Wichtige rechtliche Meilensteine zur Ermöglichung von durchgängig digitalen Verfahren und für den rechtssicheren Einsatz von Basisdiensten konnten erreicht werden. So hat der Regierungsrat im Juni die Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren erlassen (RRB Nr. 727/2024) und im September dem Kantonsrat den Erlass eines Gesetzes über elektronische Basisdienste beantragt (Vorlage 5985). Vorausgegangen war ein breit abgestütztes Vernehmlassungsverfahren zum Gesetz über elektronische Basisdienste. Im Rahmen der strategischen Initiative Recht konnte der proaktive Austausch zu rechtlichen Fragen der digitalen Transformation ausgebaut werden. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei der laufende Aufbau des «Legal Hub» als Kompetenzzentrum für rechtliche Querschnittfragen der digitalen Transformation.
Umsetzung
Planmässig