Abstimmungsschablone für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit

Die Abstimmungsschablone hilft Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit, die Stimmzettel für eidgenössische Abstimmungsvorlagen selbstständig auszufüllen. Hier erfahren Sie, wie die Schablone funktioniert und wo sie bestellt werden kann.

Allgemeines

Mit Hilfe der Abstimmungsschablone können Menschen mit einer starken Sehbehinderung oder Blindheit die Stimmzettel der eidgenössischen Abstimmungsvorlagen selbstständig ausfüllen. Der Kanton Zürich führt die Abstimmungsschablone als erster Kanton der Schweiz ein. Die Schablone kommt bei der Volksabstimmung vom 30. November 2025 erstmals zum Einsatz.

Auf einem braunen Holztisch sind die Abstimmungsschablone und je eine Gebrauchs-anweisung in Druckschrift und eine Brailleschrift aufgelegt. Die Abstimmungsschablone und die Gebrauchsanweisungen sind aus schwarzem Karton gefertigt. Bedruckt sind sie mit weisser grosser Druckschrift und mit Brailleschrift. Zudem ist sowohl auf der Schablone als auch auf den Gebrauchsanweisungen ein QR-Code aufgedruckt.
Abstimmungsschablone und Anleitungen

Funktionsweise

Die Abstimmungsschablone kann aktuell nur für eidgenössische Stimmzettel verwendet werden. Die Schablone besteht aus Karton. Sie ist wiederverwendbar und hat folgende Eigenschaften:

  • Sie ist mit einer gut lesbaren Druckschrift und Brailleschrift bedruckt.
  • Sie hat ausgestanzte Felder mit den Antworten «Ja» und «Nein» zum Nachfahren.
  • Zur Schablone gibt es je eine Anleitung in Druck- und Brailleschrift.
  • Auf der Schablone und den Anleitungen gibt es ein QR-Code. Dieser führt jederzeit barrierefrei zu Informationen über die Schablone und die nächsten Abstimmungsvorlagen.

Die Abstimmungsschablone und die eidgenössischen Stimmzettel sind in der linken oberen Ecke einheitlich zugeschnitten. So können Nutzende die Stimmzettel korrekt in die Schablone einlegen.

Bestellung

Die Abstimmungsschablone kann kostenlos beim Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) bestellt werden:

Der Hilfsmittelversand durch SZBLIND erfolgt zwei Mal pro Woche. Bestellen Sie die Abstimmungsschablone daher frühzeitig. Bestellungen sollen bedarfsorientiert und möglichst nicht auf Vorrat erfolgen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Statistisches Amt – Koordinationsstelle Teilhabe

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 15

Koordinationsstelle Teilhabe

E-Mail

celine.colombo@ji.zh.ch