Anmeldung für ein Lernprogramm durch Justizvollzugsbehörden des Kantons Zürich und anderer Kantone

An wen sich dieses Anmeldeformular richtet

Dieses Anmeldeverfahren richtet sich an Justizvollzugsbehörden der Schweiz. Sie sind berechtigt, ihre Klientel für ein Lernprogramm anzumelden. Das Vorliegen einer ROS-Risikoabklärung mit entsprechender Interventionsempfehlung ist keine Voraussetzung.

Alle nachfolgenden Informationen über die BVD-Lernprogramme finden Sie auch hier:

Fragen zur Eignung?

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Person von einem Lernprogramm profitieren kann, empfehlen wir eine telefonische Rücksprache: +41 43 258 36 30.

Angebote für Justizvollzugsbehörden

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Zielgruppe

«Do It» richtet sich an Personen, welche ein Gewalt- oder Vermögensdelikt begangen haben. Sie setzen sich mit ihrer Tat auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention. Ausgeschlossen sind Personen, welche ein Sexualdelikt begangen haben oder bei denen eine therapeutische Massnahme indiziert ist.

Dauer

«Do It» findet in Einzelsitzungen statt und besteht in der Regel aus 15 bis 20 Trainingseinheiten. Durchführungsort sind die Bewährungs- und Vollzugsdienste in Zürich-Altstetten oder die Justizvollzugsinstitutionen.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung inkl. Bericht werden CHF 1'000.– in Rechnung gestellt, sofern keine aktuelle ROS-Risikoabklärung vorliegt. Liegt eine Risikoabklärung vor, halbiert sich der Betrag auf CHF 500.–.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF CHF 3’050.– gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Zielgruppe

«PoG» richtet sich an Personen, die innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten Partnerschaft Gewalt ausgeübt oder angedroht haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.
Wir empfehlen, Zuweisungen zur Eignungsabklärung nicht nur vor Erlass eines Strafbefehls oder vor Anklageerhebung in Erwägung zu ziehen.

Dauer

«PoG» besteht entweder aus 16 Gruppensitzungen à zweieinhalb Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Hinweis zur Anmeldung

Für die Anmeldung zur Eignungsabklärung muss kein Geständnis vorliegen. Es reicht aus, wenn eine Problemeinsicht bezüglich «Beziehungskonflikte» geäussert wurde. Die beschuldigte Person muss sich aktuell nicht in einer Paarbeziehung befinden.
Dieses Lernprogramm wird in auch in den Sprachen Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Albanisch angeboten.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung inkl. Bericht werden CHF 1'000.– in Rechnung gestellt, sofern keine aktuelle ROS-Risikoabklärung vorliegt. Liegt eine Risikoabklärung vor, halbiert sich der Betrag auf CHF 500.–.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF 2’575.– (Gruppentraining) bzw. CHF 3’450.– (Einzeltraining) gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Evaluation

Das Lernprogramm «PoG» wurde 2025 von Madeleine A. Kirschstein, Jérôme Endrass, Astrid Rossegger, Marc Graf und Juliane Gerth evaluiert.

Lernprogramm PoG – Partnerschaft ohne Gewalt in Fremdsprachen

Im Rahmen eines Pilotprojekts wird das Lernprogramm PoG derzeit in den Sprachen Albanisch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch angeboten. «PoG» in Fremdsprachen besteht aus ca. 20-40 Trainingsstunden in Einzelsitzungen sowie drei Nachkontrollgesprächen welche in Anwesenheit einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers durchgeführt werden.

Zielgruppe

«DoLaS» richtet sich an Personen, die ein Delikt gegen die sexuelle Integrität begangen haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Nicht geeignet sind Personen, bei denen der Verdacht einer Sexualpräferenzstörung besteht.

Dauer

«DoLaS» besteht entweder aus 16 Gruppensitzungen à zweieinhalb Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung inkl. Bericht werden CHF 1'000.– in Rechnung gestellt, sofern keine aktuelle ROS-Risikoabklärung vorliegt. Liegt eine Risikoabklärung vor, halbiert sich der Betrag auf CHF 500.–.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF 2’575.– (Gruppentraining) bzw. CHF 3’450.– (Einzeltraining) gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Zielgruppe

«TaV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Dauer

«TaV» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à 2 Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung inkl. Bericht werden CHF 1'000.– in Rechnung gestellt, sofern keine aktuelle ROS-Risikoabklärung vorliegt. Liegt eine Risikoabklärung vor, halbiert sich der Betrag auf CHF 500.–.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF 1875.– (Gruppentraining) bzw. CHF 2’250.– (Einzeltraining) gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Zielgruppe

