E-Voting

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema elektronische Stimmabgabe. Derzeit steht E-Voting im Kanton Zürich nicht zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Aktueller Stand

An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Damit haben ausgewählte Stimmberechtigte in diesen Kantonen seit dem Urnengang vom 18. Juni 2023 die Möglichkeit, den elektronischen Stimmkanal zu verwenden.

Die Kantone setzen dazu das vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post ein (Erklärungen der zentralen Begriffe finden Sie im «Glossar zu E-Voting»). Der Quellcode dieses Systems und die Dokumentation sind seit 2021 veröffentlicht. Das System und sein Betrieb wurden seither in verschiedenen Schritten durch unabhängige Expertinnen und Experten und die Öffentlichkeit überprüft und von der Post verbessert.

Chronik

In der Chronik können Sie die wichtigsten Etappen und Meilensteine rund um das Thema E-Voting im Kanton Zürich nachlesen, von der Pilotphase 2004 bis heute.

2019 bis 2022

Der Bundesrat hat im Juni 2019 beschlossen auf die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zur Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb zu verzichten. Er hat der Bundeskanzlei zudem den Auftrag erteilt, bis Ende 2020 gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren. Im neuen Versuchsbetrieb sollen die unabhängigen Kontrollen des Systems ausgebaut, Transparenz und Vertrauen gestärkt sowie vermehrt auch die Wissenschaft einbezogen werden.

Die Post hat am 5. Juli 2019 informiert, dass das individuell verifizierbare System nicht mehr eingesetzt wird. Interessierten Kanton sollte zukünftig das vollständig verifizierbare System zur Verfügung stehen. Nachdem auch der Kanton Genf kein E-Voting-System mehr betreibt, stand in der Schweiz damit kein E-Voting-System mehr im Einsatz.

2022 traten die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die totalrevidierte Verordnung über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) in Kraft. Damit hat der Bund eine neue Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb erstellt.

2016 bis 2018

Am 28. März 2018 hat der Regierungsrat den Schlussbericht zum Vorprojekt für einen flächendeckenden Einsatz von E-Voting im Kanton Zürich zur Kenntnis genommen. Mit dem Regierungsratsbeschluss 299/2018 wurde die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Gesetzes über die politischen Rechte für den flächendeckenden Einsatz von E-Voting auszuarbeiten.

2012 bis 2015

In den Jahren 2012 bis 2014 wurden im Kanton Zürich keine E-Voting-Versuche durchgeführt. Auf den 1. Januar 2014 trat der Kanton Zürich dem Consortium Vote électronique bei (RRB 582/2013). Die neun Mitgliedskantone des Consortiums boten ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern E-Voting an. Dabei wurde ein System mit individueller Verifizierbarkeit verwendet, d.h. die Stimmberechtigten konnten bei der Stimmabgabe anhand von Prüfcodes verifizieren, ob ihre Stimme unverfälscht in die elektronische Urne gelangt ist.

Bei den ersten beiden Urnengängen im Jahr 2015 konnten die im Kanton Zürich im Stimmregister eingetragenen Auslandschweizerinnen und -schweizer – seit 2014 im Auftrag des Kantons zentral von der Stadt Zürich verwaltet – ihre Stimme elektronisch abgeben. Bei den National- und Ständeratswahlen 2015 konnte kein E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer angeboten werden, weil der Bundesrat dem System des Kantons Zürich keine Bewilligung erteilt hatte.

Im Nachgang zum Entscheid des Bundesrates haben die Staatsschreiber der Kantone des Consortiums Vote électronique eine eingehende Auslegeordnung vorgenommen. Der Entscheid des Bundesrates hat das Vertrauen in das E-Voting-System des Consortiums stark belastet. Zudem wären die voraussichtlichen Kosten für eine Nachbesserung des bisher ohne Zwischenfälle eingesetzten E-Voting-Systems gemäss den seit dem 1. Juli 2015 geltenden Anforderungen des Bundes erheblich gewesen. Diese Investitionen waren aus Sicht der Staatsschreiber der Consortiumskantone nicht vertretbar. Die Staatsschreiber der beteiligten Kantone haben sich daher entschieden, das E-Voting-System des Consortiums nicht weiter zu entwickeln. Am 27. Januar 2016 hat der Regierungsrat der Vereinbarung zur Auflösung des Consortiums zugestimmt (Regierungsratsbeschluss 61/2016).

Testphase 2008 bis 2011

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts, beschloss der Regierungsrat 2007 (RRB 1770/2007) eine Testphase mit elf Gemeinden und je einem Stadtkreis aus den Städten Zürich und Winterthur. Für rund 87'000 Stimmberechtigten stand E-Voting damit – mit einzelnen Ausnahmen – zwischen September 2008 und November 2010 zur Verfügung.

Trotz des zusätzlichen Stimmkanals erhöhte sich die Stimmbeteiligung nicht und E-Voting konkurrenzierte hauptsächlich die briefliche Stimmabgabe. Der Regierungsrat beschloss im November 2011 aufgrund der hohen Kosten des Systems die Schaffung eines zentralen Stimmregisters und einer papierlosen Zustellung der Stimmunterlagen zu prüfen (RRB 1391/2011). Die Tests mit dem bisherigen System wurden eingestellt.

Pilotphase 2004 bis 2007

Zürich ist, zusammen mit Genf und Neuenburg, einer von drei E-Voting-Pionierkantonen in der Schweiz. Die Gemeinden Bülach, Schlieren und Bertschikon boten E-Voting für drei Volksabstimmungen an, wobei ca. 20 Prozent der Stimmenden von der Möglichkeit Gebrauch machten.

Weiterführende Informationen

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