Mitarbeitende von Behörden, Schulen, Einrichtungen und Unternehmen können bei ihrer Arbeit belästigt, bedroht oder angegriffen werden. Der Schutz dieser Personen ist sehr wichtig. Belästigung, Gewalt und Drohungen werden nicht akzeptiert.
Verschiedene Formen von Gewalt
Mögliche Situationen:
- Körperliche Gewalt: schlagen, festhalten, stossen, würgen, werfen von Gegenständen
- Psychische Gewalt: beschimpfen, beleidigen, anschreien oder schlecht über jemanden sprechen, um die Person abzuwerten
- Drohungen: jemandem Angst machen, zum Beispiel indem man Gewalt androht
- Indirekte Gewalt: miterleben, wie andere Personen Gewalt erfahren
- Suiziddrohungen: Personen sagen, dass sie sich das Leben nehmen wollen
- Digitale Gewalt: Drohungen per E-Mail, Hassnachrichten über soziale Medien
Wer kann von Gewalt und Drohungen betroffen sein?
Es gibt verschiedene Situationen:
- Mitarbeitende sind gefährdet: Andere Mitarbeitende oder Personen, die ihre Dienstleistungen nutzen, üben Gewalt aus oder drohen damit.
- Dritte sind gefährdet: Personen, die ihre Dienstleistungen nutzen, drohen anderen Menschen mit Gewalt, zum Beispiel bei einem Streit in der Nachbarschaft.
- Personen, die ihre Dienstleistungen nutzen, sind selbst gefährdet: Sie erleben beispielsweise Gewalt zu Hause.
Pflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
Gewalt verletzt die persönliche Integrität eines Menschen. Das bedeutet, dass die Würde und die persönliche Sicherheit einer Person verletzt werden können.
Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgebende, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und der persönlichen Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu treffen.
Die Mitarbeitenden müssen die Arbeitgebenden dabei unterstützen, die Vorschriften zum Gesundheitsschutz einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Betriebliches Bedrohungsmanagement
Zum Schutz von Mitarbeitenden und anderen Personen vor körperlicher und psychischer Gewalt empfiehlt es sich, ein betriebliches Bedrohungsmanagement einzurichten.
Dabei geht es darum, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass sich Gewalt verschlimmert. Unternehmen und Organisationen sollen dafür nach einem klaren und festen Ablauf vorgehen.
Mögliche Gefahren müssen früh erkannt, gemeldet und beurteilt werden. So können rechtzeitig passende Massnahmen getroffen werden, um Gewalt zu verhindern.
Grundlegende Schutzmassnahmen
Schutzmassnahmen sind in den drei nachfolgend genannten Bereichen möglich und sinnvoll. Sie bilden die Grundlage für das betriebliche Bedrohungsmanagement. Gleichzeitig helfen sie dabei, ein Krisenmanagement aufzubauen. Dieses soll sicherstellen, dass das Unternehmen oder die Organisation bei schweren Ereignissen richtig reagieren kann.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Einige Beispiele:
- Zutritt und Schliesssysteme: Regeln, wer Zugang zu bestimmten Räumen hat, und Türen, die abgeschlossen werden können
- Trennung von Bereichen: klare Trennung zwischen Bereichen für Mitarbeitende und Bereichen für externe Personen, zum Beispiel Besuchende
- Einrichtung der Büros: sichere Ein- und Ausgänge sowie gut erreichbare Fluchtwege
- Gute Beleuchtung im Gebäude und im Aussenbereich
- Alarmanlagen
- Notfallausrüstung
Einige Beispiele:
- Bedrohungsmanagement und Krisenstab: Eine Stelle einrichten, die sich mit möglichen Gefahren und der Bewältigung von Krisen beschäftigt.
- Melde- und Alarmierungswege: Klare Regeln festlegen, wie Gefahren gemeldet und Alarme ausgelöst werden. Es muss klar sein, wer dafür zuständig ist.
- Verhaltensregeln und Notfallpläne: In Plänen festhalten, wie sich Mitarbeitende bei Gefahren und in Notfällen verhalten sollen.
- Hilfen für verschiedene Notfälle: Merkblätter und andere Hilfsmittel bereitstellen, die zeigen, was in bestimmten Situationen zu tun ist.
Einige Beispiele:
- Sensibilisierung: Mitarbeitende auf mögliche Gefahren aufmerksam machen und ihr Bewusstsein dafür stärken.
- Schulungen zum Erkennen von Warnsignalen: Lernen, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.
- Training zur Vermeidung von Eskalationen: Lernen, wie man in schwierigen Situationen ruhig bleibt und verhindert, dass sich ein Konflikt verschlimmert.
- Stress vorbeugen und die eigene Widerstandskraft stärken: Lernen, mit Belastungen und schwierigen Situationen besser umzugehen.
- Schutzausrüstung: Ausrüstung bereitstellen, die Mitarbeitende vor Gefahren und Verletzungen schützt.
Ablauf des betrieblichen Bedrohungsmanagements
Wahrnehmen
Mitarbeitende erkennen mögliche Gefahren, zum Beispiel bedrohliche Aussagen.
Informieren
Mitarbeitende melden ihre Beobachtungen über die festgelegten Meldewege an die zuständige Person oder Stelle. In der Regel ist dies die vorgesetzte Person.