«TdV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Dauer

«TdV» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung inkl. Bericht werden CHF 1'000.– in Rechnung gestellt, sofern keine aktuelle ROS-Risikoabklärung vorliegt. Liegt eine Risikoabklärung vor, halbiert sich der Betrag auf CHF 500.–.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF 1875.– (Gruppentraining) bzw. CHF 2’250.– (Einzeltraining) gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Zielgruppe

«START» richtet sich an Personen, die aufgrund ihres risikobereiten oder aggressiven Fahrverhaltens aufgefallen sind. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Dauer

«START» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung inkl. Bericht werden CHF 1'000.– in Rechnung gestellt, sofern keine aktuelle ROS-Risikoabklärung vorliegt. Liegt eine Risikoabklärung vor, halbiert sich der Betrag auf CHF 500.–.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF 1875.– (Gruppentraining) bzw. CHF 2’250.– (Einzeltraining) gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Zielgruppe

«TisKo» richtet sich an Personen, bei denen nicht primär die Deliktaufarbeitung, sondern die Alltagsbewältigung im Vordergrund steht. Teilnehmende lernen und trainieren soziale Fertigkeiten. Sie verbessern dadurch ihre Fähigkeiten, mit Konflikten und Problemlagen im Alltag umzugehen.
«TisKo» ist keine deliktpräventive Intervention, kann jedoch die generelle Legalbewährung unterstützen.

Dauer

«TisKo» besteht aus 12 bis 15 Trainingseinheiten sowie drei Nachkontrollgesprächen. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung wird CHF 100.– in Rechnung gestellt.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF 2’200.– (Gruppentraining) bzw. CHF 3’075.– (Einzeltraining) gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Zielgruppe

«SPEAK» richtet sich an Personen, die ihre Kompetenzen betreffend Kommunikation und Auftreten in wichtigen Gesprächen (z.B. Job-Bewerbungsgespräche) verbessern möchten. Mit Videoaufnahmen von Rollenspielen überprüfen die Teilnehmenden die eigene Wirkung und lernen, ihre Anliegen erfolgsversprechender darzulegen.

«SPEAK» ist keine deliktpräventive Intervention, kann jedoch die generelle Legalbewährung unterstützen.

Dauer

«SPEAK» besteht aus sechs halbtätigen Trainingseinheiten. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung wird CHF 100.– in Rechnung gestellt.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF 1’125.– (Gruppentraining) bzw. CHF 1’800.– (Einzeltraining) gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Zielgruppe

«IMPULS» richtet sich an Personen, bei denen die Förderung der Veränderungsmotivation und Problemeinsicht im Vordergrund steht.

Der Fokus dieses Lernprogramms liegt nicht auf der Deliktbearbeitung, sondern auf der Förderung der Motivation, sich mit der eigenen Person und den (deliktrelevanten) Problemfeldern auseinanderzusetzen.

Dauer

«IMPULS» findet in Einzelsitzungen statt und besteht in der Regel aus 10 bis 15 Trainingseinheiten. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für die Klientinnen und Klienten von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich (JuWe) ist das Angebot kostenlos.

Für Klientinnen und Klienten anderer Behörden wird – wenn nicht anders vereinbart – eine Vollkostenbeitrag verrechnet.

Für die Eignungsabklärung wird CHF 100.– in Rechnung gestellt.

Für das Training inklusive Abschlussbericht wird mit einem Kostendach von CHF 1’800.– gerechnet. Verrechnet werden ausschliesslich effektiv erbrachte Leistungen. Zeichnet sich ab, dass die zur Zielerreichung notwendigen Leistungen das Kostendach überschreiten könnten, wird mit Ihnen frühzeitig eine einvernehmliche Lösung gesucht.

Ablauf der Anmeldung

Anleitung

  1. Aufnahmekriterien prüfen

    Die Angebote der Zürcher BVD Lernprogramme richten sich an Personen, welche folgende Kriterien erfüllen:

    Vorteile:

    • Volljährigkeit
    • Wohnsitz in der Schweiz
    • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Eine Ausnahme bildet das Lernprogramm PoG, das auch in den Sprachen Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Albanisch angeboten wird.
    • Ansätze eines Problembewusstseins sowie die begründete Annahme, dass eine Veränderungsbereitschaft kurzfristig gefördert werden kann
    • Keine überlagernde Substanzkonsumproblematik bzw. kein primärer Behandlungsbedarf in diesem Bereich
    • Kognitive Fähigkeiten, die eine Teilnahme am Lernprogramm ermöglichen
    • Situationsangemessenes Verhalten im Behördenkontakt (keine Hinweise auf ausgeprägte psychische Beeinträchtigungen oder deutlich selbstschädigendes Verhalten)
    • Es muss nicht befürchtet werden, dass sich mit der Aneignung oder Verbesserung sozialer Kompetenzen die Gefahr von erneuter Delinquenz erhöht.
    • Rückfallpräventive Interventionen betreffen nicht ausschliesslich umweltbezogene Themen (z. B. Arbeit, Wohnen, Finanzen)
    • Problematisches Denken und Verhalten bestehen noch nicht über einen sehr langen Zeitraum und einschneidende behördliche Interventionen waren bislang nicht wirksam
    • Es sind keine Hinweise für akut bevorstehendes gewalttätiges oder sexualdelinquentes Verhalten erkennbar.
  2. Klientin oder Klient informieren

