Gesuch um Ratenzahlung beim Statthalteramt oder Bezirksrat stellen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Vorteile:
- Sie haben eine Rechnung vom Statthalteramt oder Bezirksrat erhalten.
- Sie möchten diese Rechnung in Raten bezahlen.
- Sie können höchstens 12 Raten beantragen. Eine Rate muss mindestens 50 Franken sein.
- Zahlen Sie eine Rate zu spät, wird die Ratenbewilligung aufgehoben.
- Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie per E-Mail. Diese E-Mail wird nicht verschlüsselt. Wir machen darin keine Angaben zum Fall oder Delikt.
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Benötigte Unterlagen
Bitte legen Sie diese Unterlagen bereit:
Vorteile:
- Rechnung mit Fallnummer (zum Beispiel ST.2024.00123 oder VO.2024.1)
- Ihre eigene E-Mail-Adresse
Hier finden Sie die Angaben zur Fallnummer und zum Bezirk
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