Reagieren
Die zuständige Person oder Stelle prüft die Meldung und schätzt die Situation zuerst ein. In der Regel übernimmt diese Aufgabe die vorgesetzte Person. Danach werden passende Massnahmen eingeleitet. Dazu gehört zum Beispiel ein Schreiben, in dem klare Grenzen gesetzt werden, oder eine Meldung an die Polizei. Eine Meldung an die Polizei ist auch bei einem ersten Verdacht möglich. Ein ungutes Gefühl sollte ernst genommen und nicht ignoriert werden.
Unterstützen
Die zuständige Person oder Stelle kümmert sich um die betroffenen Personen und bietet ihnen Hilfe an. In der Regel übernimmt diese Aufgabe die vorgesetzte Person. Mögliche Massnahmen sind Änderungen der Arbeitssituation, eine andere Zuteilung von Aufgaben oder personelle Massnahmen.
Im Notfall immer Notrufnummer 117.
Verhalten in akuten Situationen
Bei Gewalt und Drohung
- Ruhe bewahren.
- Abstand zur gefährlichen Person halten.
- Nachfragen, was die Person genau meint, zum Beispiel: «Wie meinen Sie das?»
- Klare Grenzen setzen. Wenn nötig, das Gespräch beenden.
- Den gefährlichen Bereich verlassen.
- Alarm auslösen und Hilfe holen.
- Vorgesetzte und die für Sicherheit zuständigen Personen informieren.
- Bei Gefahr die Polizei über Telefon 117 alarmieren.
Bei einer Suizidandrohung
- Die Drohung ernst nehmen.
- Ruhe bewahren und nachfragen, wie ernst die Person ihre Aussage meint.
- Vorgesetzte und die für Sicherheit zuständigen Personen informieren.
- Bei Bedarf die Polizei über Telefon 117 oder die Ambulanz über Telefon 144 informieren.
- Hilfe und Beratung nutzen: Suizidprävention Kanton Zürich
Bei digitaler Gewalt wie Droh-E-Mails oder Hassnachrichten
- Hassnachrichten sichern. E-Mails und Chats nicht löschen.
- Screenshots der Nachrichten erstellen. Darauf sollen auch die E-Mail-Adressen und Profilnamen der absendenden Person zu sehen sein.
- Vorgesetzte und die für Sicherheit zuständigen Personen informieren.
- Die gesicherten Nachrichten und Beweise für eine mögliche Übergabe an die Polizei bereithalten.
- Den Erhalt von Hassnachrichten so schnell wie möglich melden.
Bei einem Anschlag
- Fliehen: Den gefährlichen Ort verlassen, wenn dies sicher möglich ist.
- Verstecken: Einen sicheren Ort aufsuchen, wenn eine Flucht nicht möglich ist.
- Alarmieren: Die Polizei alarmieren, sobald dies sicher möglich ist.
Verhaltensregeln bei einem Anschlag
Gute Vorbereitung für mehr Sicherheit
Eine gute Vorbereitung, zum Beispiel auf schwierige Gespräche, hilft dabei, die eigene Sicherheit zu erhöhen.
Wichtige Punkte:
- Situation besprechen: Besprechen Sie schwierige Situationen mit bestimmten Klientinnen und Klienten mit Ihrer vorgesetzten Person.
- Auf mögliche Gefahren vorbereiten: Überlegen Sie sich vorher, wie Sie in einer bedrohlichen Situation reagieren können.
- Unterstützung holen: Nehmen Sie bei Bedarf eine zweite Person zum Gespräch mit.
- Termine gut planen: Planen Sie Gespräche so, dass sich andere Personen in der Nähe befinden und Sie im Notfall hören können.
- Abstand halten: Stellen Sie den Tisch so auf, dass genügend Abstand zwischen Ihnen und der anderen Person besteht.
- Gefährliche Gegenstände entfernen: Entfernen Sie Gegenstände wie Brieföffner oder Scheren aus dem Gesprächsbereich.
- Fluchtweg freihalten: Wählen Sie einen Sitzplatz in der Nähe der Tür, damit Sie den Raum bei Gefahr schnell verlassen können.
- Alarmierung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie im Notfall schnell Alarm auslösen und Hilfe holen können.
Schnittstelle zur Polizei
Kantonales Bedrohungsmanagement
Das kantonale Bedrohungsmanagement (KBM) arbeitet mit festen Ansprechpersonen bei Behörden, Schulen, Einrichtungen und Unternehmen zusammen.
Diese Personen haben eine wichtige Aufgabe in ihrer Organisation. Sie unterstützen das betriebliche Bedrohungsmanagement und sind Ansprechpersonen für Mitarbeitende und andere Personen. Ausserdem stehen sie mit den zuständigen Polizeistellen und den Fachstellen der Polizei in Kontakt.
Die Ansprechpersonen erhalten regelmässig Informationen über das kantonale Bedrohungsmanagement. Jedes Jahr finden Informationsveranstaltungen statt. Dort erhalten sie Informationen, die sie für ihre Aufgaben benötigen.
Fachstellen
Zum kantonalen Bedrohungsmanagement gehören Fachstellen der Kantonspolizei Zürich sowie der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur.
Diese Fachstellen sind zentrale Anlaufstellen für Behörden, Schulen, Einrichtungen und Unternehmen. Sie unterstützen die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen und Behörden.
Beratung und Schulung
Beratung und Informationsveranstaltungen zu grundlegenden Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz:
Kantonspolizei Zürich – Präventionsabteilung
Für praktische Schulungen und Trainings zum Umgang mit schwierigen Situationen sollen private Fachfirmen beigezogen werden. Diese können beraten und dabei helfen, technische oder bauliche Schutzmassnahmen zu planen und umzusetzen.
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Kantonspolizei Zürich
Präventionsabteilung
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