    Wir empfehlen, die betroffene Person über das Aufgebot zur Eignungsabklärung zu informieren und ihr im Rahmen der Anhörung den Informationsflyer zum jeweiligen Lernprogramm abzugeben.

  3. Online-Anmeldung vornehmen

    Sind die Aufnahmekriterien erfüllt und alle Vorarbeiten abgeschlossen bitten wir Sie:

    • alle relevanten Akten mit WebTransfer einzureichen und
    • die Anmeldung mit nachfolgendem Online-Formular abzuschliessen.

    Hinweis

    Die Anmeldung für das Lernprogramm erfolgt im letzten Schritt am Ende dieser Seite.

    Reichen Sie in einem nächsten Schritt alle erforderlichen Unterlagen ein. Bitte lesen Sie die Anweisungen sorgfältig durch und befolgen Sie diese.

  4. Akten einreichen

    Um ein differenziertes Bild der Problembereiche der anzumeldenden Person zu gewinnen und darauf aufbauend geeignete deliktpräventive Interventionen abzuleiten, bitten wir Sie, sämtliche relevanten Unterlagen über WebTransfer einzureichen.

    Bei SVG-Delikten

    Vorteile:

    • Kopien Ihrer Einvernahmeprotokolle und/oder Polizeirapporte
    • Falls vorhanden: Protokoll der ärztlichen Untersuchung

    Vorteile:

    • Psychiatrische Gutachten, Abklärungen der Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management (FFA), ROS-Risikoabklärungen und/oder IRM-Unterlagen
    • Chemisch toxikologischer Untersuchungsbericht
    • Strafbefehle / Urteile von Vorstrafen der letzten 10 Jahre
    • Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung des Bundes (IVZ-Register)

    Bei Gewalt- oder Sexualdelikten

    Vorteile:

    • Kopien Ihrer Einvernahmeprotokolle und/oder Polizeirapporte beider Parteien 
    • Falls vorhanden: Auswertungen von Risiko-Tools zur Einschätzung des Rückfallrisikos (z.B. VRAG, ODARA oder OCTAGON)
    • Psychiatrische Gutachten, Abklärungen der Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management (FFA), ROS-Risikoabklärungen und/oder IRM-Unterlagen
    • aktuelle Entscheide ZMG oder Sistierungsverfügungen
    • Strafbefehle / Urteile von Vorstrafen der letzten 10 Jahre

    Ohne diese Dokumente können wir weder eine fundierte Eignungsabklärung durchführen noch eine Teilnahme befürworten.

    Datenschutz

    • Der Versand über WebTransferZH ist verschlüsselt und daher grundsätzlich sicher.
    • Um Fehlzustellungen durch falsche E-Mail-Adressen zu verhindern, muss der Versand zwingend mit einem von Ihnen erstellten Passwort erfolgen.
    • Das Passwort muss im Formular Schritt 3 «Passwort» eingetragen werden.

    Als Empfangs-Email-Adresse wählen Sie bitte lernprogramme@ji.zh.ch.

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  5. Anmeldung

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    Anzumeldende Person
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    Anmerkungen
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    Haben Sie zusätzlichen Informationen oder Wünsche, die wir bei unserer Abklärung berücksichtigen sollen?

    Vielen Dank.

    Die Anmeldung wurde verschickt.

    Was nach der Anmeldung passiert

    Eignungsabklärung abwarten

    Die Bewährungs- und Vollzugsdienste prüfen die eingereichten Unterlagen und laden die angemeldete Person zu einem Eignungsgespräch ein. Das Ergebnis der Eignungsabklärung wird Ihnen innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt. Kann diese Frist nicht eingehalten werden (z. B. bei Terminverschiebung oder Nichterscheinen), informieren wir Sie umgehend.

    Start und Abschluss des Lernprogramms

    Sofern keine Einwände bestehen, erfolgt bei positiver Eignungsabklärung die Zuteilung zumnächstmöglichen Lernprogramm.

    Nach Abschluss des Lernprogramms erhalten Sie einen Bericht.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

Kontakt

BVD Lernprogramme

Adresse

Hohlstrasse 552
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Telefon

+41 43 258 36 30

E-Mail

lernprogramme@ji.zh.ch