Für Therapieabklärung beim PPD anmelden
Anleitung
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An wen sich das Formular richtet
Das Formular richtet sich an einweisende Behörden (meist Bewährungs- und Vollzugsdienste) und den Sozialdienst der JVA Pöschwies, welche straffällig gewordene Personen mit einer gerichtlich angeordneten Massnahme, einer Ersatzmassnahme oder einer Weisung für eine Therapieabklärung beim Psychiatrisch-Psychologischen Dienst (PPD) anmelden möchten.
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Allgemeine Hinweise
Therapieabklärungen im PPD folgen einem teambasierten, mehrschrittigen Prozess im Viel-Augen-Prinzip, der aktuarisch-prognostische wie klinische Befunde gleichermassen strukturiert berücksichtigt. Das Resultat ist ein konsolidiertes Fallverständnis, welches eine individualisierte Delikthypothese beinhaltet, die die Basis für die nachfolgende Behandlung darstellt.
Eingangs wird die angemeldete straffällig gewordene Person durch den Fachdienst «Therapeutische Eingangsabklärungen (TEA)» abgeklärt, bevor eine Triage in die therapeutischen Fachbereiche erfolgt.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung von psychotherapeutischen Behandlungen im Rahmen von gerichtlich angeordneten Massnahmen, Weisungen und Ähnlichem beim PPD bitten wir Sie, folgende Dokumente bei der Anmeldung mitzusenden, ansonsten kann die Anmeldung nicht bearbeitet werden.
- Urteil
- Falls noch kein Urteil vorhanden ist: Anklageschrift
- Falls noch keine Anklageschrift vorhanden ist: Schlusseinvernahme
- Aktueller Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
- Urteil
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Anmeldung
Bitte melden Sie Personen zur Therapieabklärung beim PPD über das nachfolgende Online-Anmeldeformular an.