Für das Lernprogramm PoG anmelden

Anleitung

  1. An wen sich dieses Anmeldeformular richtet

    Dieses Anmeldeverfahren richtet sich an die KESB der Stadt Zürich, welche im Rahmen eines Pilotprojekts Personen für das Lernprogramms PoG® (Partnerschaft ohne Gewalt) anmelden können.

    Die Dienstleistungen der BVD-Lernprogramme sind für die KESB im Rahmen des Pilotprojekts kostenlos.

  2. Ziel und Ablauf des Lernprogramms

    Das Lernprogramm PoG hat zum Ziel, das Risiko erneuter Gewalthandlungen in der (Ex-) Beziehung zu reduzieren und den Schutz sowie die Sicherheit allerBeteiligten zu erhöhen.

    Gewalt gegenüber Kindern ist nicht Gegenstand des Lernprogramms.

    Das Lernprogramm umfasst 16 wöchentliche Gruppensitzungen à 2,5 Stunden (abends). In Ausnahmefällen ist ein Einzeltraining tagsüber im Umfang von 16 Einheiten à 1 Stunde möglich. Im Anschluss finden drei Nachkontrollgespräche im Abstand von je drei Monaten statt.

  3. Ablauf der Anmeldung

    1. Aufnahmekriterien prüfen

    Das Lernprogramm PoG® richtet sich an Personen, die in bestehenden oder aufgelösten partnerschaftlichen Beziehungen Gewalt ausgeübt oder angedroht haben oder durch wiederholtes Belästigen, Auflauern oder Nachstellen aufgefallen sind.

    Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

    Vorteile:

    • Volljährigkeit
    • Wohnsitz in der Schweiz
    • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    • Ansätze eines Problembewusstseins sowie die begründete Annahme, dass eine Veränderungsbereitschaft kurzfristig gefördert werden kann
    • Keine überlagernde Substanzkonsumproblematik bzw. kein primärer Behandlungsbedarf in diesem Bereich
    • Kognitive Fähigkeiten, die eine Teilnahme am Lernprogramm ermöglichen
    • Situationsangemessenes Verhalten im Behördenkontakt (keine Hinweise auf ausgeprägte psychische Beeinträchtigungen oder deutlich selbstschädigendes Verhalten)
    • Rückfallpräventive Interventionen betreffen nicht ausschliesslich umweltbezogene Themen (z. B. Arbeit, Wohnen, Finanzen)
    • Problematisches Denken und Verhalten bestehen noch nicht über einen sehr langen Zeitraum und einschneidende behördliche Interventionen waren bislang nicht wirksam

    Nicht erforderlich ist, dass die Person:

    • das Begehen einer Tat eingesteht (die Anerkennung bestehender Beziehungskonflikte genügt) oder
    • aktuell in einer Paarbeziehung lebt.

    2. Teilnahme mittels Weisung anordnen

    Falls die KESB den Besuch des Lernprogramms als sinnvoll erachtet und die Aufnahmekriterien erfüllt sind, wird empfohlen, die Teilnahme mittels Weisung nach Art. 307 ZGB anzuordnen (vorbehältlich einer positiven Eignungsabklärung). Eine Weisung erhöht die Verbindlichkeit, fördert die Mitwirkung und steigert folglich die Wirksamkeit des Lernprogramms.

    3. Klientin oder Klient informieren

    Wir empfehlen, die betroffene Person über das Aufgebot zur Eignungsabklärung zu informieren und ihr im Rahmen der Anhörung den Informationsprospekt zumLernprogramm PoG® abzugeben.

    Weitere Informationen über die BVD-Lernprogramme finden Sie unter: www.zh.ch/juwe-lernprogramme und in diesen Dokumenten:

    4. Online-Anmeldung vornehmen

    Sind die Aufnahmekriterien erfüllt und alle Vorarbeiten abgeschlossen bitten wir Sie:

    • alle relevanten Akten mit WebTransfer einzureichen und
    • die Anmeldung mit nachfolgendem Online-Formular abzuschliessen.

    5. Fragen zur Eignung?

    Wenn Sie unsicher sind, ob eine Person vom Lernprogramm profitieren kann, empfehlen wir eine telefonische Rücksprache:

    Konrad Würgler oder Joder Regli
    043 258 36 30
     

    Hinweis

    Die Anmeldung für das Lernprogramm erfolgt im letzten Schritt am Ende dieser Seite.

    Reichen Sie in einem nächsten Schritt alle erforderlichen Unterlagen ein. Bitte lesen Sie die Anweisungen sorgfältig durch und befolgen Sie diese.

  4. Akten einreichen

    Um ein differenziertes Bild der Problembereiche der anzumeldenden Person zu gewinnen und darauf aufbauend geeignete deliktpräventive Interventionen abzuleiten, bitten wir Sie, sämtliche relevanten Unterlagen (z. B. Aktennotiz zur Anhörung, Polizeirapport, Beschluss der KESB betreffend Weisung/Urteil) über WebTransfer einzureichen. Ohne diese Dokumente können wir weder eine fundierte Eignungsabklärung durchführen noch eine Teilnahme befürworten.

    Datenschutz 

    • Der Versand über WebTransferZH ist verschlüsselt und daher grundsätzlich sicher.
    • Um Fehlzustellungen durch falsche E-Mail-Adressen zu verhindern, muss der Versand zwingend mit einem von Ihnen erstellten Passwort erfolgen.
    • Das Passwort muss im Formular Schritt 3 «Passwort» eingetragen werden.

    Als Empfangs-Email-Adresse wählen Sie bitte lernprogramme@ji.zh.ch.

    Jetzt mit dem Transfer starten:

  5. Anmeldung

    Auftraggeberin oder Auftraggeber

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Anzumeldende Person

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    WebTransferZH Passwort mitteilen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Anmerkungen

    Haben Sie zusätzlichen Informationen oder Wünsche, die wir bei unserer Abklärung berücksichtigen sollen?

    Vielen Dank.

    Die Anmeldung wurde verschickt.

    Was nach der Anmeldung passiert

    Eignungsabklärung abwarten

    Die Bewährungs- und Vollzugsdienste prüfen die eingereichten Unterlagen und laden die angemeldete Person zu einem Eignungsgespräch ein. Das Ergebnis der Eignungsabklärung wird innerhalb von vier Wochen der KESB sowie der betroffenen Person schriftlich mitgeteilt. Kann diese Frist nicht eingehalten werden (z. B. bei Terminverschiebung oder Nichterscheinen), informieren wir Sie umgehend.

    Start und Abschluss des Lernprogramms

    Bei positiver Eignungsabklärung wird die Person dem nächstmöglichen Lernprogramm zugeteilt (Wartezeit bis zu zwei Monate).

    Nach Abschluss des Lernprogramms erfolgt eine Berichterstattung an die KESB.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

Kontakt

BVD Lernprogramme

Adresse

Hohlstrasse 552
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 36 00

E-Mail

lernprogramme@ji.zh.ch