Um den Schutz von Menschen und Infrastrukturen zu gewährleisten, müssen Schutzbauten unterhalten und bei Bedarf erneuert werden. Ein Schutzbautenmanagement (SBM) stellt dieses Ziel langfristig sicher.
Kommunales Schutzbautenmanagement
Im Zusammenhang mit dem Klimawandel nehmen Starkniederschlagsereignisse künftig zu und der Hochwasserschutz im dicht besiedelten Raum gewinnt an Bedeutung. Viele Schutzbauten und Schutzsysteme sind jedoch mittlerweile in die Jahre gekommen und müssen saniert oder erneuert werden. Um die Funktionsfähigkeit der Schutzbauten zu gewährleisten und ihre Lebensdauer zu verlängern, ist ein Schutzbautenmanagement notwendig. Damit Subventionen im Bereich der gravitativen Naturgefahren ausbezahlt werden können, gehört gemäss Programmvereinbarung 2025 – 2028 zwischen dem Bund und den Kantonen ein Schutzbautenkataster (SBK) zu den Grundanforderungen, ein Schutzbautenmanagement (SBM) wird für Einzelprojekte vorausgesetzt. Für die nächste Programmperiode ab 2029 wird der Nachweis eines SBM auch in den Grundanforderungen für kleinere Wasserbauprojekte erwartet.
Begriffe
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Schutzbauten sind Bauwerke, welche zur Gewährleistung des Schutzes vor gravitativen Naturgefahren (Fliess-, Rutsch- oder Sturzbewegungen von Schnee, Wasser, Erdmassen oder Steinen wie Hochwasser, Murgang, Hangmure, Lawinen) errichtet worden sind und folgende Kriterien erfüllen:
- Es handelt sich um eine bautechnische Massnahme.
- Sie hat eine Wirkung auf den Prozess.
- Es liegt ein öffentliches Interesse an ihr vor.
Ein öffentliches Interesse liegt immer vor, wenn eine Schutzbaute mit öffentlichen Mitteln erstellt wurde. Ferner können einzelne privat installierte Bauten und Anlagen eine Wirkung auf den Prozess haben und von öffentlichem Interesse sein (z. B. Wehranlagen von Kraftwerken, die auch dem Schutz dienen).
Der Schutzbautenkataster (SBK) ist das Inventar (Datenbank) der Schutzbauten. Er spielt im Schutzbautenmanagement eine zentrale Rolle. Der Bund gibt mit dem Minimalen Geodatenmodell (MGDM) zu den Schutzbauten vor Naturgefahren ID 81.2 das Datenmodell vor. Der SBK beinhaltet einen umfassenden Werksartenkatalog sowie Parameter zu Material, Dimensionen, Eigentümer, Zuständigkeiten und Zustand des Bauwerks.
Das Schutzbautenmanagement (SBM) umfasst
Vorteile:
- die Definition von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
- die Nachführung und Überwachung des Schutzbautenkatasters
- die Beurteilung des Schutzsystems sowie
- die Priorisierung und Umsetzung der Massnahmen,
damit das vorhandene Schutzsystem möglichst wirtschaftlich erhalten werden kann und die Schutzfunktion langfristig gewährleistet bleibt.
Schutzbauten sind einem Alterungsprozess unterworfen. Im Lebenszyklusmodell wird dies schematisch erläutert. Zu Beginn ist die Wirkung der Schutzbaute dank eines Abnutzungsvorrats grösser als das minimal geforderte Wirkungsziel (schwarz gestrichelte Linie). Ohne Erhaltungsmassnahmen nimmt die Wirkung stetig ab (blaue Linie). Sobald die blaue Linie das Wirkungsziel unterschreitet, ist das Ende der Nutzungsdauer erreicht (blauer Pfeil).
Gezielte Erhaltungsmassnahmen haben zwei Effekte: Erstens wird die Wirkung mit jeder Erhaltungsmassnahme erhöht und zweitens kann die Nutzungsdauer deutlich verlängert werden (roter Pfeil), d.h. der Alterungsprozess der Schutzbauten kann verlangsamt werden. Bei optimaler Anwendung von Erhaltungsmassnahmen wird eine möglichst lange Nutzungsdauer bei minimalem Mitteleinsatz erreicht. Untersuchungen zeigen, dass regelmässige Erhaltungsmassnahmen (rote Linie) die gesamtwirtschaftlich kostengünstigere Lösung darstellen, im Vergleich zu einem Neubau von Schutzbauten nach Ablauf der Nutzungsdauer ohne Erhaltungsmassnahmen.
Elemente des Schutzbautenmanagements
-
Organisation
Die verantwortlichen Stellen für Aktivitäten im Bereich des SBM müssen bezeichnet und befähigt sein. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie Wissenstransfer und Weiterbildung der Akteure sind geregelt. Es gilt zu berücksichtigen, dass es sich beim SBM um eine Daueraufgabe handelt.
-
Beobachtung
Die Schutzbauwerke sollen mit einfachen Kontrollen regelmässig überprüft werden (Empfehlung: 1x jährlich und nach Ereignissen). Bei festgestellten Beeinträchtigungen sind weitere Massnahmen gemäss den nachfolgenden Kapiteln abzuklären. Die Beobachtung kann durch die Gemeinde ausgeführt werden.
-
Nachführung des Schutzbautenkatasters
Der SBK gibt Auskunft über den Bestand der Schutzbauwerke und deren Zustand. Die Bauwerksinformationen beinhalten Bauwerktyp, Grösse, Material sowie Besonderheiten in der Ausgestaltung. Der Zustand wird in Zustandsklassen bewertet, die massgeblichen Beeinträchtigungen werden mit sogenannten Schadensbildern konkretisiert.
