Ausländerrechtliche Administrativhaft

Die ausländerrechtliche Administrativhaft ist eine Haft, der keine Straftat zu Grunde liegt. Im Flughafengefängnis wird diese Gratwanderung einer Haftform durchgeführt – unter kontinuierlicher Weiterentwicklung der Haftbedingungen.

Haft ohne Strafcharakter

Eine Person, die aus der Schweiz ausgewiesen wird, muss innert einer bestimmten Frist ausreisen. Wenn sie diese Frist verstreichen lässt oder sich der Wegweisung widersetzt, kann die kantonale Migrationsbehörde Zwangsmassnahmen wie die ausländerrechtliche Administrativhaft anordnen. Damit kann der Wegweisungsentscheid auch gegen den Willen der betroffenen Person vollzogen werden. Die in Administrativhaft eingewiesene Person wird bis zur Ausreise festgehalten. Sie darf dabei aber nur in den nötigsten Bereichen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Die bekannteste und auch häufigste dieser administrativen Haftformen ist die Ausschaffungshaft. Sie betrifft abgewiesene Asylsuchende und aufgegriffene Sans-Papiers, die einen Wegweisungsentscheid erhalten haben.

Ein Mann hält fragend Gefängniskleidung
Erste Vorkehrungen für die Ausreise

Im Kanton Zürich wird die ausländerrechtliche Administrativhaft im Flughafengefängnis durchgeführt. Das Gefängnis besteht aus zwei Gebäuden: Im einen sind die 106 Plätze für die ausländerrechtliche Administrativhaft, im anderen 96 Haftplätze für den Strafvollzug untergebracht. Gebaut wurde das Flughafengefängnis 1996 nach den gesetzlichen Vorgaben für die Untersuchungshaft. Die ausländerrechtliche Administrativhaft wurde denn auch lange als ein Anhängsel des Strafvollzugs betrachtet. Doch da diese Massnahme nicht mit einer Straftat in Zusammenhang steht, soll sie in einer Einrichtung durchgeführt werden, die sich von den Haftbedingungen in der Untersuchungshaft und im Strafvollzug sichtbar und erlebbar unterscheidet.

Die Abteilung des Flughafengefängnisses für ausländerrechtliche Administrativhaft wurde kontinuierlich angepasst. Die Berichte aus den regelmässigen Überprüfungen der Haftbedingungen, wie diejenige der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), dienen Rico Vincenz, dem Leiter der Abteilung Administrativhaft, dafür als To-Do-Liste.

Erleichterung der Tagesstruktur

Als sichtbarste Veränderung nennt Rico Vincenz den Spazierhof. Wo früher grau in grau zwei getrennte Höfe waren, kann jetzt durch Rolltore zwischen zwei Farbwelten flaniert werden. Der «sportliche Hof» mit Tartanboden ist in Blautönen gehalten. Fussballplatz, Tischtennistisch und Vorrichtungen für Klimmzüge ermöglichen Sport und Spiel. Der «Wellness-Hof» ist grün – mit Bäumen, Büschen, Bänken und Sonnenschirmen lädt er zum Verweilen ein.

Hof mit Sportgeräten und Hof mit Pflanzen
Zwei Welten im Flughafengefängnis

Die Hafträume sind von fünf Uhr abends bis acht Uhr morgens geschlossen. Während die Türen offen sind, erleichtern immer mehr Angebote den eingewiesenen Personen den Aufbau und das Einhalten einer Tagesstruktur. So werden beispielsweise Turniere für Gesellschaftsspiele organisiert. Der Fitnessraum ist geöffnet. Täglich können während zweieinhalb Stunden Besuche empfangen werden. Es gibt Deutschkurse. Eine Arbeitspflicht besteht nicht, doch Arbeitsmöglichkeiten müssen in der Administrativhaft angeboten werden. Mit Hausdienst oder Auftragsarbeiten, beispielsweise für eine Wäscherei, können die Eingewiesenen bis zu vier Franken pro Stunde verdienen. 

Besonders beliebt ist das Internetcafé. Die Computerplätze wurden von 4 auf 15 aufgestockt. Die eingewiesenen Personen können hier, wenn es genug Platz hat, täglich bis zu sechs Mal jeweils 50 Minuten das Internet nutzen zum Surfen, Kommunizieren und um auf Youtube Musik aus dem Heimatland zu hören.

Computerbildschirm mit Musikvideo
Internetcafé

Räumliche Trennung vom Strafvollzug

Mit diesen Anpassungen von Strukturen und Prozessen konnte im Flughafengefängnis viel bewirkt werden, um der ausländerrechtlichen Administrativhaft eine verhältnismässige Form zu geben. Denn Zweck dieser Haft ist weder die Untersuchung oder Bestrafung noch die Separierung von der Gesellschaft. Zweck ist einzig die Sicherstellung der Ausreise einer Person ohne rechtmässigen Aufenthaltsstatus. Im Ausländer- und Integrationsgesetz ist festgehalten, dass der Vollzug in einer dafür geeigneten Einrichtung stattfinden soll, räumlich getrennt von Untersuchungshaft und Strafvollzug. Heute ist das im Flughafengefängnis der Fall. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts führt jedoch mittelfristig zum Ziel, für die Administrativhaft eigene Einrichtungen zu erstellen.

Grenzen des Möglichen erreicht

Innerhalb der bestehenden Mauern des Flughafengefängnisses ist die Umsetzung dieser Vorgaben nicht möglich. Es braucht grössere Veränderungen – auch an der Substanz. Im nächsten Schritt wird deshalb umgebaut. Nicht nur die Räumlichkeiten, sondern auch Aufgaben, Personal und Infrastruktur werden reorganisiert. Im geplanten Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft im Gebäude des Flughafengefängnisses soll ab 2022 ausschliesslich die ausländerrechtliche Administrativhaft vollzogen werden. Die bestehenden Strafvollzugsplätze im Flughafengefängnis werden auf andere Institutionen verteilt. Darauf folgt dann ein grösseres Organisations- und Bauvorhaben, mit dem das Flughafengefängnis Geschichte sein wird und ein neues Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft entstehen soll.

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