Fertigpackungen) bestehen gesetzliche Bestimmungen. 

Die vier kantonalen Eichämter sind für die Eichung und Überwachung der Messmittel und Fertigpackungen zuständig und stehen den Firmen für Fragen zur Verfügung.

Die Eichmarke zeigt an, in welchem Jahr und Monat die Eichung fällig wird und wer für die Nacheichung zuständig ist.
Die Eichmarke zeigt an, in welchem Jahr und Monat die Eichung fällig wird und wer für die Nacheichung zuständig ist. Quelle: Eichamt ZH/METAS

Pflichten beim Verwenden von Messmittel

Wenn Sie Messmittel, wie

  • Waagen, 
  • Volumenmessmittel (z.B. Tanklastwagen, Tanksäulen), 
  • Raummasse (Ausschankgefässe und Trinkgläser), 
  • Längenmasse,
  • Abgasmessgeräte (für Messungen an Verbrennungsmotoren),

benutzen, um Waren zu verkaufen oder Handel zu treiben benutzen, müssen Sie diese prüfen lassen.

Diese Messmittel sind gesetzlich geregelt und unterstehen Kontrollen durch die kantonalen Eichämter. Sie als Verwender oder Verwenderin sind verantwortlich dafür, dass Ihre Messmittel den Vorschriften genügen und die Nacheichung fristgemäss durchgeführt wird.

Welche Messmittel dürfen Sie verwenden?

Neu in Verkehr gebrachte Messmittel der erwähnten Kategorien müssen die folgende Kennzeichnung aufweisen.

Neu in Verkehr gebrachte Messmittel müssen die folgende Kennzeichnung aufweisen
Neu in Verkehr gebrachte Messmittel der erwähnten Kategorien müssen die folgende Kennzeichnung aufweisen Quelle: Eichamt ZH/METAS

Die Zeichen bedeuten:

  • CE: Konformitätskennzeichen
  • M: Metrologie-Kennzeichen
  • 20: Jahr des Inverkehrbringens
  • 1259: Kennnummer der verantwortlichen Konformitätsbewertungsstelle (hier als Beispiel die Nummer der Konformitätsbewertungsstelle METAS-Cert)  

Neue Messmittel melden

Wenn Sie für den Verkauf von Waren ein neues Messmittel angeschafft haben, müssen Sie dieses mit der entsprechenden Meldekarte dem zuständigen Eichamt melden. Ausnahmen sind Ausschankgefässe und Trinkgläser. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Fertigpackungen

Firmen die Fertigpackungen herstellen oder importieren, müssen die Bestimmungen gemäss der Mengenangabeverordnung (SR 941.204) einhalten.

Das Eichamt ZH+1 ist für die Überwachung dieser Bestimmungen zuständig. Der Eichmeister steht den Firmen für Fragen zur Verfügung, die sich aus der Anwendung der Verordnung ergeben. 

Grundlagen

Alle Grundlagen zur Tätigkeit unserer Eichmeister finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS.

Finden Sie Ihr Eichamt

Der Kanton Zürich ist in vier Eichkreise aufgeteilt. Die zuständigen Eichämter  befinden sich in Mönchaltorf (ZH+1 und ZH+3), in Affoltern am Albis (ZH+2) und in Winterthur (ZH+4).

Für die Prüfung der Mengenangaben Ihrer vorverpackter Waren (Fertigpackungen) melden Sie sich beim Eichamt ZH+1.
Für alle weiteren Dienstleistungen helfen Ihnen die Eichämter ZH+2, ZH+3 und ZH+4 weiter. Die Zuständigkeits-Gebiete und Kontaktangaben der einzelnen Eichämter finden Sie hier:

Kontakte und Standorte

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ansprechperson: Oliver Storz

Adresse: Mettlenbachstrasse 29, 8617 Mönchaltorf
Telefon: +41 44 948 15 15
Mobile: +41 79 636 28 80
E-Mail: ZH+1@eichamt-zh.ch

Bereich:

Mengenabgabeverordnung Fertigpackungen für den ganzen Kanton

Hinweis:

Das Eichamt ZH+1 nimmt keine Prüfung und Meldung von Messmitteln vor.

Ansprechperson: Markus Firmann

Adresse: Alte Obfelderstrasse 68, 8910 Affoltern am Albis
Telefon: +41 44 461 57 89
E-Mail: zh2@eichamt.zuerich

Bereiche:

Prüfung und Meldung Messmittel

Zuständig für:

Bezirk Zürich, Stadtkreise: 2, 3, 4, 5, 9, 10 und 11
Bezirke: Affoltern, Dielsdorf, Dietikon, Horgen und Bülach
ohne die Gemeinden: Wallisellen, Dietlikon, Bassersdorf, Nürensdorf, Kloten, Lufingen und Oberembrach

Ansprechperson Oliver Storz

Adresse: Mettlenbachstrasse 29, 8617 Mönchaltorf
Telefon: +41 44 948 15 15
Mobile: +41 79 636 28 80
E-Mail: ZH+3@eichamt-zh.ch

Bereich:

Prüfung und Meldung Messmittel

Zuständig für:

Bezirk Zürich: Stadtkreise 1, 6, 7, 8 und 12
Bezirke: Meilen, Hinwil und Uster
zusätzlich die Gemeinden: Wallisellen und Dietlikon.

Ansprechperson: Robert Merten

Adresse: Birchwaldstrasse 10, 8409 Winterthur
Telefon: +41 52 242 81 91
E-Mail: robert.merten@ds.zh.ch

Bereich:

Prüfen und Melden Messmittel

Zuständig für:

Bezirke: Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur
Zusätzlich die Gemeinden: Kloten, Lufingen, Oberembrach, Bassersdorf und Nürensdorf

Mehr Informationen

Kontakt

Sicherheitsdirektion - Generalsekretariat

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 21 24

E-Mail

ds@ds.zh.ch