Die Nachführung umfasst die beiden folgenden Tätigkeiten:
- Aktualisierung der Bauwerksinformationen bei angepassten oder neuen Schutzbauwerken (Wasserbauprojekte)
- Neubeurteilung des Zustandes (Inspektion)
Für die Nachführung gibt es verschiedene Auslöser:
- Ordentliche Nachführung: Der SBK sollte in einem ordentlichen Turnus von 8 bis 12 Jahren aktualisiert werden.
- Ausserordentliche Nachführung: Auslöser können ausgeführte Erhaltungsmassnahmen, ein geplantes oder ausgeführtes Wasserbauprojekt sowie ein grösseres Ereignis sein.
-
Systembetrachtung
Der SBK beantwortet die Frage: «Was steht wo und in welchem Zustand?» Es handelt sich also um eine Betrachtung der einzelnen Schutzbauwerke. Das Ziel des SBM ist es, dass die Gemeinde mit minimalem Mitteleinsatz langfristig die erforderliche Wirkung der gesamten Schutzbauteninfrastruktur sicherstellen kann. Damit Gelder am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt werden, sind zunächst weitere Fragen zu beantworten, beispielsweise:
Vorteile:
- Welche Gewässerabschnitte mit Schutzbauwerken sind besonders bedeutend?
- Ist das Konzept des Schutzsystems am entsprechenden Gewässer sinnvoll oder gäbe es eine bessere Lösung?
- Sind die Schutzbauwerke ausreichend dimensioniert?
- Ist das Schutzsystem «fit» für das nächste Unwetter?
- Wo in der Gemeinde besteht aktuell der grösste Handlungsbedarf?
- Wie viel Geld muss langfristig für den Erhalt der Schutzbauteninfrastruktur budgetiert werden?
Um diese Fragen beantworten zu können, reicht der SBK allein nicht aus. Aufbauend auf dem SBK soll das Zusammenwirken der Schutzbauwerke in einem Gewässer oder Gewässerabschnitt verstanden werden. Diese Beurteilung, wie ein ganzes System von Schutzbauwerken funktioniert, wird als Systembetrachtung bezeichnet. Für diese Beurteilung gibt das AWEL ein Formular vor, welches durch die relevanten Fragen leitet und der Wissenssicherung dient. Die Fragen werden jeweils für die einzelnen Gewässer beantwortet und basieren auf einer qualitativen Einschätzung durch die zuständige Person. Das standardisierte Beurteilungsformular entspricht der Minimalanforderung an die Systembewertung für Gewässer im Siedlungsgebiet oder mit Einfluss auf allfällig bedeutende Schutzgüter.
-
Erhaltungsmassnahmen
Erhaltung ist ein Sammelbegriff für alle Tätigkeiten zur Sicherstellung des Bestandes und des materiellen Wertes der Schutzbauwerke. Zu den Erhaltungsmassnahmen von Schutzbauwerken gehören:
Vorteile:
- Betrieblicher Unterhalt (z.B. Grünpflege, Freihalten des Hochwasserabflussprofils, Geschiebesammler und Rechen leeren)
- Baulicher Unterhalt (z.B. Reparaturen, Instandsetzungen)
- Erneuerung (Wiederherstellung des Schutzbauwerks in einen mit dem ursprünglichen Neubau vergleichbaren Zustand)
- Ersatz (z.B. Neubau, Umbau, Erweiterung)
Aus den Systembetrachtungen kann abgeleitet werden, wo Handlungsbedarf für Erhaltungsmassnahmen besteht und mit welcher Priorität diese auszuführen sind. Dies bildet die wichtige Grundlage für eine mehrjährige Massnahmenplanung.
Nachweis des Schutzbautenmanagements
Das Schutzbautenmanagement muss mit einem Konzept nachgewiesen werden. Der Minimalinhalt ist dem folgenden Inhaltsvertzeichnis zu entnehmen.
Akteure und Zuständigkeiten
Die Gemeinden sind für den Aufbau und den Betrieb des SBM an «kommunalen Gewässern» zuständig. Um für Wasserbauprojekte Subventionen geltend zu machen, müssen die Gemeinden ein entsprechendes Konzept als Nachweis einreichen. Dies gilt für Wasserbauprojekte ab 2029 und für Mehrleistungen im Rahmen von Einzelprojekten ab 2025. Darin werden die geforderten Aufgaben des SBM der Gemeinde abgehandelt und beschrieben.
Die Erarbeitung des Konzepts wird nach Inkrafttreten des neuen Wassergesetzes durch den Bund und den Kanton mit einem Beitrag von 45% subventioniert, wenn einen Fachplaner beigezogen wird.
Die verschiedenen Akteure in Bezug auf die Erstellung des Konzepts, deren Rollen und Aufgaben sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
|
Akteur/-in
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Rolle
|
Aufgaben
|
|---|---|---|
|
Gemeinde
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Erstellerin bzw. Auftraggeberin Konzept SBM | Initiierung, Erarbeitung bzw. Beauftragung Konzept SBM, Finanzierung |
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Fachbüro
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Auftragnehmer (bei Bedarf) | Erarbeitung Konzept SBM, Begleitung und fachliche Unterstützung |
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AWEL
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Übergeordnete Projektleitung | Support und Bereitstellung SBK, Technische Unterstützung, Publikation Leitfaden und Vorlagen |
|
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Gebietsingenieur/-in | Fachliche Beratung der Gemeinde |
|
|
Prüf- und Subventionsbehörde für Konzepte | Prüfung der Konzepte zur Gewährung der Subventionen, Sicherstellung der Einhaltung kantonaler Vorgaben |
|
BAFU
|
Subventionsbehörde für Einzelprojekte (Wasserbauprojekte > 5 Mio. CHF | Prüfung der Konzepte |
Weiterführende Informationen
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