Tiefbau

Jährlich betreibt das Tiefbauamt über 100 grössere Baustellen und benötigt viele Tonnen Materialien. Die Kreislaufwirtschaft und die sorgfältige Wahl der Materialien bieten grosse Chancen für die Nachhaltigkeit. Hier gibt es wichtige Empfehlungen für Beschaffende.

Wieso nachhaltig beschaffen?

Das Tiefbauamt (TBA) des Kantons Zürich projektiert, baut, betreibt und unterhält kantonale Autobahnen, Strassen, Brücken sowie Velo-, Wander- und Reitwege. Das TBA beschafft jährlich Planer-, Bau- und sonstige Leistungen im Wert von rund CHF 250 Mio. Es werden riesige Mengen an Ressourcen benötigt und es entstehen Abfälle. Im Rahmen seiner Tätigkeit befasst sich das TBA seit Jahren umfassend mit dem Thema Nachhaltigkeit.

Vorteile einer nachhaltigen Beschaffung

  • Kantone in der Rolle als Bauherren, die konsequent auf nachhaltiges Bauen setzen, nehmen ihre Vorbildfunktion wahr und profitieren von einem Imagegewinn
  • Massiver Beitrag zur Netto-Nullstrategie des Kantons Zürich
  • Förderung von ökologischen Materialien
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Stärkung der Nachfrage und des Angebots von wiederverwendbaren Produkten, Produktteilen und Sekundärrohstoffen

Wichtige Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung

Standard Nachhaltigkeit Tiefbau

Mit RRB 652/2017 wurde der «Standard Nachhaltigkeit Tiefbau» in Kraft gesetzt. Der Standard unterstützt das Gesamtziel einer nachhaltigen Entwicklung des Kantons Zürich. Der Fokus liegt auf «nachhaltigem Bauen» und der Standard legt fest, was der Kanton Zürich bei seinen eigenen Bauprojekten unter nachhaltigem Bauen versteht, Er wird im Jahr 2023 überprüft und voraussichtlich auch aktualisiert werden. Viele Vorgaben, die im Zusammenhang mit der nachhaltigen Tätigkeit des TBA wesentlich sind, sind öffentlich zugänglich.

Empfehlungen für Ausschreibungskriterien

Sekundärrohstoffe fordern

In seinen standardisierten Submissionsunterlagen berücksichtigt das TBA bereits Aspekte der Nachhaltigkeit. So werden zum Beispiel für die bituminösen Schichten der Verkehrsflächen Mindestanteile von aufbereitetem Ausbauasphalt (Recyclingasphalt und Sekundärsplitt) gefordert und auf den Wiedereinbau von PAK-belasteten Belägen (> 250mg/kg Trockensubstanz) verzichtet, obwohl er rechtlich noch zulässig wäre (PAK = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).

Wo ansetzen?

Um gezielt die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern, hat das TBA eine umfassende Studie mit dem Titel «Reduktion der Umweltbelastung des Tiefbauamts des Kantons Zürich – Ökobilanz, Reduktionspotentiale und Ökoeffizienzanalyse» erstellen lassen. Die Ergebnisse wurden in der Zürcher Umweltpraxis (ZUP) vorgestellt, sie sind Grundlage für die Massnahmenplanung und haben damit direkte Auswirkungen auf die Beschaffungen des TBA.

Richtlinie Beschaffung Vorgaben TBA

Das TBA hat seine Beschaffungsvorgaben aktualisiert. Das interne Dokument wurde von der GL TBA am 19. Januar 2023 verabschiedet. Für die Nachhaltigkeit sind bis zu 20 Prozent der Zuschlagskriterien vorgesehen (ohne das obligate Lernendenkriterium).

Für die Bauarbeiten ist ein ökologisches Zuschlagskriterium ausformuliert. Darin wird die maximale Punktzahl vergeben, wenn der Anbieter die maximal zulässigen Anteile an Ausbauasphalt und Sekundärsplit verwendet. Die geforderten minimalen Anteile erhalten die Minimalnote. Dieses Zuschlagkriterium wurde bereits im Sommer 2022 mit Vertretern des Baumeisterverbandes Zürich/Schaffhausen besprochen und anschliessend in einer Ausschreibung getestet.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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